Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 7 (April 1856)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1856-04-01
- Page
- 405 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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- IRI
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Zweiter Jahrgang. Erstes und Zweites Beiblatt zum Ausgegeben den 1. März 1856. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. ffcjf״ Da mit dem 1. April ein neues Quartal beginnt, fo eritt* nern wir an gef. baldige Erneuerung des Abonnements, damit _die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide._ E rster Bericht des Unterstützungscomtts's zu Amsterdam über die bis jetzt für die von Hunger bedrängten nothleidenden Glaubensbrüder in Palästina bei demselben eingegangenen Spenden und deren Verwendung. Indem das Unterzeichnete Comite sich der angenehmen Pflicht entledigt, hiermit den ersten Bericht über die bis jetzt zum Besten der von HungersnoLH bedrängten Brüder in Palästina bei demselben eingegangenen Spenden und deren Verwendung zu veröffentlichen, glaubt es mit dem Dank für diese, auf den Altar der glaubensbrüderlichen Menschenfreundlichkert niedergelegten Opfer der Liebe zugleich die Bitte an alle diejenigen hochherzigen Gemeiden verbinden zu dürfen, die bis jetzt sich diesem Werke der WohlthätigkeiL noch nicht angeschloffen Haben, auch ihrerseits mit ihren Gaben der Liebe ihre Theilncchme für die Noth der Brüder in dem fernen Lande der Väter zu bethätigen. Möge es durch eine allgemeine Betheiligung gelingen, der so dringenden Noth . dieser nächst Gott auf die barmherzigen Gefühle ihrer fernen Brüder angewiesenen Unglücklichen wirksamst zu begegnen! Wie aus untenfolgenderListe erhellt, sind bis jetzt bei uns für die vom Hunger bedrängten palästinensischen Brüder eingegangen: 1995,23 fl. Holl; 5074. 4lV2fl. Rhein; 80 fl. Conv.; P. Ct. Thlr. 57. 7. 2. und £ 5. 10. Die zuerst auf dieser Liste unter aufgeführten drei Beträge wurden uns ausdrücklich mit der Bestimmung übergeben, sie dem Hrn. Löb Goldschmidt in Jerusalem, in dessen Aufforderung und Anregung diese Beträge gespendet worden, zur Vertheilung an die Hungerleidenden einznhändigen. Um zugleich jedoch der religionsgesetzlichen Vorschrift zu genügen, nach welcher jede Armenvertheilung durch Drei ausgeführt werden soll, haben wir unserm Correspondenten in Jerusalem die Weisung ertheilt, den Hrn. Goldschmidt zu veranlassen, zu diesem Zwecke noch zwei entsprechende Männer hinzuzuziehen, und diese Beträge nur gegen eine von allen Dreien ausgestellte Quittung ausfolgen zu lassen. Hrn. Goldschmidt traten zu diesem Ende die beiden ehrw. Dajanim, N. Ben-