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Jeschurun · 1856-03-01 · Heft 6 (März 1856) · p. 348

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 6 (März 1856)
Article
Die Juden in der Moldau und Walachei [Nachricht]
Date
1856-03-01
Page
348 (sequence 2)
Language
German
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300 vertrieben, sich nach Algier wandte und hier der erste Rabbiner und Grün- -er der jüdischen Gemeinde wurde. Als bei den neuen Befestigungsarbeiittt auch der alte jüdische Begräbnißplatz benützt wurde, wurde dieser Stein von seinem Grabe entfernt und an den Ort gebracht, wo er sich jetzt befindet. (Akbbar.) London. Unter dem Namen ״Scriptural Museum" bereitet sich ein rwues literarisches Unternehmen unter günstigen Auspicien vor. Es wird eine Reihe Illustrationen für biblische Geschichte, Geographie und Kulturgeschichte bringen. Herr Bonomi hat der Gesellschaft sein Cabinet ägyptischer Alterthümer und seine Skizzen assyrischer Skulpturen für diesen Zweck zur Disposition gestellt. Die Gesellschaft, deren Präsident der Graf von Chichester ist, beabsichtigt bte folgenden Gegenstände in ihre Sammlung aufzunehmen: Landschaftsscenerie von Palästina, Bilder aus Jerusalem, vegetabilische, animalische und mineralogische Produkte, heilige Alterthümer der Juden, Assyrer und Egypter, Stiftszelt, Tempel und Synagogen, Priesterkleider, Tempelgeräthe, musikalische Instrumente, häusliche Einrichtungen, Kleidung, Schmuck, Gegenstände der Literatur, Wissenschaft Md Kunst, Schreibmaterialien, sinaitische und andere Inschriften, Ackerbau-Gerathe, Waffen, Gewicht, Maaße, Münzen, Leichenbestattung. Eine entsprechende Bibliothek soll mit dem Museum in Verbindung stehen und bte Gegenstände und Artikel des Museums sollen durch Vorlesungen er- Läutert werden. .(Athenäum.) Petersburg, 29. Januar. Den Israeliten in Rußland, welche sich nicht mit Ackerbau beschäftigen, war es bisher nicht gestattet, innerhalb der Demarkationslinie, welche die Statten des zu ihrer Ansiedelung gewährten Ländergebietes umschreibt, in Weilern und Dörfern zu wohnen. Dies Verbot ist nun aufgehoben , doch unter Bedingungen: 1) daß sich die Juden in Schenken, Gasthäusern und Häusern nicht aufhalten dürfen, wo das Schenkgewerbe getrieben wird; 2) daß sie weder durch andere Christen, noch durch Nichtchristen sich mit Detailhandel von Branntwein und Spiritus, Liqueuren, Bier oder Milch beschäftigen; 3) diese Getränke nirgendwo austragen oder debitiren; 4) keine eigenen Brennereien anlegen; 5) ohne besondere Erlaubniß der Regierung sich in keinerlei Weise an der Produktion, resp. Brennen von Branntwein betheiligen. (B. H.) Lissabon. Ein cköntgl. Patent, d. 5. November 1855, hat — nach einer Mittheilung im J. C. — Denis Samuel, einen würdigen und in hoher bürgerlicher Achtung stehenden Juden zum Baron de Denis Samuel ernannt, und die verwittwete Kaiserin von Brasilien hat zum Ausdrucke ihrer Achtung und ihres Wohlwollens die Kosten dieses Baron-Patents auf ihren eigenen Privat-Schatz angewiesen. In Portugal tagsis und in Preußen — -versucht man die alte Nacht der Vorurtheile wieder aus künstlichem Wege herauf zu beschwören. Fnr die Nothbedrangren irr PaLästiua sind ferner bei der Reda k ti o n eingegangen r Von Herrn L. S. Nosenblatt in St. Lengsfeld fl. 2 30 kr. Von Frau Rosenblatt fn St- L. ff. 1 45 fr. Durch Herrn Vorftcher Beckhardt in Höninghauserr fl. 8. Von einem Ungenannten fl. 5. Druck von Neinhold Saist. — Redakteur; Rabbiner Hirsch in Frankfurt am Main.

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