Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 2 (November 1855)
- Article
- Türkei : die Juden in Constantinopel [Nachricht]
- Date
- 1855-11-01
- Page
- 127 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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127 Türkei. Die Juden in Constantinopel. An der Spitze der jüdischen Gemeinde steht der Chacham Basclii oder Oberrabbiner, der von dem Vorstande gewählt wird. Sein Amtsantritt ist jedoch von der Bestätigung der Pforte abhängig. Diese Letztere kann ihn auch nach eigenem Ermessen oder auf Antrag der Gemeinde entlassen. Die Gemeinde giebt ihm eine Wohnung und einen geringen Gehalt. Drei Rabbiner und drei Laien, die Ersteren lebenslänglich, die Letzteren auf ein Jahr gewählt, leiten in Verbindung mit dem Oberrabbiner die administrativen Angelegenheiten der Gemeinde, während die richterliche Gewalt durch drei der würdigsten Gemeindeglieder ausgeübt wird, die ihres Amtes nicht entsetzt werden können. In dem Bezirke von Constantinopel gibt es zwei jüdische Tribunale, vor welchen gewöhnliche Fälle zur Ver- Handlung kommen. Diese Tribunale erkennen auf Geldstrafen, Gefängniß und die Galeere. Todesstrafen können nur von türkischen Gerichten verhängt werden. Zur Ausführung der von ihnen gefällten Urtheile müssen sich die jüdischeu Richter an die türkischen Behörden wenden. Die Rabbinen der verschiedenen Gemeinden sind von einander unabhängig und erhalten von dem Oberrabbiner nur solche Befehle, die er ihnen im Namen der Pforte mitzutheilen hat. Im ganzen Reiche werden jüdische Gemeindeangelegenheiten ganz in derselben Weise, wie in der Hauptstadt, durch ebenso gewählte Tribunale erledigt. Jede Gemeinde steht unter der Aufsicht eines Ober- oder Unter-Rabbiners. Es giebt dieser Art 17 Nabbinate in der Türkei. Die Gemeindekasse ist in Constantinopel einem Comits von 6 Gliedern anvertraut, die die Beiträge von den Gemeindegliedern, welche in zahlende, nicht zahlende und Unterstützung erhaltende zerfallen, einzunehmen haben. Die Einkünfte der Gemeinde in Constantinopel betragen 540,000 Piaster. 103,000 werden hievon für Gehalte der Rabbinen verwendet, 35,000 für Abgaben an das Arsenal, (eine Abgabe, welche alle fremden Gemeinden zu zahlen haben) 242,000 Piaster Abgaben an die Pforte für die ganze Gemeinde und der Rest wird zu Pensionen alter Rabbinen und zur Unterstützung der Juden in Palästina verwendet. Es sind in Constantinopel 37 Synagogen und 90 jüdische Bethäuser. Jedes Quartier der Stadt steht unter Aufsicht eines jüdischen Beamten, der die öffentliche Sicherheit und Sittlichkeit zu überwachen hat. Die jüdischen Schulen werden von einem Unterrabbiner geleitet. Der Unterricht beschränkt sich aus die Elemente der hebräischen Sprache (?) und wird nicht in dieser Sprache, sondern in dem jüdisch-türkischen Idiom ertheilt, welches ein Gemisch von fast allen Sprachen ist. Als Anstalten für Studenten der jüdischen Theologie giebt es jüdische Bibliotheken, in welchen von Rabbinen Unterricht ertheilt wird. Es ist seit undenklichen Zeiten Sitte unter den Juden im Orient, daß,