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Jeschurun · 1855-10-01 · Heft 1 (Oktober 1855) · p. 75

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 1 (Oktober 1855)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1855-10-01
Page
75 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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75 Wien/ 1. Oktober. Die ״Schles. Ztg." schreibt: ״Der 29. Septembev war für Oesterreich ein bedeutungsvoller Tag. Der gesummte Nechtszustand trat in einen neuen Wendepunkt. Die Reorganisation sämmtlicher Justiz- und Verwaltungsbehörden ist vollendet, nachdem die neuen Behörden in Galizien, wo die Organisation zuletzt durchgeführt wurde, mit diesem Tage ihre Wirksamkeit begonnen haben. Von nun an werden alle Staats-Angehörigen in allen Gerichts- und Verwaltuttgsfragen nach gleichen Gesetzen, vor gleich organisirten Gerichten und Behörden ihr Recht suchen." Nach den letzten statistischen Ausweisen beläuft sich die Zahl der israelitischen Bevölkerung in der ganzen Monarchie auf circa 1 Million Seelen. In Oberösterreich, Kram, Kärnthen, Salzburg, Steyermark, Tyrol domiciliren keine Israeliten. Frankreich. Paris, Oktober 1855. Das Consistoire central hat einen Auf» ruf erlassen, um die Absendung ״jüdischer Almoseniers" zur Armee im Orient möglich zu machen. In den Ambulanzen und Hospitälern giebt's keinen jüdischen Geistlichen, der die Tröstungen und Stärkungen zu bringen hätte, welche die Religion allein zu gewähren weiß, ja Belästigungen der Geistlichen anderer Confessionen betrüben oft noch den letzten Augenblick des Sterbender!. Um hier die zu wünschende Abhülfe zu schaffen, ist eine allgemeine Collekte in allen französischen Synagogen veranstaltet worden, der man nur den besten Erfolg wünschen kann. I/Ü. J. fügt nur den gewiß gerechten Wunsch hinzu, daß die zu entsendenden Räöbinen auch in den Stand gesetzt werden mögen, den religiösen Zweck ihrer Sendung auffassen und erfüllen zu können. Man müßte sie mit den erforderlichen Mitteln und der gehörigen Protection versehen, damit sie den jüdischen Soldaten auch die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten vor Allem dann ermöglichen könnten, wenn der militärische Dienst keine unabweislichen Hindernisse entgegenstellt, damit sie nicht, wie die an den Gefängnissen angestellten jüdischen Almoseniers, genöthigt werden, der Übertretung aller unserer religiösen Gesetze, der Verletzung des Sabbaths und der Feiertage Assistenz zu leisten. So oft die hohen Festtage die jüdische Bevölkerung in die Tempel rufen, spricht man von der Nothwendigkeit eine neue, große Synagoge in Paris zu erbauen. Und in der That, die Mittel dazu dürften nicht fehlen. Außer dem Staat und der Stadt müßten alle jüdischen Bewohner zu den Kultus-Kosten beizutragen verpflichtet sein. Die Pariser Kehilla ist die einzige in der Welt, wo es Jedem frei steht, auch nicht den geringsten Beitrag zu den religiösen Gemeindebedürfnissen zu leisten; und gleichwohl erhält ein Solcher, der das ganze Jahr nicht einen Centime für den Unterhalt seines Kultus spendet, wenn er will, alle synagogalen Ehren und Rechte in ganz gleichem Maaße wie der, der alle Lasten

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