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Jeschurun · 1855-10-01 · Heft 1 (Oktober 1855) · p. 73

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 1 (Oktober 1855)
Article
England : London [Nachricht]
Date
1855-10-01
Page
73 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Erstes und Zweites Beiblatt zum Oktoberhett. Ausgegeben den 19. Oktober 1855. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. 18 I an d. London, 12. Oktober 1855. Der erste jüdische Lord Mayor. Der 29. September wird in den Annalen der jüdischen Geschichte ewig denkwürdig bleiben. An diesem Tage wurde ein Ereigniß vollzogen, dergleichen die Blätter der Geschichte wohl noch kaum aufzuweisen haben. Einzelne heidnische Herrscher haben sonst wohl den Rath jüdischer Staatsmänner, die Geschäftskunde jüdischer Financiers, oder die Tapferkeit jüdischer Krieger zu Hülfe gerufen. Aber daß eine große, reiche, erleuchtete und unabhängige Körperschaft nach langer Prüfung und reifer Ueberlegung einen Mann an ihre Spitze berufen, der beim Beginn seiner Laufbahn nicht einmal zum Amte' eines Henkers wählbar gewesen, und diesem Manne eine Macht und einen Einstuß übertragen, um welche mancher kleine Fürst ihn beneiden möchte, ist ein Triumph, den bis jetzt noch keiner unserer Mlaubensbrüder erreicht. Welch ein Ereigniß! Noch ist das Jahrhundert? niäft zu Ende, das ganz England im Aufstand sah, um das Ministerium, zum Widerruf einer Akte zu nöthigen, welche den jüdischen Unterthanen des Königs die Naturalisation gewährte: — noch lebt die Generation, welche nur die strengste Ausschließung der Juden von jeder Beziehung zur eommunalen Körperschaft kannte, welche ihn als einen Fremden betrachtete und ihm um hohen Preis die gewöhnlichsten Rechte verstümmelt und mit Widerwillen verkaufte; — diese Generation ist noch nicht geschwund^ und durch Genossen derselben Generation wird ein Jude zu dem «l^fel der Macht erhoben, die die Stadt zu verleihen hat. Welch' eine Bhat und welche ein Trumph für die Sacheder bürgerlichen und religiösen Freiheit! Ein solches Ereigniß muß nothwendig die größte Sensation in weitesten Kreisen erzeugen und von den bedeutendsten Folgen in unserm eigenen Lande sein. Unmöglich kann die Legislatur noch lange ihre Pforten einer Klasse von Bürgern schließen, deren Mitglied den höchsten Beweis von Vertrauen und Auszeichnung erhalten, welche die erste Corporation des Königreichs zu verleihen vermag, deren Mitglied zur Ausübung von Funktionen berufen worden, die in jeder Beziehung an Wichtigkeit den Obliegenheiten eines Gesetzgebers gleichkommen, ja, welche unter Um-

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