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Jeschurun · 1855-05-01 · Heft 8 (Mai 1855) · p. 417

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 8 (Mai 1855)
Article
Ijar
Date
1855-05-01
Page
417 (sequence 9)
Language
German
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Die Sefirah. 417 Rache der Völker das Geschick der Juden abgewogen und erwogen, oder abzuwägen und zu erwägen tm Begriffe stehet, wie viel von dem Rechte, dem Einen untheilbaren, für Keine oder für Alle beiligcn Rechte, für den Juden zur Geltung kommen solle, die ihr daS Heil der Staaten damit zu gründen vermeinet irgend welche Genossen deS Staates auS dem Einen für alle Andere gültigen Rechte auszuschlicßen — ehe ihr wiederum die schwarze - oder graue — Kugel in die Urne dcö jüdischen Geschickes leget, richtet euer Auge auf jene Zeiten, die wir eben genannt! Da ist Keiner unter euch, dem nicht daS Blut stocken würde beim Gedächtnis; der Gräuel, die eure Väter an den Juden ihrer Zeit sich erlaubt. Da ist Keiner unter euch, der je Thcil haben möchte an der Wiederkehr solcher Gräuel. Und doch, —• nicht der, der dem Geächteten den Dolch in die Brust stösjt, hat Um gctödtet, sondern Der, der über de» Unschuldigen die Acht ausgesprochen! Meint ihr, cs babe in jenen alten dunkeln Zeiten keine Edeln unter euren Vätern gegeben, die, wie ihr, jene verübten Gräuel aus vollem Herzen verdammten, deren Blut wie das curige bei dem Angstgcschrei der erwürgten Kinder und Säuglinge erstarrte? Die Schriften, die uns aus jenen Zeiten überkommen, vergessen cs nicht, dankbar der uichtjüdischeu Edeln zu gedenken, die die armen Schlachtopfer des Wahnes gern gerettet. Aber sie vermochten es nickt — weil sie diese Schlachtvpfer längst zuvor im Leben aus dem Genüsse des allgemeinen Rechts gestrichen und nun der entzügelten Leidenschaft nicht zu sagen.verniocktcn: bis hierher und nicht weiter. Kein Gesetz hat es in seiner Macht, das Recht bis zu einem gewissen Grade zu versagen uitd dem weiter schreitenden Unrecht mit Erfolg entgegcnzutreten. Nehmet irgend welchen Menschen, und erklärt ihn — sci's auch auö der woblmeincndsten Absicht — irgend eines TheilS deS Einen untheilbarcn Rechtes unwürdig und ihr habt ihn damit wider euren Willen und eure Absicht der Leidenschaft und dem Wahne tm Voraus als einen Gegenstand bezeichnet, auf den sich ihre Wuth strafloser entladen dürfe. Daran denket, und vergesset auch nicht, das! der trostlose Zustand der jüdischen Vergangenheit sich auch nicht auf einmal erzeugt. Aber die erste Parcelle eines an sich vielleicht wenig bedeutenden Rcchtsgenusscs, die man versagte, stellte den Juden als ״AuSnähme" hin, der man nicht alles Recht schulde — und hatte somit

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