Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 2 (November 1854)
- Article
- Aus dem Nassauischen [Nachricht]
- Date
- 1854-11-01
- Page
- 113 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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- IRI
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Auögcgcbcn den 1. November 1854. In dieses Beiblatt werden Inserate zn kr. pr. Miti oder deren Waum ausgenommen. Aus dem UassauischeNi im Oetober. Wie sebr es notb tbne, mtfcrc Rabbiner über die Grenzen ibrer Befugnisse und über die Rechte der Gemeindeglieder ibnen gegenüber aufzuklären, und welche Erfolge anderseits die gefctzestrenen Juden zur Wahrung ibrer Gewissensfreiheit erlauben tonnen, wenn sie mir im Bewusstsein ibreS Rechtes und ibrer Pflicht in Leserlicher Weise die Sache ibres Gewissens zu vertreten versieben, bierzu dürste das anbei sollende Aktenstück wohl einen nicht umsichtigen Beleg bieten. Schon seit mehreren Jahren batten sich die Bezirksrabbinen unseres HerzogthumS bestrebt, die Eonsirmation in ihren Gemeinden einzusübren, und Familienväter, die in diesem Akte nicht nur eine aus dem Boden deS Judentbmnö aller Begründung entbehrende, sondern den Grundprinzipien desselben widersprechende Neuerung erblickten, durch Androhung von Strafen zur Beseitigung ibrer Kinder an diesem Akte zu nöthigcn. Als nun endlich gar in einzelnen Fällen die Eonsirmation unter begleitenden Umständen vollzogen werden sollte, die im grellen Widerspruche mit der Heiligbaltung eben deS Religiongesetzes erschienen, zu welcher eben dünn diesen Akt die jungen Gemüther verpflichtet werden sollten, wandten sich einige Familienväter mit Beschwerden an das herzogliche Ministerium und baten um Schutz gegen diesen Gewissenszwang. Unterm 29. August erfolgte hierauf der folgende Bescheid. Rum. 24721. Ans die Eingabe des Michel Oppenheimer zu Hattersheim und noch mehrerer anderen Juden um Beseitigung der willkührlichcn Einführung der Eonsirmation israelischer Kinder durch die Rabbiner, wird den Bittstellern hiermit eröffnet, daß bezüglich der Eonfirmation israelitischer Schulkinder als einer zn den