Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1887)
- Article
- Österreich-Ungarn : Pest [Nachricht]
- Date
- 1887-12-29
- Page
- 828 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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823 •||* Pest, 25. Dezember. In Kar;a g wurde kürzlich, Dank der hcstigcn Agitatio׳.׳. der Antisemiten, ein solcher als Abgeordneter gewählt. Um der daselbst i zur mächtigen Entfaltung gelangten judcnfcindlichcn! Stimmung zu begegnen, hat der dortige Rabbiner! Schick eine kleine Schrift herausgegebcn, welche lmtcr Andern ans sichern Qucllcn die folgende österreichisch׳- ungarische Krimmalstatistik vom Jahre 1879 vcrösfcutlicht. In diesem Jahre wurden bestraft: Wegen M-nsten *OlfcCU politischen Verbrechens . . 386 11 397 Gewaltthütigkcit .... 1 353 51 1404 gewaltsamen Einbruchs . . 123 4 127 hinterlistiger Schädigung 298 5 303 Beraubung der Freiheit . . 56 2 58 A'uslockttng. 16 — 16 Erpressung. 1188 34 1222 Amtsübcrtrctung .... 41 7 48 Werlhpapiersälschnng . . . 73 5 78 Neligionsstöruiig .... NI 1 112 Siltlichkeilsveraehens . . . 574 14 588 Mordes. 4533 55 4588 Kindestödtung. 185 4 189 Brandstiftung. 226 9 255 Diebstahls. 18477 877 10354 Raubes. 137 8 145 Bigamie. 9 — 9 Verläumdung. 106 16 1 22 Borschubleistnng .... 36 4 40 Zusammen . . . 27928 1107 29034 Holland. l-z Nvtterdattl, 25. Dczcntber. In mancher Beziehung charalteristisch ist das folgende ״i5i,u}efa!1Mc" im ״R. R. C.": Der Gesetzentwurf inir seinen Beslimnumgen, der übermäßigen Arbeit und Verwahrlosung jugendlicher Personen eiUgegcnznlretcli, enthält in Artikel 7 eine ^ücke, auf welche meiner Ansicht nach die Ans׳ merksamkcit gelenkt zn werden verdient. Der Artikel lautet: ״Es ist verboten, Jemand unter!8 Jahre am Sonntag in Fabriken u. f. w. Arbeit verrichten zu lassen. Dieses Verbot findet keine Anwendung auf Arbeit, welche durch Israeliten verrichtet wird." Es ist selbstverständlich, daß damit in keiner Weise gesagt werden soll, daß übermäßige Arbeit und Bcrwahrlostmg jugendlicher Israeliten in gewißem Maße erlaubt sein solle, und daß unsere Regierung für jugendliche Israeliten weniger Sorge tragen zu müssen vermeine, als für unsere jugendlichen Richtisraeliten; man geht vielmehr von dem Prnizipc ans, daß wöchentlich ein ganzer Ruhetag genügend sei und nimmt stillschweigend an, daß die jugendlichen Israeliten diesen 'Ruhetag in dem Sabbath finden. Man übersieht jedoch dabei, daß ebenso, wie eS Christen giebt, die am Sonntag arbeiten, cS auch Israeliten giebt, die es am.Sabbath thun. Um nun nicht den jugendlichen Israeliten zwei wöchentliche Ruhetage vorzuschrcibcn, müßte meiner Ansicht nach Alinca 2 des Artikel 7 folgendermaßen lauten: ״Israeliten werden von diesem Verbote (der Lonntagsarbeit) befreit, wenn sie der slädlischen Behörde ihres Wohnortes erklären, am Sabbarh feine Arbeit zn verrichten. Diese Befreiung wird jedoch sofort cingezogcn, sobald sich ergiebt, daß ihre Erklärung nicht auf Wahrheit gegründet tvar. Ist die Befreiung einmal eingezogen, dann kann in dem Zeiträume eines IahrcS keine neue, verliehen lvcrdcn." — Rach der jüngst erschienenen amtlichen Statistick über die ersten acht Monate des Jahres 1886 lvurden in unserem Buide 10682 Personen mit Gefängniß bestraft. Davon waren 6318 Protestanten, 4229 Katholiken und leider arrch 135 Juden. England. Londvn, 25. Dezember. Unter dem Rainen 2״R!choorun Cooperative Society" hat sich hier ein Verein gebildet mit folgendem von ihm veröffentlichten Programm: Schon seit langer Zeit haben viele hiesige Israeliten eingeschcn, daß viele zu einer ächt-jüdischcn Gemeinde gehörige Instilutioncn entweder gar nicht vorhanden sind oder im Argen liegen. Besonders deklagcnswerth ist der Mangel einer auf dem Grundsätze יפה תלמוד תורה עם דרך ארי,׳ basierenden Schule. Dabei müssen wir zwei Punkte im Auge behalten: einmal sind die zur Erreichung dieses Zweckes nothwendigen Geldmittel sehr bedeutende, sodann dürfen wir dafür nicht aus die Unterstützung der hiesigen Gemeinde rechnen, sondern müssen uns selbst die Mittel dazu beschaffen. Darum ha: sich ein Komitee gebildet, welches den Beschluß gefaßt hat, alle Diejenigen zn vereinigen, welche sich für das erwähnte Projekt interessieren. Schon andere Vereine haben Gleiches erreicht, so daß auch wir hosjcn dürfen, unter Gottes Beistand Miseren Vorsatz zur Ausführung zu bringen. Die Gesellschaft soll den Rainen führen ״?)eschoorun Eooperative Seciely״. Sie will dafür sorgen, 1) daß alle durch ihre Vermittelung gelieferten Lebensmittel streng בשר sind; 2) daß alle Konsumenten, seien sic Mitglieder oder Richlmitg lieber der Gesellschaft, stets mit bester Waare und zn möglichst billigen Preisen bedient werden; 3j daß der ans der Lieferung der Lebensmittel entstehende Gewinn für die obengenannten Zwecke der Gesclllchast verwendet werden soll. Mitglied der Gesellschaft kann jeder Israelit werden, der einen Jahresbeitrag von mindestens 6 Schilling!eiltet und durch seine religiöse Führung zeigt, daß er mit den Zwecken -er Gesclljchast einverstanden ist.