Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 51 (22.12.1887)
- Article
- Deutschland : Burgpreppach [Nachricht]
- Date
- 1887-12-22
- Page
- 812 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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812 nahmen aus Spenden und Jahresbeiträgen betrugen 10 609.82 JC.f aus Zinsen 405.99 JL, aus einem Staatszuschuß 100 JL; die Ausgaben an Lehrgehaltc 4349.96 of&, an Unterstützung armer Zöglinge 1347 Ja, an Lehrmittel 202.20 4•׳׳., an Heizung 200 JL, VcrwaUnngSspesen und Steuer 529.25 JL sonstige Ausgaben an Handwerker und Hcrrichtung eines Turn- Platzes nebst Anschaffung von Turngeräthcn 667.26 JL — Es war in diesem Jahre möglich, eine Hypothekenschuld von 4526.57 zu tilgen. Der Verein hat ein Vermögen von 11 874.20 JL — Das Ziel, welches die Anstalt sich gesteckt hat. ist die Erlangung einer guten Vorbildung für den Lehrberuf. Sie hat sich aber hierauf nicht beschränkt, sondern war auch fortgesetzt bemüht, ihre Zöglinge mit einem auch für andere Verhältnisse deS bürgerlichen Lebens möglichst hohen Grad intellektueller Durchbildung und sittlicher Reise anszustatten. Oesterreich-Ungarn. o. Wien, 18. Dezember. In der bekannten Afsairc der Grazer Advokatcnkammcr richtet ein hochangesehenes Mitglied der niederösterreichischen Advokatenkammer an die ״Oesterr. Wochenschrift" ein längeres Schreiben, aus welchem ich die folgenden bemcrkcnswerthen Stellen hervorhebe: Die Grazer Advokatenkammer hat cs mit ihrer Standeschre vereiubarlich gesunden, in den Hcpp-Hepp Ruf ungezogener Studenten und nnrciscr Gassenjungen, welche sich in der grünen Steiermark seit längerer Zeit geltend machen, einzustnnmen. Die Advokatenkammcru sind in Oesterreich autonome Körperschaften und unterstehen der eigenen Disziplinargewalt. Darum können sich die Herren solche Scherze erlauben, die, wenn sie der Judikatur eines andern DisziplinarrathcS unterworfen würden, kaum als Scherz hingcnommcn werden könnten. Es will uns scheinen, als habe die Grazer Kammer durch ihren Beschluß, die Reinheit der zteierischM Advokaten zu wahren, den gesammten Stand in der öffentlichen Ächtung herabgesetzt. Der Advolatenstand verdankt sein Ansehen ausschließlich den srcihcitlichcn Traditionen, welche er pflegte, und der Offenheit und RücksichtSlosigkeit, mit welcher er gegen die Vorurthcilc des Tages für die idealen Rechte der Bevölkerung cintrat. Advokaten, die korporativ von Len Prinzipien absallcn, welche ihren Stand groß gemacht haben, die sich zun» Echo bübischer Ruse hergcben, schänden das Ansehen des Standes, indem sie in der Oeffentlichkeit das Bildungsniveau hcrabsetzen.. Deshalb glauben »vir, daß die Grazer Adwokatcnkammcr, indem sie sich zu einer anllscmitljchen Dcrnonstration hcrgegcbeu, den gesammteu Stand schwer geschädigt hat, und wir erwarten, daß die Advokatenkaminern Oesterreichs zur Wahrung der advokatischen Standeschre cS laut und offen erklären »vcrdcn, daß sie mit dem Treiben der Grazer Kollegen nichts gemein haben wollen. Was veranlagte die Grazer Kammer, die Antisemitcnfrage in den Kreis ihrer Berathungen zu ziehen? Die steierischen Advokaten, »vclchc in die Hep-Hep Ruse ciustimmlen, sind nicht in der Lage, ihr Vorgehen damit zu begründen, daß das Treiben jüdischer Advokaten in der Steiermark sich schädlich erwiesen habe, beim in Steiermark giebt cS keinen nennenswerthcn Prozentsatz jüdischer Advokaten, die jüdische Konkurrenz hat auf den» advokatischen Gebiete die steierischen Berge geniiedcn, und cS »var gar nicht möglich, üble Erfahrungen mit jüdischen Kollegen zu »nacheu. Und wem» die Grazer Kollegen ihren Blick über die Grenzen deS engeren Heimathlandes hatten hinauSschweifcu lassen, sie »vürden gefunden haben, daß dort, »vo jüdische Advokaten in gtößcrer.Zahl sich befinden, die kollegialen Verhältnisse vortrefflich sind, daß Klagen über das semitische Element, »venu sie nicht Motiven niederen Neides entspringen, nicht Vorkommen. Die Grazer Advokaten »volltcn nicht die jüdischen Advokaten bei ihrer Arbeit verfolgen, cs handelte sich bei ihnen blos um eine Demonstration, und die Art und Weise, »vie sie diejetbc in Szene setzte»»', vcrurthcilt sich von selbst. 6-. Wie»r, 19. Dezember. Der Ausschuß der hiesigen Advokalenkammcr hat zu dem Verhalten ihrer Grazer Kollegin, »vclche die judcnseindliche Vorstellung der Advokatur-Konzipienten befürwortete, cmrgisch Stellung genommen. In der jüngste»» Sitzung »vard der Antrag des Herrn 4)1־. Ernst Vinzenz Schick: über, das Vorgehen der Grazer Kammer die Entrüstung der Wiener Kammcr ansznsprechcn, verhandelt. Die sämmt« lichen Mitglieder des Ansschnsses sprachen sich über das unerhörte Verhalten der Grazer Kannncr in scharfen Ausdrücken ans. Da aber der Wiener Advokatenkannner keinerlei Vesngniß zu einer offiziellen Kritik über eine andere znstcht, so wurde über dm EntrüstnngSantrag mit der Motivirung zur Tagesordnung über-, gegangen, daß die Wiener Advokatcnkammcr cS unter ihrer Würde halte, sich mit Autisenlitismus zu befasse!». — Eine heitere Beleidigungsklage kam kürzlich in Krems zur Vcrha»»dl»u»g. Bekanntlich hatten mehrere Zellungen sich der Mühe »!»»lcrzogen, nachzu-- weisen. daß der wüthigc Antiscmitcuführer Herrvon Schönerer eine von Inden abstammende'Ge- »»»ahlin hellngefnhrt habe. Diese Angabe »vurde von dem ״Boten aus dem Waldvicrtel" für eine Lüge und jüdische Unverschämtheit erklärt. Darob -strengte der Redakteur der ״Sonn- und MontagS-Zeitung", Herr Eduard Mayer, die Ehrenbelcidignngsklage an..;Der ^klagte Produz!rte ein Schreiben des Bürgermeisters