Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 50 (15.12.1887)
- Article
- Ist der "Deutsch-Israelitische Gemeindebund" zur Führung seines Namens berechtigt?
- Date
- 1887-12-15
- Page
- 788 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2932754-2932755-2932804-2937632--26719-2937677- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
788 trctimg der Gemeinde in irgend einer Angelegenheit zu übertragen. Wenn deshalb Vorstände und Nepräscntanzen von deutschen Gemeinden einen solchen Bund Namens ihrer Gemeinden gegründet haben oder einen solchen Namens ihrer Gemeinde bcigetretcn, so haben sic ihre Befugniß weit überschritten und verdienen den schweren Vorwurf einer mißbrauch׳ lichcn Geltendmachung der ihnen von den Gemeinden crthcilten Vollmacht. Die dergestalt gebildete Bereinigung ist darum lein Bund von Gemeinden, und der Name, den sie sich fälschlich bcigclegt, ״Dcursch-Jsraclitischer Gemeinde-Bund" stellt sich als eine Usurpation eines ihr nicht zukommcnden Titels dar, welche — ob mit Vorbedacht oder Leichtfertigkeit geübt jedenfalls geeignet ist, Täuschungen und unwahre Vorstellungen zu erzeugen. Keine einzige Gemein de gehört dem ״Deutsch-Israelitischen Gemeinde- Bunde" an. Er ist nichts mehr als ein Verein von Individuen, die kein Mandat von anderen Personcn oder Körperschaften, geschweige denn von einer Gemeinde, aufzuwcijcn haben, welches sie berechtigte, anders als in dem eigenen Namen und für die eigene Person in dem Vereine zu wirken. Der Ausschuß des ,,Deutsch׳Israelitischen Gemeindebundcö" rcpräsentirt Niemanden sonst als die Personen, welche den ״Bund" bilden. Er hat von.keinem Andern, geschweige denn von irgend einer Gemeinde, die Vollmacht einer Vertretung.! Wenn darum der Ausschuß dcS demgemäß lediglich aus einzelnen Privatpersonen bestehenden Vereins, der sich unbefugter Weise ״Deutsch-Israelitischer Gemeindebund" nennt, beispielsweise in seinen Oltober-MittHeilungen berichtet, daß 27 Gemeinden ihm neuerdings bcigctrctcu sind, so ist dies eine Entstellung des wahren Sachverhalts. Es haben sich ihn! nur eine Anzahl von Personen angcschlosscn. Und wenn er fortsährt: ״Diese 27 Gemeinden führen dem Bünde eine Seelenzahl von N 500 zu," so ist dieses ein lächerlicher Jrrthum. Von diesen l 1 500 Personen, welche in den Orten: Beckum, Buchau, Chemnitz, Dettelbach, Dirschan, Eckardrolh, Ellar, Festenberg, Gclsenkirchcn, Hagen, Halsdors, Löwenberg, Lohrhaupten, Lübeck, Nikolaiken, Nordhorn, Papenburg, Plauen, Posen, Noscuthal, Snlzkottcn, Schnishcim, Siegen, Spangcnbcrg, Stendal, Usch und Znin wohnen, haben höchstens etwa l 00 Personen eine Ahnung davon, daß sie Bundesbrndcr gc- 1!annt sind und nunmehr zu den ra. 270 000 Seelen zählen, welche der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gcmcindebnndö als seine Mandanten anSgiebt. Wir sind weit entfernt, den Vorständen und Nc- Präsentanten der Gemeinden im Großen und Ganzen eine bewußte Ucbcrschreitung ihrer Vollmacht zuzuschrcibcn. Die meisten dieser Herren sind sich einer solchen gewiß ebenso wenig bewußt, wie sie die Tragweite ihrer Beitrittserklärung sich zur Erkcnntntß gcbracht haben. In dem vorjährigen Ncchnungsbcricht sind die Beiträge der Bundcsgemcinden inSgcsammL mit 5124.43 t((. aufgcführt, was pro Kops der vermeintlich dem Bunde ungehörigen Seelen knapp 2 beträgt. In den Oklobcr-Mittheiiungcn wird ganz besonders hcrvorgthoben, daß der Bund eine ganze Anzahl von Geincindcn als BnndcSgemcindcn verzeichnet, welche 5 016. Jahresbeitrag leisten. Man sieht, der ״Bund" verlangt keine großen pekuniären Opfer, und man bcgreis!, daß cs für die Herren Gemeindevorsteher und Ncpräscntanten gerade nicht einer längeren Erwägung bedarf, einen verhältnißmäßig geringfügigen Beitrag ans der Gemcindckassr einem Vereine znzubilligen, welcher unter einem so stolzen Titel anttritt und so bedeutende ,,matcricUc und moralische Wohlthaten" der gesammtcn deutschen Juden heit im Allgemeinen und den einzclncn Gemeinden iin Speziellen zu leisten vorgiebt. So ist cs dem ״Deutsch-Israelitischen Gemeindebnnd" gelungen, sich als ein Bund von Gemeinden darzustellcn und die äußerst gewandte Leitung, welcher derselbe sich seit seinem achtzehnjährigen Bestehen nnunterbrochen zu erfreuen hatte, hat cs verstanden, durch leises, vorsichtiges Auftreten einerseits und durch dreistes Zngreisen andererseits — je nachdem das Eine oder Andere zweckdienlicher schien — seine Ziele mit Erfolg zu fördern. Seine Leitung hat cs verstanden, sich mit dem Nimbus zu umgeben, als repräjcntirc sie wirklich die halbe deutsche Indenheit. Wir haben wiederholt nachdrücktichst auf das eigentliche Ziel dieses Bundes hingcwicscn, für welches alle diejenigen Vorsteher und Repräsentanten bewußt oder unbewußt mit thätig sind, welche durch einen Beitrag aus der Gemcindckasse den Anschluß ihrer Gemcinde an den Bund ansfprechcn. Wir glauben, heute nachgcwicseu zu haben, daß sie in keiner Weise bercchligt find, einen solchen Beitrag ans der Gemeindetaffe zu leisten, und daß durch einen solchen von ihnen geleisteten Beitrag in keiner Weise die Gemeinde sich dein Bande angeschlossen hat, daß demgemäß auch der Verein, welcher unter dem nsnrpirtcn Titel ״Deutsch-Israelitischer Geincindcbund" besteht, nicht! berechtigt ist, diesen Namen zu führen, da seinen Mit-! gliedern keilte Autorität innewohnt, anders als in ihrem eigenen Namen und für ihre eigene Person eine Beitrittserklärung abzngcbcn.