Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 47 (24.11.1887)
- Article
- England : London [Nachricht]
- Date
- 1887-11-24
- Page
- 750 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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750 Jugcndunterrichts bestätigt wird, — wollte Gott, cs ließe sich die Unrichtigkeit jener jüngsten Darstellung überzeugend darthuiik —, sondern daß auch in andern Kreisen anerkannt wird, daß hier ״etwas faul sei", ist wichtig, weil die Erkenntnis; des Uebcls der erste Schritt zur Besserung sein kann. In dem die Uebcrschrist ./Oie Ehedarim" tragenden Leitartikel wird zugcstandcn, daß in den jüdischen Schulen der jüdische Unterricht so sehr in den Hintergrund gedrängt worden ist, daß er eigentlich nur dein ׳)?amen nach existirt. Es wird darum als ganz berechtigt anerkannt, daß diejenigen Eltern, denen die religiöse Erziehung ihrer Kinder am Herzen liegt, ihre Kinder in diese Chedarim, Abendschulen, li'Vt.-m'ug cht.sses) senden und dafür pekuinare Opfer bringen. Es wird ferner der Einwand einer dadurch herbcigcjnhrtcn Uebcrlastnng zurückgcwicscn und dem Eheder und der Jesehiba in Polen das große Verdienst zugcsprochen, Jahrhunderte lang die religiöse Kenntnis; angebaut und gepflegt zn haben. Rußland. Petersburg, 16. November. Zur Charaktcrisirung der Lage der Juden diene ein Fall, der gegenwartig sich ereignet. Die Wittwe eines inländischen Israeliten, welcher die Berechtigung des Wohnens im Innern Rußlands erworben und sich in Petersburg niedergelassen hatte, lebte nach dem Tode ihres Galten während einiger Jahre unbehelligt in hiesiger Stadt, als sie durch den Beseht überrascht wurde, die Stadt zu verlassen, weil jene Berechtigung mit dem Ableben ihres Mannes hinfällig geworden sei. Die Frau bat um Allshebung dieses Befehls, weil dadurch ihre Kinder, welche theilweise höhere Schulen besuchten, in ihrer Ausbildung gestört würden. Man gewährte ihr daraus hin noch eine Frist ocm einem Jahre. Dieses Jahr war kaum im vorigen Monate abgclansen, als sie den strikten Beseht erhielt, nunmehr sofort mit ihren Kindern abzurciscu. Alle Nemoustralionen waren vergeblich. sDic Frau ist nunmehr dahin vorstellig geworden, ihr bis zum Frühjahr Frist zu geben. Es ist aber sehr frag-!ich, ob ihr diese bescheidene Bitte gewährt wird. — Als ob gerade die bevorstehende rauhe Jahres׳ zeit der geeignetste Zeitpunkt zur Distozirnng der Juden wäre, häufen sich jetzt die Ausweisungen der Juden aus verschiedenen Orten. So wird ans Nikolajew, der bedeutenden Handelsstadt im Gouvernement Eherson, berichtet, daß der Gouverneur sämmtlichen fremden Juden die Weisung .;ukommcn ließ, binnen einer vierwöchcutt licheu Frist die Stadt zn vc! lassen. Es werden durch diese Maßregel nicht weniger als dreihundert Familien schwer betroffen. - ...x. Petersburg, 18. Novcbmer. Wie ja bereits gemeldet, fanden in den verschiedenen russischen Universitäten in Folge der Beschränkung der Zahl der zuznlasscndcn jüdischen Studenten Massenübertritte letzterer zur orthodoxen Kirche statt. Interessant sind nun die Bemerkungen, welche in dem vom Fürsten Mcschischcrski rcdigirten Blatte ״Graschdanin" an dieses Faktum geknüpft werden. Mit vollem Rechte wird betont, daß die meisten jener Uebertritte nicht aus Ueberzcugnng stattfinden, sondern lediglich in Folge der erlassenen Beschrcuikimgoii. Indessen kann der Schreiber es nicht im Ernst meinen, daß diese Konvertiten im Herzen dennoch Juden wären. Allerdings vermag nach jüdischen Anschauungen die Taufe nicht, den Betreffenden von der Verpflichtung zur Erfüllung des jüdischen Gesetzes zu entbinden. Jeder Bernünflige wird aber zugeben, daß Niemand, der um des äußeren Borthcils willen bereit ift. seinen Glauben zn wechseln, noch irgend welches Interesse für seine angestammte Religion hat. Es ist ja allbekannt, daß der Semite es dem Antisemitcn niemals recht machen kann. Selbst die Taufe vermag nicht die eingefleischten Vorurtheilc wegzuwischen. Darum warnt auch der erwähnte Artikel vor jenen Neubekehrten und will ein besonderes Gesetz für diese dahin lautend geschaffen haben, daß ein getaufter Jude alle kirchlichen Gebräuche streng beobachten solle. Er müsse erst eine Probezeit von 3 Jahren durchmachen, ehe er als ttuiversitätshörcr zugclasscn werde. Diese Bestimmung solle für die bereits Getauften gelten. Wer fürderhin noch Lust zur Taufe zeige, könne erst nach Absolvirung eines Probejahres zu derselben zugclasscn werden. Während des zweiten Jahres müsse er sich in eine orthodoxe Familie cinlogircu; im dritten Jahre sich mit einer Christin verheirathen, erst dann könne er sich imiuatrikulircu lassen. .. .*. Warschau, 15. November. Dcr״Woschod" meldet, daß die jüdischen Einwohner von Bogoduchow einen Revers des Inhaltes haben unterschreiben müssen, innerhalb sieben Tagen die Stadt zu verlasse.-.!'. — Bemerkenswerth ist eine kürzliche Entscheidung des SchwurgcrichtshofeS in Mosyr, einer Kreisstadt im Gonvermcnt Minsk. Es handelte sich um die Verhandlung gegen drei Burschen wegen Einbruch in das dortige Bcth->?amidrasch. Die Diebe hatten dabei den Schmuck einer Sefer Thora und silberne Leuchter cntivcndct. Es fragte sich, ob hier ein Diebstahl von Kirchcuhciligthümern im Sinne des Gesetzes vorlag. Es wurde daraufhin der Kronrabbiner als Sachverständiger vernommen, welcher die Frage, ob jene Geralhc als ,.heilig" betrachtet würden, bejahte. In Folge dessen wurden die Diebe wegen Kirchendiebstahl zu entsprechend härteren Strafen verurtheilt. — Die in Witebsk garnisonircndc« jüdischen Soldaten haben kürzlich der dortigen Gemeinde eine prachtvolle Thorarolle gewidmet. . Zu der feierlichen Ueberführung derselben in die Synagoge