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Jeschurun · 1887-11-03 · Heft 44 (3.11.1887) · p. 701

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 44 (3.11.1887)
Article
Österreich-Ungarn : Lemberg [Nachricht]
Date
1887-11-03
Page
701 (sequence 2)
Language
German
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701 Ansicht der hiesigen Statthaltcrei -er § 78 auch bei Schließung jüdischer Ehen seine volle Geltung hat, ferner daß die von der hiesigen Statthaltcrei in er׳ j wähntem Erlasse hervorgehobenen Unregelmäßigkeiten j bei Angabe jüdischer Bor- und Zunamen, welche anj gcblich die Vorbringnng von Geburtsscheinen unter ' allen Umständen nothwendia machen, von dnrck^ans untergeordneter Bedeutung sind und das Recht der : Nuptieuteu nicht verkürzen dütfen. Diese Vorstellung! hat die hiesige Statthaltcrei abweislich bcschiedcn, mit j der Motivirnng, daß der ״KnltnSvorstand als solcher! nicht koiupctent ist, in einer Angelegenheit, welche nicht die Interessen der Knltusgemcindc d. i. der Gesamintheit der Knltusgemcindcmitgtieder, sondern nur die j Rechte Einzelner tangirt, anszutreten. Den einzelnen Personen bleibt cs unbenommen, in jedem bcsondern Falle sich an die Behörde diesbezüglich zu wenden." Gegen diese Resolution der hiesigen Statthalterci, welche gegen die bisherige Geflogcnhcit und im Widerspruche mit vielen ähnlichen Präzedenzfällen dem KuUusvorstande der ersten jüdischen Gemeinde Galiziens das Recht absprach, in einer Frage anszutretcn, die offenbar eine Angelegenheit berührt, deren Besorgung der jüdischen Kultnsbehörde und dem von ihr angestellten Rabbiner obliegt, rckurrirte der Knltnsvorstand an das hiesige Knltnsministcrinm. DaS hohe Kultusministerium hat im Einvernehmen mit dem hohen Ministerium des Innern wie dem hohen Justizministerium sowohl was die Kompetenzfrage betrifft wie auch in merito im Sinne des Rekurses entschieden. Was den meritorifdjen Inhalt der Frage betrifft, besagt die Erledigung des hohen Ministeriums de dato 22. August 1 887 Z. 1 2 282, daß ״in jenen zweifellosen Fällen, in weichen ein Ge-! burtsschcin zwar nicht bcigebracht werden kann, aber - Alles das, was behufs Eingehung einer Ehe durch den! Geburtsschein bewiesen werden soll, mit Ausnahme der ' Bolljühngkeit außer Zweifel gesetzt erscheint und die : letztere offenbar am Tage liegt (i^ 78 a. b. Gb.) sowohl von der Beibringung des Gebnrsfchcines wie auch einer diesbezüglichen Dispens abgesehen werde." Den Bemühungen des Lemberger Knltnsvorst.andcs und namentlich des Gemeindeseiretärs Herrn l)r. 2!ossig ist cs zu danken, daß diese wichtige Frage, welche sowohl eine prinzipielle wie eine praktische Bedeutung hat, einer günstigen Erledigung zugesührt wurde, die jüdischen Rabbiner und Seelsorger wie die jüdifchen Marrikenämter mögen von dieser Entscheidung des hohen Ministeriums Notiz nehmen und können mithin in solchen Fällen, in welchen alle andern aus dem Gebnrtsscheine zu ersehenden Umstände, wie der Bor- und Zuname, die Abstammung, die Religion außer Zweifel gesetzt erscheinen, die Volljährigkeit aber offen am Tage liegt, Trauung auch ohne Beibringung der Geburtsscheine oder des DispenS hievon im Sinne des § 78 a. b. Gb. vorgenommen werden. Vf. 0<• ,ן!ו.ד^י Oktober. Die bekannt, sollte in Basel unter der Acgide des frommen Rohling eine liebersctzung des Schnlchau Arnch erscheinen. Bis jetzt scheint aus der -Sache noch wenig geworden zu sein, denn, wenngleich es der Antisemiten viele gieb, so haben anscheinend wenige derselben Geld dafür übrig. Denn cS sieht sich jetzt Altntcisler Rohling gcuöthigt, durch folgenden in den ״Historisch-politischen Blattern für das katholische Dcntschrano" ve! össentlichten Aufruf Subskribenten für das Unternehmen zu gewinnen: ״Bei der Bedeutung, welche das Judenthum sich verschafft hat, ist cs gewiß, selbst rein wissenschaftlich betrachtet, großer Wichtigkeit, eine vollständige und zusammenhängende llcbcrictzung des Schnlchau Arnch hcrznstellcn.! Da sich nun Dank der Bemühungen wahrheitsliebender; Muriner eine Gesellschaft gebildet hat, welche den ge-; lennzeichncten hochlchrreichen Religionskodex Israels i durch eine zuverlässige, getreue, durchaus objektive Ber- ־ deittschung ׳Allen zugänglich machen will und daS große; Werk von et um 250 Bogen zu dem für derartige Unternehmnngen höchst geringen Preis von l 25 Franks liefert, so bitte ich die wohlhabenden Leser, die baldige Drucklcgung durch '}11)011וח11ו0ו1ו gütig st fördern zu wollen. Um von sonstigen Gefahren, welche dem verbiet,stlichen Umernehmm cntg, gen stehen zu schweigen, ist eine vorausgehende Subskription schon ans ähnlichen Gründen nöthig, wie sie Lelhielleux für seine Arrstotelen Edition der lU'. Jesuiten bestimmten. Da obendrein die Abcmnenlen berechtigt sind, fernere Lieferungen abznweisen, wenn kompetente unparteiische Kritiker in den bereits ansgegebenen wesentliche Unrichtigkeiten Nachweisen würden, welche das Werl unzuverlässig machen müßten (es erscheinen etwa 2b Lieferungen in etwa monatlichen Zwischenräumen) — so ist zugleich die vollste Garantie geboten, daß eine durchaus ernste mustergültige Arbeit ins Auge gcsaßt wurde. Bestellungen nimmt jede Buchhandlung, sowie auch der Unttrsertigte entgegen. Indem ich ergebenst bitte, diese Zeilen gütigst in den ״Historisch politischen Blättern״ zu publiziren, nicht um meiner nichtsbedeutendcn Person wegen, sondern in! Interesse der Wahrheit, zu deren Sieg ich nach Kräften! beitragen möchte zeichne ich rc." Prag, 16. 9. 87. Professor I>r. A. Rohling." Wir glauben indessen , kaum, das; sich die nölhige Zahl hochherziger Anti- '1 scmiten finden wird. j -0- 5U*nfn11, 27. Oktober. An der hiesigen : Landesgcwerbeausstellnng haben sich auch eine sehr große , Zahl unserer Glaubensgenossen bcthciligt und zwar; waren Sie in allen Zweigen der Industrie vertreten. , Biele von ihnen wurden vom Ausstellnngskomitec durch ׳ Medaillen und Diplome ausgezeichnet.

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