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Jeschurun · 1887-09-22 · Heft 38 (22.9.1887) · p. 602

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 38 (22.9.1887)
Article
Deutschland : Celle [Nachricht]
Date
1887-09-22
Page
602 (sequence 2)
Language
German
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602 sie überhaupt schulpflichtige Kinder hätten, benutzten diese nicht die Schuleinrichtungen des beklagten Verbandcs, sondern ihre eigene Synagogeuschnle: zudem fehlte cs an einem ausdrücklichen Akt der SchulanfsichlSbchörde, durch welchen die Znschlagung der jüdischen Einwohner zu dem lutherischen Schulverbande vollzogen wäre. Der Bezirksausschuß zu Lüneburg erkannte ans Vernrtheilung des Schnlvcrbandcs zur Freilassnng der Kläger von der Steuer, indem er anucchm, das; in Hannover das Volksschulwesen eine, wenn auch unter staatlicher Leitung stehende, doch streng konfessioncll organisirte Einrichtung sei, weshalb Mitglieder des BcrbandcS nur die in dessen Bezirk wohnhaften Angehörigen der betreffenden bestimmten Konfession sein könnten. Dieses Erkenntnis; wurde auf Berufung des Schulvorstandes von dem!.Senat des OberverwaltungsgerichtS in seiner Sitzung vom 7. September d. I. bestätigt. Von besonderem Interesse waren die Erklärungen, welche in dem Verhandlungstermin der vom KnltnSminister zur Wahrung des öffentlichen Interesses depntirle Kommissarins abgab; derselbe führte aus: 3m Endcrgebuiß könne er sich mit dem Urtycil des BezirksanSschnsses einverstanden erklären; denn cs bedürfe in der That mindestens da eines bcsonderen ZuschlagungSaktcS, wo — wie in Celle — verschiedene christliche Schulverbände neben einander bestehen. In hohem Grade bedenklich aber sei die Begnmdung des Erkenntnisses. Er müsse cnt|d)icbcn destreiten, daß in bcm angenommenen Sinne die Schulverbände in Hannover konfessionelle Anstalten seien; nur so viel sei richtig, daß die Praxis des Hannoverscheu Kultusministeriums irr früherer Zert zu einem ähnlichen Resultat gesührt habe. Die gesetzliche Regel sei in Hannover wie in der ganzen Monarchie, daß zum Schulverbande auch Angehörige anderer Konfcssioncn — soweit sie in dessen Bezirk wohnen und nicht zu einem eigenen Verbände vereinigt sind — gehören. Und cS besteht auch keine gesetzliche Vorschrift, welche etwa bezüglich der jüdischen Mitbürger eine Ausnahme von dieser Regel mache. * Stettin, l(>. September. Bei der Vorstellung der Vertreter der Stettiner Wohlthätigkeits-Vercinc, welche gestern bei der Kaiserin stattgcfunden hat, sprach, nach der Meldung des ״B-E.", die hohe Frau zu dem Vertreter des israelitischen Waisenhauses, nachdem sie sich von demselben auch die übrigen jüdischen Wohlthäliglcitsanstalten Stettins hatte nennen lassen, etwa Folgendes: ״Ich freue mich, daß ich auch hier wiederum Gelegenheit habe, meine vollste Anerkennung Ihres WohtthätiglcitSsii'.neü aussprcchcn zu können. 3 ־ch bin Ihren Glaubensgenossen auf diesem Gebiete oft bcgcguet uud habe stets edle Gesinnung. Opferwilligkeit und hiugebende Liebe bei ihnen wahrgenommen. Auch hier zeigt sich, wie ich zu meiner Freude höre, dieselbe meiischensteuirdlichc Gesinnung in den zahlreichen Wohlthätigkeitsanstalteu, und ich spreche Ihnen meine wärmste Theilnahme an diesen Bestrebungen aus, deren Ge- Leihen mir schr am Herzen liegt." Nachdem der Vertretet־ des israelitischen Waisenhauses für diese Huldvolle Anerkennung den schuldigen Dank dargebracht- ‘v|ufjr die Kaiserin fort: ״In Berlin habe ich oft die jüdischen Wohlthätigkcitöanstalten besucht und immer gefunden, daß sie geradezu musterhaft sind. Ich wünsche, daß eö auch Ihnen gelingen möge, Ihre Anstalten auf diese Höhe zu bringen, und sehe, daß ja hierzu . bic schönste Aussicht vorhanden ist. Fahren Sie so fort! Meine wärmsten Wünsche begleiten Sic bei Ihrem Licbeöwerke." * Gelseukirchen. Unserem westfälischen Industriestädtchen ist cS wohl Vorbehalten geblieben, die unglaublichste und tollste Blüthe des Antisemitismus zu zeitigen. In Nr.!94 des ״Gclscnk. tägl. Anzeigers״ leistet sich nämlich ein glaubenssreudiger Bäckermeister folgende Unglaublichkcit: ״Achtung! Da ich schon seit langer Zeit das Prinzip verfolge, von keinem. Juden zu kaufen noch an. dieselben zu verkaufen, so habe ich in Folge dessen den Herren Juden Ferse, dem Juden Schöneberg und dem Juden Neuwahl den Verkauf meiner Patent-Zwiebäcke entzogen. Auch ist den gcnannten drei Juden nicht mehr gestattet, Zwiebäcke, zu verkaufen, da ich sonst bei jeder Ucbertictnng gerichtlich vorgehe. H. Keicnburg, Antisemit. (Ist. Bolksblatt.) O e st e r r e i ch - U n g a r n. 6. Wie», l6. September. Bon Seiten des D1\ Friedrich Elbogen, des Anwalts des famosen Arou Briman (Justus) wird in Bezug auf das Buch des Abbü Viktor gegen Kopp die folgende Erklärung verösfentlicht. Herr!)!-. Elvogen schreibt: ״Das von Abbö Viktor herauSgegcbene Buch enthält eine solche Fülle meine Person betreffende Unrichtigkeiten, daß auch ich mich veranlaßt sehe, uut Raum in Ihrem geschätzten Blatte für die nachstehende Abwehr nachznsuchen. Es ist zunächst unwahr, daß Brimans Verhaftung durch mich veranlaßt und unwahr, daß gegen ihn von mir eine Anzeige erstattet wurde. Ich stand der Anzeige wie der Bcrhastung gleich fern. Nicht minder unwahr ist die Behauptung, ich sei behufs Hintertreibung einer ins Werk gesetzten Talmud: Ucbersetzung von der ״Judenschaft" dahin gesendet worden. Ich habe diese Reise über Veranlassung eines Innsbrucker Klienten unternommen, mit dessen Kousine Aaron Brinran sich, trotzdem er verheirathct und Vater 'mehrerer Kinder war, förmlich verlobte. Wenn nun daS diesfalls gesammelte j Material für die von Briman geplante Talmud- > Uebcrsetzuug Konsequenzen nach sich zog, so erklärt sich

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