Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 36 (8.9.1887)
- Article
- Deutschland : Horb (Württemberg) [Nachricht]
- Date
- 1887-09-08
- Page
- 571 (sequence 2)
- Language
- German
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571 des SchulthcißenamtS stellten die fünf Angeklagten Antrag ans gerichtliche Entscheidung, und so kam die j Sache vor das Königliche Schösfcngcricht zur Ver-! Handlung. Bon den Angeklagten waren nur vier i persönlich erschienen, einer davon ließ sich vertreten. ' Nach Aufruf der Sache und Verlesung der schultheißcnamtlichcn Strafverfügungen begann die Lcrnchinung der Angeklagten und des als Zeugen geladenen Feucrwehrkonunandanten Bernhard aus Baisingen und ist das wesentliche hiervon Folgendes: Nach verschiedenen vorher auf Sonntag anbcraumtcn Fcucrwehrproben wurde eine solche Probe auf Samstag den 21. Mai d. I. Abends (> Uhr festgesetzt und dies -vorschriftSmäßig bekannt gemacht; da mehrere Israeliten in Baisingen in die Feuerwehr eiugereilst sind, so kamen einige von denselben am 16. und 20. Mai zu dem Konnnanbauten und wollten um Abbestellung der Uebung bitten, thcilwcise sich des Sabbaths wegen von der Uebung dispcnsircn lassen. Beides konnte der Kommandant nicht thun. Unter den um Dispensation Nachsuchenden befanden sich die Angeklagten, wobei zu bemerken ist, daß bei einem der Angeklagten noch als weiterer Entschuldignngsgrund daS Vorhandensein eines Geschwüres am Kopfe hinzulrat. Trotzdem nun die. Angeklagten von der Uebung nicht dispensirt waren, erschienen sic bei der Uebung nicht und unterließen cs auch, innerhalb der im Feuerlöschgcsctz vorgeschricbenen drei Tage nach der Uebung sich schriftlich zu entschuldigen und so kam cs. daß sie dem Gesetz gemäß vom Schullhcißenamt bestraft werden mußten. Die Angeklagten führten aus, daß sie nicht nuithwilligcr Weise, sondern aus rein religiösen Gründen der Uebung fern blieben, denn eine derartige Uebung sei für sic eine grobe Sabvathcntwcihnng und ein grober Verstoß gegen das mosaische Gesetz. Der Herr Staatsanwalt führte auS, wie die Angeklagten gegen das Gesetz in formeller und materieller Beziehung sich verfehlt -haben und stellte den Antrag auf Bestrafuug der Angeklagten wegen Uebcrtrctung 1. S. d. 8- 366 Ziff. 8 d. St.-G.-B. und zwar jeden derselben zu 10 Mark eventuell drei Tage Hast, mit Ausnahme des einen der Angeklagten, der wegen eines Geschwüres am Kopf sich für entschuldigt hielt, bei diesem letzteren aber 3. Mark Geldstrase, eventuell 1 Tag Haft. Nach kurzer Berathung verkündigte das Gericht sein Urthcil dahin: daß je vier Angeklagte zu je 5 Mark und dieser letztere Angeklagte zu 1 Mark Geldstrafe und jc den Kosten verurtheilt seien. Die Gründe heben hervor, daß die Einwendung der Angeklagten, die Uebung habe am Sabbath stattgefnndcn, und an diese׳:; Tage dürfen sic nach ihren religiösen Vorschriften solche Uebnngcn nicht vornehmen, zu verwerfen war, da sännntlichc Staatsangehörige ohne Unterschied der Religion den! Gesetz, betreffend das Feuerlöschwesen vom 7. Juni 1886 unterworfen seien und ticfcS Gesetz keine Bestimmungen enthalt, daß derartige Uebnngcn an bcstimmten Tagen nicht vorgenommc» werden dürfen, oder daß gar Angehörige irgend einer Religion am Sonntag oder Sabbath oder irgend einem andern Tag von den vorgcschricbcncn Pflichten befreit wären, überdies hatten die Angeklagten versäumt, sich genügend zu entschuldigen und waren somit schon formell strafbar. Oesterreich-Ungarn. * Wien, 4. September. Die türkische Israelitengemeinde in Wien wird am 15. d. die Einweihung ihres neuen Tempels in der Zirkusgasse vornehmen, eines im maurischen Style auSgesührten Monumental-׳ baneS, der eine neue Sehenswürdigkeit unserer Stadt bildet. Der Tempel, zu welchem Herr Architekt Hugo Ritter v.Wicdenseld die Pläne entworfen, macht mit seinem kuppelartigcn Thurme von außen den Eindruck einer türkischen Moschee und zeigt im Innern orientalische Pracht durch den Neichthum an Marmor, Vergoldnng und bunten Farben. Der Vorstand der türkischen Jsraclitcngcmcinde hat auch weder Mühe noch Kosten gescheut, alle modernen Fortschritte und Verbesserungen ans dc:n Gebiete der Bantechuik, sowie der Bau- und Knnstgcwerbe bei diesem Tcmpclbane zur Anwendung zu bringen; so ist z. B. nicht nur für Gasbeleuchtung, sondern auch für elektrische Beleuchtung, ferner für eine Zentralheizung Sorge getragen. Ein besonderes Verdienst um das Zustandekommen dieses Monumentalbaues, sowie um die vortreffliche Anssührung desselben, hat sich der Präses der türkischen Jsraclitcngemcinde, Herr Marco M. Nnsso. erworben, der fast seine ganze Zeit der Beaufsichtigung und Vcitnng des Baues widmete und auch namhafte materielle Opfer für das Zustandekommen desselben brachte. Erwähnt sei hier noch, daß sämmtliche Bauarbcitcn und Herstellungen ausschließlich von Wiener Künstlern und Gewerbetreibenden auögeführt wurden, und die vortreffliche Art der AnSführnng gereicht sowohl ihnen wie dem Wiener Kunstgcwerbc im Allgemeinen zur größten Ehre. (R.Fr.Pr). > Tesche» (Oeslerr. Schlesien), 4. September. i Die Reichshanptstadt hat in unser friedliches 6and I kürzlich einige Abgesandte geschickt, um den antiscmi- ,! tischen Skandal auch bei uns zu inszeniren. Es kamen! nämlich Wiener Studenten im höchsten Auftrag der j antisemitischen Faiseurs nach Naase, woselbst der! Abgeordnete Sicgl seinen Wählern Bericht erstattete,! und suchten die Rede dieses wahrhaft deutsch gesinnten j Patrioten zu stören, weil er Dcntschthnm und Judenj feiudschaft nicht für identisch halten will. Herr Sicgl wies aber unter dem Beifall der Versammlung die! jungen naseweisen Burschen zur Ruhe. Sic zogen