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Jeschurun · 1887-08-25 · Heft 34 (25.8.1887) · p. 529

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 34 (25.8.1887)
Article
Ellul
Date
1887-08-25
Page
529 (sequence 1)
Language
German
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f 531 Israel, und erst in seinem Ausgange verhallen die Klänge des לדה״ ד!' אודי וישעי. Welch' großartige Perspektive eröffnet uns nun der Ellulbeginn in Anbetracht seines Nachfolgers Tischri, in Bezug aus unser längeres und öfteres Verweilen im Gottcshansc. Ein Reflex, wenn auch nur schwacher Reflex der dringenden Bitte unseres Psalmislcn, die wir soeben Glanzpunkt des לדוד, ה׳ אורי וישעי nannte». (Schluß folgt.) Mchmslhk Auslitiiiüilg des lMdmainlS. m. Die Berichte weiden von dem Herausgeber in dem Vorworte als ״S tim!nungSberichte mit der Sache vertrauter Personen" bezeichnet. ES kann demgeutäß für dieselben keineswegs irgend welche Authentizität in Anspruch genommen werden. Auf die von der Kriminalstatislik dargebotcnen Thalsachen stutzen sie sich nicht. Denn die zur gerichtlichen Kenntniß und Ahndung kommenden Fälle erschöpfen, - wie gewiß mit vollem Rechte vorausgesetzt wird, nicht nur nicht alle Wuchcrvcrgehen, sondern bilden lediglich den geringeren Theil derselben. Dieses wird aber wohl bei jeder Kategorie der Versündigungen gegen Gesetz und Ordnung präsnpponirt werden können. Dennoch aber wird man nur die wirklich nach sorgfältiger Ermittelung dcS saklischcn kriminalistischen Materials sich ergebenden Daten als Grundlage zu weitcrgchcndcn Schlüssen nehmen können. . Wollte man z. B. sich ein klares Bild von der Häufigkeit des Diebstahls in Deutschland verschaffen, so würde man unzweifelhaft sich aus die Register der Gerichte und Polizeibehörden stützen. Wollte man sich aber hiermit nicht begnügen weil stillschweigend vcrmuthct werden kann, daß nicht alle Entwendungen zur Anzeige bei der Behörde gelangen, und man bcauftragtc deshalb eine Anzahl von Personen in vcrschicdcnen LandcSthcilcn mit der selbständigen Ermittelung der thatsächlichen Diebstahlsdeliklc, so könnten diese Personen nichts Anderes 11)1111, als in ihrem Kreise bei der Bevölkerung private Erkundigungen einziehen, welchen von den Einwohnern im Lause eines bestimmten Zeitraums übe,Haupt etwas entwendet worden sei. DaS also ermittelte Material würde aber doch immerhin von zweifelhastcm Werthe sein, weil die Angaben der in Verlust Gercuhencn unkontrollirbar sind. Die mit der Erhebung beauftragten Personen müssen diese Angaben ans Treu und Glauben entgcgcnnchmen. Sic sind gar nicht in der Lage, deren Wahrheit zn prüfen. ES ist gar nicht ausgeschlossen, daß manche Einwohner verlorene oder verlegte Gegenstände als entwendet angeben, ja daß manche sogar wissentlich falsche Depositioncn machen. Man möge nun aber in Berücksichtigung ziehen, um was eS sich bei den Ermittelungen handelt, welche von dem Verein für Sozialpolitik hier veranlaßt hat. Er will konslatiren, ob im geschäftlichen Verkehr die Verkäufer, Vermittler und Herleiher die Käufer und Schuldner nicht übervortheilt haben im Preise, in Qualität und bei der gegenseitigen Verrechnung. Da ist ein Einwohner im Orte verarmt. Wie ist eS gekommen, daß von Jahr zn Jahr seine Vermögenslage sich verschlechtert hat? Wer könnte hierüber besser Auskunft geben, als er selbst? Man befrage ihn also» Da wird man hören, wie ungünstige WitternngS- Verhältnisse, niedriger Marktstand der Produkte u.dgl, m. seinen Ruin verschuldet haben. ״DaS ist aber doch wunderbar," entgegnet man ihn״ ,.׳Deine Nachbaren haben unter denselben Verhältnissen wirthschaftcn müssen und sind nicht zn Grunde gegangen." Der Mann, von der Wahrheit dieses Einwurfs betroffen, springt jetzt ans und schlägt mit der Faust ans den WirthshanStisch. ״Dann hat der verd.Jude mich ruimrt! Er hat mir immer schlechte Kühe anfgehängt, er hat mir stets meine Frucht zu Schundpr.eisen abgesipwindelt, er hat mich bei jeder Abrechnung betrogen!" Der mit der Enquete Beauftragte greift zur Feder und tragt diesen sehr eklatanten Fall ein: Ju der Gemeinde *E. ist der Grundbesitzer N. N. durch die wucherische Ausbeute eines Handelsjndcn an den Bettelstab gebracht worden. Und wenn der OrtSvorsteher noch die Angaben im Allgemeinen bestätigt hat, dann ist das Material als ein sehr sicheres zn bezeichnen. So wird weiter geforscht in der Gemeinde und den anderen Ortschaften. Die in ihrer Wirthschast hernntergckommenen Bauern erscheinen alle als klassische Zeugen für das Martyrium deö Landvolkes in dem großen AnSbentungsprozcß, welchem es von Seiten der ״Handelsjndcn" unterworfen sein soll. Die Fälle werden noch gravircnder, in welchen ״cinbczcngt" ist, daß der Bauer durch Vermittelung des Inden einen Acker oder eine Wiese verkauft, erworben ober getauscht hat, ober wo von dem Inden die Aussteuer der Tochter, die Abtragung einer drückenden Schuld u. dergl. besorgt ist. Der Bauer ist immer das Schlachtopser, der Jude der Betrüger und Wucherer. Wenn man die vorliegenden Berichte und Gutachten liest, so muß man über die Leichtgläubigkeit oder vermeintliche Allwissenheit staunen, mit welcher die meisten Herren Berichterstatter auSgestattet sind. Nur diese Eigenschaften können sie in den Stand gesetzt haben, die von ihnen gesammelten Erkundigungen und abgegebenen Gutachten auch für zuverlässig und zu-

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