Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1887)
- Article
- England : London [Nachricht]
- Date
- 1887-08-18
- Page
- 524 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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tctt vorgetragcn werden. Ja, man will sich nicht allein aus London beschränken, sondern die gleiche Einrichtung in allen Gemeinden des Landes treffen. Man kann diese treffliche Idee nicht genug loben. Wer an deren Verwirklichung mit thätig ist, erwirbt sich ein großes Verdienst. 15$ gereicht zu einer besonderen Befriedigung, konstatiren zu können, daß dieselbe großen Anklang findet, und daß wohl nicht daran zu zweifeln ist, sie recht bald in die thatsächliche Erscheinung treten zu sehen. Glasgow, im August. Wenn auch die Pest des Antiscnütismus Gottlob im Großen und Ganzen die britannische Insel bis jetzt verschont hat, so treten doch hin und wieder Anzeichen auf, daß vor dem Kontagium dieser entsetzlichen, auf dem Kontinent epidemisch grassircndcn 'Krankheit auch durch das Meer keine nnüberwindliche Schranke gezogen ist. Ein alter Herr ward kürzlich auf dem Heimweg von der Synagoge von einer Rotte Gassenbuben insultirt. Die Burschen verhöhnten den Greis, schimpften ihn ״Jude" n. dgl. m. und verfolgten ihn. Der alte Mann ließ Anfangs diese Insulten ruhig über sich ergehen und setzte feinen Weg fort. Als die Buben es aber zu arg trieben, griff er einen heraus und züchtigte ihn. Dadurch entstand ein kleiner Aufruhr, die Polizei intcrvenirte. Der Greis wurde in Anklagezustand versetzt. Bei der Verhandlung aber hob der Polizeirichter hervor, wie die Juden im Allgemeinen ruhige, loyale Bürger wären, die vielen ihrer andersgläubigen Mitbürger als Muster ausgestellt werden könnten. Der Vorfall sei zu beklagen, aber es müsse anerkannt werden, daß der Angeklagte in vollem Rechte gewesen sei, den ihn bclästigenden rohen Insulten einer unerzogenen halbwüchsigen Rotte energisch cntgcgcnzntrcten. Ihn treffe dafür kein Tadel und er sei frcizusprcchcn. Wohl aber gebühre der schärfste Tadel den rohen Burschen, welche die Ruhe störten und das Alter nicht ehrten. Rußland. ~ Petersburg, 13. August. Dem ״Berliner Tagedl." ist das folgende Privattelcgramm zngegangen: ,.Einer wunderbaren Prüfung seitens der Polizei wurden am Dienstag in Petersburg ans den! Szarskoje-Szelo- Bahnhof von Sommerfrischen eintrcsfende hochangeschenc Leute jüdischer Nciigion unterworfen. Biele Juden, denen der Aufenthalt in der Ncsideu; nicht gestattet ist, wohnen außerhalb und komme!: täglich nach der Stadt herein. Alle Leute von israelitischem Typus wurden nun auf dem Bahnhof von der Polizei nach ihrer Religion gefragt, und wenn sie sich für Juden erklärten, nach dem Ulschastok (Polizekbüreau) geführt, um sich daselbst zu lcgitimircn, und erst nach erfolgtem Ausweis entlassen. * Petersburg, 15. Juli. Dem ״Berl. Tagbl." geht das folgende Telegrainnr zu: Eine sensationelle Meldung enthält die russische ״Wochcnchronik des Ostens", danach wurde für den Neichsrath das Projekt einer Beschränkung der Juden im Königreich Polen ausgearbeitet. Die Juden sollen betreffs dcS Besitzes von Immobilien, der Ausübung eines Handwerks, sowie deS Handels ausschließlich auf die Städte und Marktflecken Polens beschränkt werden. In den Dörfern sind alle diese Beschäftigungen den Juden verboten. Die in den Dörfern lebenden Juden nrüssen ihr Besitz- 11)11111 an Ehristen bäuerlicher Abkunft verkaufen; ansgenommen sind nur diejenigen Juden, welche mindestens sechshundert Morgen Land besitzen, ferner die Eigenthümcr einiger Spezialfabriken, Holzhändlcr, Aktionäre und Theilhaber gewisser Fabriken und Gewerkszweige. Angeblich sind alle Bestimmungen aufs Schärfste formulirt, um eine Gcsctzesningchung zu verhindern. Beispielsweise sollen fernerhin nur diejenigen Juden gehörigen Fabriken erlaubt sein, welche Danrpsbctricb und mindestens 16 Arbeiter haben. Das Gesetz hat besonders den Betrieb des Kleingewerbes * im Auge. Außerhalb der Städte uud Marktstcckeu dürfen die Juden nur mit spezieller Erlaubnrß der GouverueurcrrtSbehörde und unter Hinterlegung von 5000 Rubel Kaution Immobilien zu Fabrikanlagen pachten, wobei sie vcrpflichtet sind, spätestens binnen zwei Jahren die fragliehe Fabrik zu errichten, widrigenfalls Erlaubnrß und Kaution verfallen. Die autisenritischeu russischen Blätter bejubeln das Projekt. □ Warschau, 10. August. Die Stadt Zelma in Sanrogiticn, größteuthcils von Juden bewohnt, ist abgebrannt. Eine Anzahl Menschen sind verbrannt. Schaden und Roth ist groß. .. z. Warschau, 10. August, lieber die unter dem Vorsitz des Grasen Pahlcn bcrathende Kommission zur Regelung der jüdischen Verhältnisse enthält die ״Gaseta Polszka" einen beachtenswcrthen Artikel, welchen die ״Hazcfrrah" reproduzirt. Demselben ist das Folgende zu entnehmen: Wann diese Kommission ihre Arbeiten vollendet haben wird, ist schrver zu sagen. Möglicher Weise, daß gegen Ende des Jahres dem Staatsrathe dieselben unterbreitet werden. . Die Kommission hat sich, wie allgemein versichert wird, von dem Grund-- gedcrnken leiten lassen, eine neue gesetzliche Regelung der jüdischen Verhältnisse in einem einheitlichen Sinne anzustrcben, so daß alle provinziellen Verschiedenheiten anshören, und für die Inden in dem gesanunten Reiche! ferner die gleichen Gesetze gelten sollen. Die gedachte; Zeitung zählt die verschiedenen Jndengesctze von 1655; an auf. Eine einheitliche Ordnung ist gewiß sehr . wnnschenswerth, wenn sie im Sinne der Milde und! Gerechtigkeit erlassen wird. Was für die Inden und