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Jeschurun · 1887-08-11 · Heft 32 (11.8.1887) · p. 508

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 32 (11.8.1887)
Article
Deutschland : Würzburg [Nachricht]
Date
1887-08-11
Page
508 (sequence 1)
Language
German
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508 A Wurzbnrg. Seitdem der Redakteur des hiesigen antisemitischen Bolkslckatts durch hohen Beschluß über die deutsche. Grenze gesetzt wurde, ist der neue Redakteur anständiger und wußte sich gegen Andersgläubige zu bezähmen. Nur von Zeit zu Zeit zeigte! er seinen Groll gegen die Israeliten, die anzngreifen er sich für berechtigt hält. - So beliebte das ״Fränkische Bolköblatt" diese Woche in seiner bekannten tendenziösen Weise das Fernbleiben vieler Israeliten beim sonntägigen Promenadenkonzert, das zu Gunsten der Abgebrannten in ObcrclSbach veranstaltet wurde, dem Mangel an Wohlthätigkeitssinn zuzuschreiben. ״Recht interessant," so schreibt das famose Blatt, ״war cs, daß trotz des niedrigen Eintrittspreises von SO 1111 b trotzdem der Erlös einem wohlthätigen Zwecke zufloß, nur ganz vereinzelt eine jüdische Physiognomie zu sehen war, während bei den sonstigen Konzerten die gesammte Judenschaft aus den Beinen ist und die Spazierwege versperrt oder alle Bänke des Hofgartens besetzt hält." Mit Recht wurde ihm sofort entgegnet: Sollten die frommen Herren des ״Fr. Vkbl." so wenig geschichtlich fest sein, um nicht zu wissen, daß Sonntag, am 31. Juli, einer der Haupt-Trauer- und Fasttage der Juden, die Zerstörung Jerusalems, sich jährte, der frei von allen Unterhaltungen und Vergnügungen in stiller Zurückgezogenheit, namentlich von orthodoxen Israeliten, bcgangen wird? Glücklicherweise verfehlen diese Hetzartikcl gegen Andersgläubige vollständig ihren Zweck, und die Israeliten werden sich durch solche boshafte Verleumdung nicht abhaltcn lassen, ihren allbekannten Wohlthätigkeitssinn nach wie vor allen Konfessionen gegenüber zu bcthätigen. XX Aus Westprettszen, 9. August. Von dem Herrn Landrath des Straßburger Kreises bringt das Kreisblatt die folgende Verfügung: ״Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommcn, daß die russischen Behörden Leute, von denen sic annehmen, sie seien preußische Unterthanen, ohne Weiteres über die Grenze schieben. Grundsätzlich darf Niemand die Grenze überschreiten, der nicht entweder einen Paß oder einen Grenzlcgitimationsschein oder — sofern er auS Rußland ausgcwicsen ist — einen Annahmcschein von einer preußischen Behörde vorzeigcn kann. Die OrtSbehörden, sowie die Herren Gendarmen weise ich an, alle Leute, die nicht in dieser Weise legitimirt sind, gleichviel ob sie freiwillig oder in Folge eines Ausweisungsbcfchls einer russischen Behörde die Grenze überschreiten, am Grcnzübergange zu verhindern und eventuell zwangsweise auf russisches Gebiet zurückzu- ]";«!ן,,... v״״ ..׳Qv»״v., 1• ״—ס• •«•**■ r;“ ar Anzeige zu erstatten." Die unglücklichen Menschen, welche in Rußland oft schon Jahre lang wohnen, ohne den Beweis liefern zu können, daß sie das russische Jntigenat erworben haben, werden über die preußische Grenze gebracht. Wenn sie aber hier nicht aufwcisen können, daß sie preußische Staatsangehörige sind, so werden sie unnachsichtlich wieder über die russische Grenze zurückgeschoben. Unzweifelhaft steht der russischen Negierung das Recht zu, die ihr nicht genehmen Fremden aus ihrem Gebiete zu verjagen. Es ist dieses ein schon in grauer Vorzeit gehandhabteS Recht. Es gab auch Länder, wo man den Fremden den Göttern des Landes zum Opfer brachte. Vielleicht existiren heutigen TageS auch noch solche in der Südscc oder im Innern des interessanten dunkeln Welttheils, wo man eine ähnliche Gepflogenheit beobachtet und an diesem historischen Rechte fcsttzält. In Europa ist man natürlich milder und begnügt sich dantit, den Fremden nur zu hindern, die Luft des eigenen Landes cinzuathinen, nicht aber ihm die Fähigkeit des AthmenS selbst׳ zu benehmen. Unzweifelhaft hat auch der preußische Landrath das Recht, jeden über die Grenze kommenden Fremden dorthin znrückzuschieben, von wannen er zugereist ist. Warum sollte Preußen weniger Recht haben als Rußland? Es ist also ganz nach Gesetz und Ordnung, wenn Rußland die Fremden Preußen zuschicbt und Preußen dieselben nach Rußland zurückschiebt. ES läßt sich keine Bestimmung des Völkerrechts aufzcigen, die dieses gute Recht antasten könnte. Entscheidet aber nur das Recht über das Wohl und Weh der Menschen'? Giebt cs keine Liebe, kein Erbarmen? Jeder, der für Weib und Kinder zu sorgen hat, versetze sich nur für einen Augenblick in die Lage eines solchen Unglücklichen, der von drüben mit Weib und Kindern und seinen Habseligkeiteu auf die diesseitige Grenze gesetzt wird und hier mit Weib und Kindern und feinen Habseligkeiteu sofort wieder auf die jenseitige Grenze geschasst wird. Wie im Fangballspiel wird er hin- und hergeworsen. Und er ist doch ein Mensch, das Ebenbild GotteS, und seine Frau und seine Kinder sind doch auch im Ebcnbilde Gottes erschaffene Menschen! WaS soll denn schließlich daraus werden, wenn von beiden Seiten ein Jeglicher auf sein gutes Recht besteht und Niemand nachgeben will? Was haben denn die Unglücklichen verbrochen, daß man sie hier ausstößt und dort zurückstößt? Ist es erlaubt, eine solche Frage zu stellen? Ist gestattet, zu fragen, ob nicht Liebe und Menschlichkeit hier etwas Anderes heischen, als das unerschütterliche moUnrrtsn ah? י«״*י MM( l'tllt tytlllll VUUJIfr; Sollte die schöne Gottescrde in der That zu klein sein, daß nicht noch ein Plätzchen vorhanden wäre, wo dieser Unglückliche den Seinen einc-Hütte bauen

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