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Jeschurun · 1887-07-21 · Heft 29 (21.7.1887) · p. 462

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 29 (21.7.1887)
Article
Schweiz : Bern [Nachricht]
Date
1887-07-21
Page
462 (sequence 2)
Language
German
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462 Aargau das Schächten der Thiere nach jüdischem Ritus verboten habe. Die Gegenvorstellungen im Schooßc des Großen Raths fanden keine Berücksichtigung. Mit überwiegender Majorität ward das Schächten kurzer Hand untersagt Man wird selbstverständlich jüdischer ScitS nicht ruhen, bis dieser judcnscindliche Beschluß wieder aufgehoben ist. England. $§§ London, 15. Juli. Die hier cintrcffenden armen russischen und rumänischen Juden bieten leider nur allzuoft ein willkommenes AuSbcutungsobjckt für die an den Ankunstsstationen herumlnngcrnden Spitzbuben. Herr H. Landau lenkte in der kürzlichen Sitzung des Board of QuardianS die Aufmerksamkeit auf diese Thatsache und wies darauf hin, daß diesen Unglücklichen nicht immer der Schutz der Obrigkeit gewährt wird. Er belegte dieses durch seine eigene Erfahrung. Er hatte sich einiger diesen Spitzbuben zum Opser gefallenen Glaubensgenossen angenommen und für sie die Hülfe der Obrigkeit angerufen. Der ehrenwcrthe Richter Lushington ober weigerte die Sache in die Hand zu nehmen, weil er die eidliche Bekundung durch den betrogenen Juden nicht anerkennen wollte! Hosjentlich nimmt sich der Board der Interessen der fremden Juden an. Nu ßlau d. * Petersburg, 16. Juli. Ein kaiserlicher Erlaß hebt das Verbot auf, welches Inden untersagte, Christen in Dienst zu nehmen. So wird der ״N. Fr. Pr." gemeldet. — An der hiesigen Universität sollen fortan höchstens drei Prozent jüdische Studirende ausgenommen werden können. .. z. Warschau, 15 Juli. Die hier täglich erscheinende hebräische Zeitung ״Hazejirah" berichtet über zwei Erkenntnisse des höchsten Senats zu Gunsten einzelner Juden. ES wurde aufgehoben: der vom Bolhynicn gegen zwei Inden aus Dubno erlassencne Ausweisungsbefehl, desgleichen die von Seiten des Gouverneurs von Tschernigow dclretirte UngültigkeitScrklärung einiger ans Inden gefallenen Wahle» zur StencrbeschreibungSkommission. ..z. Warschau, 18. Juli. Aus dem Gouvernement Witebsk wird nach hier berichtet, daß die halbe Stadt Siebiez ein Raub der Flammen geworden. An 300 jüdische Familien sind völlig abgebrannt und verarmt. Auch mehrere Menschenleben sind zu beklagen. ¬ב: Lodz. Nach dem ״Lodzcr Dziennik" hat das K omtor der russischen Neichsbank hier je! bst allen aus ländischen Juden den Kredit aufgekündigt. Bulgarien. * Bon jeher war der Markttag in Samakoff Montags, was den Israeliten gestattete, daran Lheilzunehmen. Bor einem Monat begab sich eine Deputatiou Christen nach der Hauptstadt Sofia, um den Minister des Innern zu ersuchen, den Markttag auf Sonnabend zu verlegen, damit die Israeliten verhindert seien, daran theilzunehmen. Trotz der Bemühungen der Gemeinde von Samakoff wurden die Wünsche der christlichen Deputation von der Behörde in Sosia erhört und am 6. Juni, einem Markttage, machte es der öffentliche Ausrufer zu Sanlakoff auf dem Markte bekannt und zeigte den Landleuten an, daß sic künftighin ihre Maaren Sonnabends statt Montags zur Stadt zu bringen hätten. ES sind zahlreiche Eingaben an die bulgarischen Behörden abgegangen und man hofft, daß sie von dieser Maßnahme znrückkommcn, die die Israeliten von Samakoff ebenso sehr schädigt, wie die Bauern. R u 11t änie u. * Der ״All. ijr. univ.'׳ wird aus Piatra das Folgende berichtet: In Pietra wurde kürzlich ein Israelit, welcher sich bei der RekrutirnngSkommission stellte, nachdem er drei Jahre hindurch zurückgestellt wurde, bestuitiv wegen KonstitntiouSschwache abgewiesen. Als er sich das Attest ausbat, welches gewöhnlich den jungen Leuten ansgehändigt wird, als Beweis, daß sie sich der NekrnlirungSkommissiou gestellt, antwortete man ihm: ״Sie sind vom Nekrutirungöregistcr in ihrer Eigenschaft als Fremder (d. h. als Jude) gestrichen, und wegen Schwäche des Dienstes entbunden." Nicht begreifend, in wie fern er vom Militärdienst als Fremder ausgeschlossen und dann wegen Schwäche entlassen werden könne, drang er darauf, daß man ihm das ihm znkonnnende Attest auöstelle, welches die Konstatirnng enthielt, das er als Rumäne vor die Nekrutirnngskommisfion berufen worden und zum Dienst unfähig befunden worden sei. ״Sie geben sich wahrschcinlich so viel Mühe, dieses Zertifikat zu erlangen", sagte der Präfekt, ״weil Sic cö geltend machen möchten, um ihre Naturalisation zu fordern," und versagte es ihm. In andern Bezirken lassen die Präfekle die Inden in die Armee anfnehmen, verfügen aber, sie zur Unterzcichunng ciucS Aktenstückes zu bewegen, wodurch sie erklären, daß sie fremde Untcrlhancn und als Freiwillige in der rumänischen Armee dienen. Der Senator, General Mann, hat eine sehr geistreiche Theorie erfitnben, um die Inden zu zwingen, den Militärdienst zn absolvieren, ohne daß sie später behallpten könnten, als Rumänen in der Armee gedient zu haben, und folglich zur Naturalisation berechtigt zu sein. Nach

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