Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1887)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1887-07-21
- Page
- 460 (sequence 2)
- Language
- German
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460 allein mache den Juden nicht zum Deutschen, es gelte vor Allem, ehrlich, treu und bieder zu denken!" Wahrlich, die Wuth der Kazapten. die ihre jüdischen Mitbürger ansplündcrten, ihnen den rothen Hahn auf daö Dach hetzten, ihre Frauen schändeten und ihre Kinder mordeten, thut uns nicht so weh, wie die in der deutschen Neichshanptstadt am 15. d. M. tagende Versammlung dcö deutschen Aniisemitenbundes. b München, 17. Juli. Als seinerzeit der Plan ins Auge gefaßt wurde, eine neue Synagoge neben der bisherigen zu errichten, wozu der enorme Zuwachs, welchen die hiesige Gemeinde von Jahr zu Jahr erfährt, wohl Veranlassung gegeben, da war man vielfach der Meinung, daß die Orgel aus der Gemeindesynagoge entfernt und diese dem alten gesetzestreucu Judenthum zuzurückgegeben werden würde.' Man war umsomehr zu dieser Ansicht berechtigt, als es in noch nicht verblaßter Erinnerung ist, daß die Einführung der Orgel überhaupt vielleicht im Widerspruche mit der Mehrzahl der Gemeiudemitglicder bewirkt worden war. Jedenfalls aber wäre es nicht mehr als recht, billig und weise also zu verfahren. Wenn man der Neologie und Reform gerecht werden will, um wie viel mehr müßte man der Orthodoxie und Gesctzestreue Rechnung tragen. Man mag nun denken wie man will, daö wird man doch nicht in Abrede nehmen können, daß das alte Jndcnthnm wenigstens so viel Berechtigung hat, wie die Reform. Die Kultusverwaltung hat aber eine andere Anschauung, was im vorliegenden Falle recht und billig sei. Sie hält den Reformkultus für die einzig berechtigte GoltcSverehrnng. Statt einer werden wir deshalb in Zukunft zwei Neformfynagogc» der Gemeinde haben. Die hiesigen GesetzcStrcuen sollten sich einer solchen Haltung gegenüber auf ihr gutes Recht besinnen und sich in einem eigenen Gemeindewesen die nach ihrer religiösen Ueberzeugung uothwendigen Institutionen schassen. ES gilt, der hohen Negierung klar zu legen, wie das thatsachliche Verhültniß zwischen Rcjormcrn und Gesetzestreucu ist. Unsere gerechte und weise Negierung wird gewiß dann nicht zögern, die erforderlichen Verfügungen zu treffen, um den Gesetzestreucu die Freiheit zu gewähren, ihren׳ religiösen Anschauungen gemäß sich ein Gemeinwesen zu schassen, welches von der Reform völlig unabhängig dasteht. Im Grunde bilden die Gesetzestreucu die eigentliche historische Gemeinde der Stadt München, während die Reform erst von kurzem Alter ist und ihre Vercchtigung nachzuweisen hat. * Jnvwrazlarv, Juli. Bei der städtischen Verwaltung hatte die Königliche Regierung den Antrag gestellt, den vor längeren Jahren gefaßten Beschluß, Laut dessen der Rabbiner der jüdischen Gemeinde von Jnowrazlaw von der Entrichtung von Kommunalsteuern befreit sein sollte, cnifznheben und denselben, wie jeden anderen Bürger der Stadt, zur Zahlung ber betreffenden Abgaben heranzuzichen, da nach § 4 der Städteorduung nur Geistliche und Elemcntarlehrer von Konnnunalstcucrn befreit sein sollten, der Rabbiner jedoch nicht im Sinne des Gesetzes ״Geistlicher" sei. Von den Stadtverordneten wurde aber beschlossen, dem Anträge der Königlichen Regierung nicht stattzugeben, vielmehr das. Weitere abzuwarten und den Rabbiner nach wie vor von städtischen Abgaben zu befreien. Oesterreich-Ungarn. G. Wien, 15. Juli. Herr Ritter v. Schönerer hatte am Montag Abend seine Getreuen, die ״Deutsch- Nationalen" 16etin8 Judenfresser, in das Hotel ״Zilliinjcr" auf der Wieden entboten, um den frischen, fröhlichen Vernichtungskampf gegen die Juden zu besprechen. Es hatte sich ein Fähnlein, 120 Mann stark, eingefunden, und man war gerade im besten Gange acht ״deutsch-nationale" Grundsätze zu erörtern, als die unbarmherzige Hand des Gesetzes grausam in die ehrenwerthe und patriotische Versammlung eingrifs. Der anwesende Kommissär erklärte dieselbe im Hinblick ans das Gesetzbuch, welches so naiv ist. keinen Unterschied zwischen Juden und Christen zu kennen, wegen Aufreizung gegen Thcilc der Bevölkerung für aufgelöst. Nur fünfzehn Minuten dauerte die Verhandlung. Ist das nicht himmelschreiend? G. Wien, 15. Juli. Eine tragikomische Figur, schreibt die ״Ocsterr. Wocheusch.", wie etwa die zwischen zwei Stühlen auf der Erde zu sitzen kommender oder wie eine Art Esel BnrianS, zwischen zwei Heubündeln, von denen ihm beide versagt sind, machen jetzt die getauften Inden. Die int heurigen Februar beschlossene Aenderung der Satzungen des Ersten Wiener Turn- Vereins, wonach der § 3 lautet: ״Vereinsangehörige können Deutsche, arischer Abstammung sein", wurde von der k. k. nicdcrösterreichischen Stadthalterci genchmigt und der Tnrnrath erläßt nun an alle seine Mitglieder folgendes Zirkular: ״Zur Beachtung! Nach den beiliegenden behördlich genehmigten Satzutigen sehen wir uns veranlaßt darauf aufmerksam zu machen, daß, gemäß des § 3 dieser Satzungen, Juden (ob nicht getauft oder getauft) weder Mitglieder noch Thcilnehmer des ״Ersten Wiener Turnvereines" sein können. Der gefertigte Turnrath würde sich daher bemusstgt sehen, die dem erwähnten § 3 nicht entsprechenden Vereins- Angehörigen, falls diese nicht bis längstens 31. Juli 1867 freiwillig auS dem Vereine scheiden, satzungsgcnläß zu streichen." Die Inden sind bereits ausgetreten, als der Verein antisemitisch zu werden begann; die getauften Juden sind aber darin geblieben, vertrauend auf die Heiligkeit der Taufe, die sie zu Christen