Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1887)
- Article
- Die Versammlung zu Breslau am 5. und 6. Juli
- Date
- 1887-07-21
- Page
- 452 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2932754-2932755-2932784-2935947--25519-2936002- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
452 welche diese mit Recht verlangen können." ES kommt dieses allerdings auf das Gleiche heraus. Der Breslauer Vorstand sagt ebenso wie der Bcrliuer: Verathet uur, wcrthe Herren, aber wir thun doch was wir wollen; nehmt Euch aber gefälligst sorgsam in Acht, daß Ihr lediglich lccreö Stroh dreschet, daß um des Himmels willen kein Körnlein sich darunter befindet; berührt ja keine praktische Fragen, sondern nur solche, die aus die Hebung des religiösen ״Sinnes" einwirken können. WaS läßt sich nicht Alles unter Hebung des rcligiösci! Sinnes begreifen! Der Heide hat auch religiösen Sinn. Wenn die Hebung dcS religiösen Sinnes aber den Gegenstand der Sorge der obersten Lehrer einer bcftimmtcn Religion bildet, so kann sich dieselbe niemals auf die bloße Weckung und Kräftigung dieses wohl in jedem Wünschen schlummernden Gefühls beschränken. Sie wird vielmehr stets darauf gerichtet sein, die Vcthätigung dcS religiösen Sinnes für die bestimmte Religion zu fördern. Die Versammlung, welche von Herrn Or. Milch dafür bcglückwinHcht worden ist, daß sie mit Ausschluß aller religiösen Differenzpunkte nur solche Fragen in den Kreis ihrer Berathnngen gezogen habe, welche die Hebung deS religiösen Sinnes herbeizuführcn im Stande seien, hat sich, falls dieses auf Notorität beruhen sollte, ein sehr unvernünftiges Programm gegeben. Sind die 25 Herren, welche sich als Rabbiner bezeichnen, unter einander darüber nicht einig, was jüdische Religion ist, so können sie nicht zusammen über die Hebung dcS religiösen Sinnes für die jüdische Religion in Berathung treten. Ohne Zweifel hat der Vertreter der Breslauer Synagogcngemcindc dieses auch eingcsehen und in der sichern Erwartung, daß die Herren, sobald sie die üppige Weide inhakt- und gedankcnloser Phrasen verlassen würden, ganz gewiß rathloS hcrumtappcn müßten, vorsorglich bemerkt, daß die Gemeinde ihnen alsdann mit gebührender Achtung bcgegncn würde. (Fortsetzung folgt.) Müsche M\\m M KcslWc der Inden in pndjfii (jfelfpilidj der £ct1ig|k!!11ng -er nennt SyiiWgk.j (Schluß.) AuS einem Revers, den der Judenvorsteher zu München Anno 1551 in Folge der von! Herzog Albert V. erlassenen Verordnung, wonach kein ungetanster Jude sowohl in München als auch im ganzen Lande bleiben durste, ansgestellt hat, ersieht man, mit welcher Vehemenz die Vertreibung vor sich ging. ES befremdet wohl, daß die Inden trotz der zahllos erlittenen Miß- Handlungen und Unbillen immer wieder in München anzutrcffen sittd. Zieht man aber in Betracht, in welch hohen» Grade der Jude für die Existenz seiner Familie, an der er zufolge seiner Religion sowohl, als auch seinem Naturell gemäß, mit Leib und Seele Hängt, zu sorgen bestrebt ist, so begreift man, warum er, obwohl von dessen Haltlosigkeit überzeugt, sich immer wieder an einen Strohhalm klammert. Die spanische Erbfolgefrage, die die Austncrksantkeit und das ganze Interesse Bayerns in Anspruch nahm, benutzend, kamen die Inden wieder nach München zurück. Bei ihrem Eintritt mußte jede Person drei Gulden und für jeden Tag noch besonders vierzig Kreuzer Leibzoll bezahlen. Wiewohl in größter Roth lebend, schien eS ihnen dennoch als ein hohes Glück, wieder einmal aus dem Boden, wo sie geboren und erzogen wurden, von den unablässigen Hetzjagden ausruhen zu dürfen. Allein wie vor einem nahen Unwetter der zuckende Blitz die dichtgcballtcn Gewitterwolken einen Moment onrchrcißt und deren» Schwärze mit grellem Schein beleuchtet, so war dieser kleine Lichtpunkt in der Geschichte der Münchener Inden. Unverhofft und nnerwartet erschien am 22. März l 715 eine Verordnung des Kursürsten Max Emannel, wonach jämmtiichc Juden innerhalb 24 Stunden das Land räumen mußten. Der Wortlaut dieser Verordnung, die nicht den Akten beiliegt, die aber in beglaubigter Abschrift dem schon Eingangs erwähnte׳.׳. Freiherr!» v. Aretin mitgetheilt wurde, heißt: ״Von GotleS Gnaden Maximilian Emannel in Over und Ricderbahcrn, auch der obcrn Pfalz Herzog, Psalzgras bei Rhein, deS hl. N. R. Erztrnchseß und Churfürst, Landgraf zu Leichtcnbcrg." Unser!» Gruß zuvor, Edle liebe Getreue! Welcher» gestalten in Unfern Chur- und Erblandten wider alt ehemalige Observanz und alt hergebrachte Gerechtsambe auch Frcyheiten der Iudeuschast cingerisscn haben, ist Uns gehorsambist refertrt worden, zumahlen Wir aber ans keine weiß gedenken, dergleichen schädliche Neuerungen cinschlcichen;'lassen, sondern ans all Weiß abznstöllen, so befehlen Wir hiemit gnädigst und zuverlässig, die Verordnung und öffentliche Fublication thnn;'lassen, daß alle Inden innerhalb ganz kurzer Frist gleiches allhicr innerhalb 24 Stunden geschehen sich nit nur allein von München: sondern aus all Unfern chur und Erblandten hinwcgbcgeben, widrigenfalls eine selbst veranlasscnte .gewaltsambe Ausführung immetliatc ZN gcwarthcn haben, und ans Bctrctten mit Schergen ausgesührt werden sollen, gleich Wir hiemit den Gewalt gnädigst crlheilt, aber keine UnS mißfällige Zögerung erwarthct haben wollen, maßen ein solches