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Jeschurun · 1887-06-30 · Heft 26 (30.6.1887) · p. 414

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 26 (30.6.1887)
Article
Amerika : Cincinnatti [Nachricht]
Date
1887-06-30
Page
414 (sequence 2)
Language
German
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414 י!תרו und das וביום בבורים aus פרשת פינהס. Während die Thora-Rollen wieder, gewickelt wurden, fand eine öffentliche Probe der Konfirmanden durch dm Nabbi statt. Als der Rabbi seine Befriedigung über das Resultat deö Examens geäußert hatte, sprachen die Kleinen den zweiten Segen über die Thora gemeinschaftlich. traten dann nach einander an die auf dem Pult liegende Thora-Rolle, und jeder einzelne hatte da noch einen schönen Lebensspruch hcrzusagcn. Nachdem hierauf jeder Abgehen de noch das Scfer-Thora geküßt, sprach der Nabbi ein Gebet. Wieder, und zwar zum letzten Male an diesen! Tage, trat* die junge Gcsammtgemcinde unter sanftem Violinsolo mit Orgelbegleitung, was wie Engelchor (!) klang, vor den greisen Seelsorger der Kongregation, der sichtlich ergriffen, bald aber in Verklarung strahlend au das Allerheiligste hinschrilt. Thränen flössen aus unzähligen Augen, als die Kinder gesenkten Hauptes vor ihrcm geistlichen Freunde standen — rechts je ein Knabe, links ein Mädchen — dieser seine Hände ausbreitete und sie auf die Häupter feiner Lieblinge legte, dabei den Priestcrsegen mit Gefühl und seelischer Wärnw (!) aussprcchend. Mögen vielleicht manche der erwähnten Momente in dm christlichen Kirchen üblich sein, eine Nachahmung ihrer Gebräuche aber ist cs sicherlich nicht; die Feier erinnert vielmehr deutlicher und bclebender an Sinai und die Offenbarung, (!) als irgend eine orthodoxe Observanz der Vergangenheit es vcrmochte. Im Tempel wird der Jude wieder Jude, im Halbdunkel der rabbiuisch kabalistischen Observanzen wurde er zur Mumie, die nur der Unkenruf der Mitternacht noch erreichen konnte. Gute Nacht, ihr Dunkelmänner! im Tenrpcl und in der Konfinnation ist die Sonne Israels wieder aufgcgangcn." Eines Kommentars zu diesem halb närrischen, halb glcißncrischeu Gebühren bedarf cs wohl nicht. ZU MMglmg kt Agitlltilm gegen die Z'chechlta. Die ״Baseler Nachrichten" enthalten in ihrer dir. 169 vom 24. d. M. eine ״DaS Schächten bei den Israeliten" überschricbenc Korrespondenz ans dem Aargau. In derselben waltet der fanatische Geist, welcher Lu der freien Schweiz leider nur zu allgewaltig ist, wenn cS gilt, einer Minorität cuLgcgcnzntrctcn, und zumal einer Minorität, die es wagt, sich zu einer Religion zu bekennen, welche nicht die herrschende und den atheistischen Anschauungen mancher Stimmführer zuwider ist. Die Religionsfreiheit zählt unbestritten zu den allgemeinen Grundrechten, welche die nothwendige Vor׳ auSsetzung für die sittliche Grundlage eines jeden StaatswcsenS bilden, das den zivilisirlcn Staaten zugerechnet werden will. Die Versagung der Neligionsfreihcit ist gleichbedeutend mit der Versagung des Athmcus. Wer dieselbe in Frage zu stellen oder zu beschränken sich unterfängt, verleugnet die Grundlage der Gesittung und erschüttert die Basis, auf welcher der Gcscllschaftsverband beruht. Für den wahrhaft zivilisirtcn Staat bedarf cs gar nicht der ausdrücklichen Erwähnung in seinen Gesetzen, daß die Glaubens- und Gewissensfreiheit unverletzlich sei. Das ist selbstverständlich. Und ebenso wenig kann cs einem Zweifel unterliegen, daß cs mit der von den! Staate gewährleisteten NeligionSsreiheit nicht im Einklänge steht, wenn die Organe der Staatsgemalt, — seien cs legislatorische, richterliche oder administrative, allgemeine, kantonale oder kommunale — sich hcranSnehmen, im Gegensatz zu der für die Religionssatznngcn maßgebenden religiösen Autoritäten, willkürlich interprctircn zu wollen, was nach den Satzungen einer bestimmten Religion als Neligions- Vorschrift Geltung haben soll. Eine jede solche Ein- Mischung, eine jede Versagung oder Beschränkung der Beobachtung eines NeligionSgcsetzeS ist ein Akt der Gewalt, nicht des NcchtS, eine Handlung der Intoleranz, nicht der Billigkeit. Daran vermögen alle juristischen Tüfteleien nichts zu ändern. Nur wer den Schein des NcchtS für Recht, den Schein der Wahrheit für Wahrheit anzucrkenncn gewillt ist, unbekümmert darum, daß er Unrecht und Lüge sanktionirt, wird den weiter unten mitgetheilten Ausführungen zustinnnen können. Jeder Andere aber, den! es wahrhaft Ernst mit Freiheit, Wahrheit und Recht ist, wird dieselben als eitel und nichtig erklären. Und zumal im Hinblick auf das Iudenthnm, gegen welches sie sich wenden. Alles waS zu der Zivilisation in Wirklichkeit gerechnet werden kann, wurzelt in den! Iudenthnm. Moral und Sitte, Menschenliebe und Mitgefühl mit dem Thiere, alles Edle undPreiswürdige, dessen die Zivilisation unseres Jahrhunderts sich rühmt, entspringt dem Iudenthlun. Die Heranziehung der ״HeilcSarmcc" u. s. tu. ist an dieser Stelle durchaus ungehörig. Es muß geradezu als eine Verirrung bedenklichster Art bezeichnet werden, wenn man sich nicht scheut, die Gewährung der Religionsfreiheit als ein ״Ausnahmegcsetz" zu bezeichnen, um dann mit Hülse einer bektagenö׳

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