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Jeschurun · 1887-06-23 · Heft 25 (23.6.1887) · p. 389

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 25 (23.6.1887)
Article
An unsere Brüder in Amerika
Date
1887-06-23
Page
389 (sequence 2)
Language
German
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889 Die Meiste» von Euch haben sich, als sie den j amerikanischen Boden betraten, im Drange der Noth dem dort wenig geachteten Erwerbszwcig des HausirenS zugcwendct. Sie trifft darob kein Borwurf. Sie mußten zugreisen, was sich ihnen darbot. And wahrlich, es gicbt kein Gewerbe, so eS redlich und fleißig betrieben wird, weiches an sich schändet. Aber cs war doch nicht gut, daß sie meistens ״PcdlarS" wurden. Dieser Stand ist nun einmal gering geachtet und brachte den jüdischen Einwanderern keine Ehre. Je mehr aber die Zahl dieser hernmzichenden jüdischen Hausirer zunahm, desto größer wurde auch die gegenscitige Konkurrenz und desto schmäler auch der Ertrag aus dem Gewerbe für jeden Einzelnen. So nahm auch bei Euch Armuth und Noth überhand. Wenn auch die Frage hinsichtlich des Ackerbans im Allgemeinen noch nicht gelöst ist. ob nämlich derselbe den darin Arbeitenden eine gesicherte auskömmliche Existenz unbedingt gewährt, so ist es doch außer Zweifel, daß jedenfalls für die amerikanischen Verhältnisse der Feldbau und die damit, zusammenhängenden Gewerbe eine solche in bestimmte Aussicht stellen. Aber nicht nur dieses. Der jüdische Bauer und Viehzüchter in Amerika ist viel weniger Versuchungen ausgcsctzt, den Satzungen deö JudenlhumS zuwider zu handeln und dem Judenthume entfremdet zu werden, als der Hausner und nanienllich der ״Country-Pedlar", der von einer Farm zur andern Jahr ein Jahr aus wandernde Händler. Wir sagen Euch hiermit gewiß nichts Neues. Es ist Euch längst bekannt. Woran liegt rS abcr, daß hierin eigentlich noch gar nichts Ersprießliches geschehen ist? Wenn angesehene und einflußreiche Männer das Wort dafür ergriffen hätten und unermüdlich dafür thälig gewesen wären, die entsprechenden Wege und Mittel ausfindig zu machen, so würde cs ihnen sicherlich nicht an Unterstütznng selbst von Europa aus gemangelt haben. Wohl ist aller Anfang schwer und ganz besonders ein solches Beginnen, welches als ein völlig neues anstritt. Würden aber nur erst ernste und weise durchdachte Versuche im kleinen Maßstabe gelungen sein, so hätte man in großem Unifange jetzt schon fortfahrcn können. Die jüdischen Farmer in Amerika hätten das schwierige Problem der materiellen Seite in -er Answanderungsfrage gelöst. Aber nicht dieses allein; sie hätten auch die religiöse Seite zur gedeihlichen Erledigung gebracht. In den jüdischen Ackcrbankolonicn Amerikas wäre jüdischer Geist und jüdisches Leben jur herrlichen Entfaltung gelangt. (Fortsetzung folgt.) , Der landesherrliche Indenschntz in Diederbayern zur Zeit des 15. Jahrhunderts. Von Dr. Karl Schaeser. (Nachdruck vcrbotcu.) Wohl in keinem Lande besser gestellt waren bei Beginn des 15. Jahrhunderts, vor Ansbruch der religiösen Wirren und der christlichen Religionskriege, die Rechtsverhältnisse der Juden in Deutschland, als gerade in Ricderbaycrn. Während in den oberbaherischcn, schwäbischen und fränkischen Städten und Reichsstädten Landes- und Städtevcrwaltnng in Schaffung von AuSnahmegesctzcu und siatutärcn Verordnungen. (Juden- Ordnungen) behufs Bestimmung der rechtlichen Stellung der Juden und ihrer Freiheiten gegenüber der christlichen Bevölkerung sich ergingen, bcruhle in Niederbayern alles Judcnrcchl auf dem Herkommen, der Sprnchpraxis der Gerichtsfchöppen und der Toleranz der nicdcrbayerischen Herzoge. Letztere hatten seit dem Jahre 1392, nach erfolgtcr Drcithcilung Bayerns, Landshnt sich zur Residenz erwählt, und war cs vornehmlich Herzog Heinrich von Ricderbaycrn (1404—140 0), ein Urenkel Kaiser Ludwigs deS Bayern, welcher in hervorragender Weise sich der Inden seines Landes cmuahm und durch Verleihung von Schutz- und Frech citsbriesen die rechtliche und soziale Lage der uicderbaycrischcn Juden in hohem Grade günstig und bei weitem freiheitlicher gestaltete, als seine Brüder in den von diesen beherrschten bayerischen LandcSthcilen. Schon Heinrichs Vater, Herzog Friedrich 1. (1375 bis 1392), hatte durch Freiheitsbricsc den Juden die ungestörte Fortsetzung ihres in dem neuen Hcrzogthmn genommenen Auscnthaltcs gewährleistet. Sein Sohn Heinrich, welcher in Folge einer Ehe mit der reichen Tochter Albrechts IV. von Oesterreich in der Geschichte den Beinamen ״der Reiche" erhalten hat, würde mit ebenso viel Recht den Beinamen ״der Gute", ״der Mildthätigc" verdient haben, denn er schützte seine Unterthancn ohne Ansehen des Standes und der Person, ohne jede Rücksicht auf kouscssionelle Unterschiede, und somit auch in demselben Maße den Juden wie den Christen. Zcuguiß hiervon legen ab zwei Willebricfe, welche Herzog Heinrich der Reiche in den Jahren 1410 und 1413 zum Schutze der Juden seiner Hauptstadt und sodann zu Gunsten der gcsammtc'n Jndenschaft der niederbaycrischen Lande erlassen hat. Im Monat Mai deS Jahres 1410 — sechs Jahre nach dem Regierungsantritt deS jungen Herzogs — sollte nämlich die zur Residenz erhobene Provinzialstadt Landshut in ihren Straßen erweitert, erneuert und in

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