Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1887)
- Article
- Pirqe avot
- Date
- 1887-06-02
- Page
- 340 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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340 Exil lomnit bei* Welt über (9ö(jc11bicnft, Geschlcchtsverbrechen, Mord und Verlegung der Ärachjahrespsticht. Die ".L'>'2-Gc?ctzc: die Pflicht der Levitenzehnten כעשר ראעזון, bic Pflicht des in der Gottesstadt zu genießenden Zehnten כעשר שני, und die Pflicht des Armenzehntcn כעשר עני, nehmen den Erntesegen für die Pflege des Geistes, der Genussesheiligtlug und sür die Pflege der Nächstenliebe in Anspruch und die Pflicht, die Hebe von dem Brodteigc, läßt den Antheil eines jeden Einzelnen an dem allgemeinen Erntesegen noch als besondere Fürsorge der göttlichen Wallung begreifen und die Eingebung an das zu erkennende und ׳zu erfüllende Gottcsgcsctz als dieser Fürsorge gegenüber von jedem Einzelnen zu lösende Pflicht beherzigen. Werden diese die Bodensrncht betreffenden Gesetze mehr und minder vernachlässigt, so tritt das Geistige, die sittliche Weihe und die Nächstenliebe, sowie die Gottesfurcht immer mehr und mehr vor derEntgeistigung, derWeihclosigleit, der Selbstsucht und der Gottentsremdung des durch den Erntesegen zu wahrenden Gebens zurück und in dem Maße des Stcigens dieser Entfremdung läßt Gott den Segen sinken und schwinden. כיהות וגר׳ שלא נכסיו לביד, über Verbrecher schwebende Todesschlild, die nicht durch gerichtliches Einschreiten ihre Sühne findet. פרות שביעית, im siebten Jahre von selbst wachsende Früchte sind dem Ausdruck der Gotteshuldigiiug als Urcigenthümers und Herrn des Landes heilig, und steht in ihrem Betreff nur ein beschränktes Nutznießniigsrccht zu, dessen Ucbcrschrcitnng eine Höhnung und Auslchnuug gegen die Gottes- Herrschast wäre. Eine uugcsühute Todesschuld macht das Recht des Hierseins verlustig, und eine Auflehnung gegen die Gottcshcirschas! verwirkt das 8cecht des Vcr׳ Harrens auf Gottes Erde. Ein von Gott verhängtes Sterben ist der Vollzugsbote dieses Nechtverlnstes. הרב, Gott hat seinem Volte die Staatsmacht verliehen, um für die Handhabung des Rechts und die Ausrcchthaltnng der überlieferten Gesetzeswahrhcit cinznstehen. Erjüllt die jüdische Staatsmacht diesen Berus, so ist sic des Gottcsschutzes gegen jede andere Staatsmacht sicher, und keine wagt sich feindlich an sie heran. Verscherzt oder mißbraucht aber die jüdische Staatsmacht diese ihre Aufgabe und Bcstimnumg und tritt damit in die Willkürstellung aller anderen Staaten zurück, so entzieht ihr Gott seine Aegidc, und als menschliche Macht gegen menschliche Macht zieht die jüdische von je den Kürzern, und das Schwert judcnfeindlicher Mächte wagt sich an sie heran. היה רע,ת. So lange der Mensch in Unterordnung unter Gott und dcirch diese Unterordnung aufrecht steht, so lauge tritt das Thier scheu vor ihm zurück. Sobald er aber durch Eidcsglcichgültigkcit diese Unterordnung leugnet oder ihr geradezu znwidcrhaudclt, so, daß durch seine Handlungsweise auch die Gottcshnldignng Anderer geschwächt wird, alsobald verliert auch das Thier die Scheu vor ihm nnb sieht in ihm nicht mehr den ihm übergeordneten Herrn, vor dessen Hoheit es scheu zurücktreten sollte. ג" ע ,ע״ז .גלות und שפיכת דכים sind drei Kapitalverbrechen gegen die Grnndsäulen des Gesetzes, sür welches Gott nns das Land verheißen und crthcilt hat, gegen die Gottes-, Selbst- und Rächslenachtung, und .שכיכר, das Brachlassen des Landes im Sabbathjahrc, ist die große öffentliche Proklamirung Gottes, als Herrn und Eigeulhümer des Landes, das uns nur unter der Bedingung der Anerkennung seiner Herrschast und der Vollbringung seines in seinem Gesetze ausgesprochenen Willens zum Lohn geworden. Jene Verbrechen und diese öffentliche Verleugnung seiner Herrschaft und Landeshoheit brechen von selbst den Stab über die Gott- und pflichtvergessenen Bewohner Seines Landes und weisen sie hinsms ins Exil. iHovtstpniig folgt.) ZchriMkllknschk fiilffljintp. Bon P e n i cl. U. e Schluß.) Ein begeisterter Jude. j üdischer Patriot, Freund und Wohlihäter seines Volkes. Man Halle es keineswegs sür eine müssigc Frage, welche ich hier zu erörtern unternommen habe: ob das jüdischnationale Wesen lediglich in der Abstammung oder recht eigentlich in dem Bekenntnis; beruhe. Es herrscht ein Unterschied zwischen diesen beiden Ansfassnugen wie zwischen Vicht und Finsternis;. Wohl sind wir der allgütigen Vorsehung zum tief innigsten Danke verpflichtet, daß wir uns der Abstammung erhabener Ahnen stolz rühmen dürfen, - - was uns aber zu der einheitlichen Nation macht, ist doch nur das Gottesgesetz, das unser nationales Wesen bildet, ist doch nur das Bekenntniß zu demselben und dessen treue Ersnllnng in Gesinnung und That. Rur deshalb werden die Israeliten als ״Kinder Gottes" bezeichnet. So sprach es auch der große Tmiaite Rabbi Akiba ans:ז) Bevorzugt sind Israel, daß sie Kinder genannt werden; ein bcsonderer Vorzug ist ihnen aber lrnidgethan worden, daß sic Gottes Kinder gcnaunl werden," Gottes Kinder durch die Annahme mib Erfüllung des Gottesgcsctzes und darum auch verbrüdert dtirch dasselbe. Rur deshalb werden sie in der Thora als Brüder angeredet: ״wenn >) Aboth Ü, 18.