Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 19 (12.5.1887)
- Article
- England : London [Nachricht]
- Date
- 1887-05-12
- Page
- 301 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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301 ׳ י * England. §§5 London, s. Mai. Die ״Jewö' Emigration Society" veröffentlicht soeben ihren vicrnnddreißigsten Rechenschaftsbericht. Sie hat im verflossenen Jahre 316 Personen, — und zwar 296 nach den Vereinigten Staaten und Kanada, 19 nach Australien und 1 nach Jerusalem — befördert. Die Auswcnduug für den Kopf betrug durchschnittlich 2 Pfd. St. 15 Sh. 8 Pence (55.70 Mark). Die meisten dieser Armen haben Verwandte oder Freunde in Amerika angetroffen, daselbst Arbeit gefunden mit guter Aussicht auf ihr ferneres Fortkommen. Seit dem Bestehen des Vereins sind durch ihm im Ganzen 6643 expedirt worden. Rußland. Odessa, Mai. Von der Kaiserin Katheriua rührt ein Gesetz her, nach welchem nur dem Rabbiner oder dessen Stellvertreter gestattet ist, die Beschneidung Zu vollziehen. Unter der Negierung des Kaisers Nikolaus wurde dieses Gesetz aufs Neue cingescharft und die Zu- Widerhandlung mit empfindlicher Strafe bedroht. Diesem zicuilich in Vergessenheit gcrathcnen Gesetz ist der Schächter Jsak LozinSki aus Pajnraako verfallen, da er beschuldigt war, an einem Kinde den BeschneidungSakt vollzogen zu haben. Die Thalsache konnte nicht in Abrede genommen werden, und LozinSki vermochte nicht nachzuweisen, daß er von dem Rabbiner als dessen Beauf-- tragtcr für diese religiöse Handlung bevollmächtigt gewesen war. Da er bereits früher cimnal eine Trauung ebenfalls ohne besondere Autorisation vollzogen hatte, so wurde er zu vier Jahrcn.Militärdieuft in der Strafabtheilnng vcrurtheilt. Aus eingelegte Berufung ward die Sache dieser Tage vor dem hiesigen Gerichtshof verhandelt. Als AuskunstSpersoucn waren die Herren Rabbiner vr.Schwabachcr und Pomeranz von hier, sowie Blumcnfeld ans Cherson geladen. Dieselben bezeugten, daß die Vornahme der Veschneidnng keineswegs zu den rabbinischcn Funktioucn zähle, vielmehr meisten Lhci.lS von Privatpersonen vollzogen werde. Nach jüdischem - NeligionSgcsctze sei auch jeder, dazu befähigte Jude bercchtigt. Ja, cö Müsse konstatirt werden, daß die wenigsten'Nabbiucr praktische Mohclim seien. In folge dessen wurde haS crstrichterlichc Uri heil, aufgehoben und der Angeklagte׳ srcigesprochcn. — Das Erkcnntniß des Vorn'chtcrs stützt sich ans daö Gutachten des Rabbiners Dotlewow in JckatennoSlaw. - . ׳ יי' י > XX,Minsk, I.-Mai. In der Nacht von gestern auf heute wüthctc in unserer Stadt eine gewaltige FcucrSbraust, die auch viele jüdische Häuser schwer betroffen hat. ׳ - III Lodz. Es ist hier augenblicklich ,eine gewattige Stockung im Geschästölcbm eiugetretcn, iiiiicr welcher natürlich Angesichts ihrer an und für. sich traurigen Rechtslage die Inden doppelt zu leiden haben, Viele früher wohlhabende jüdische Familien sind gezwnngcn, die öffentliche Wohlthätigkeit in Anspruch zu nehmen., •■:־ ׳:, Numänren. ...z. Bukarest, im Monat Jjar. Die Feinde Israels lassen sich kein Genüge sein cm dem was sie bereits, erreicht, haben. Wir sind schon gedrückt und gepeinigt in einem Maße, daß damit die Verbrechen, deren man uns sälschlich bezichtigt, gesühnt erscheinen dürften, falls wir so schuldig waren, wie wir unschuldig sind. Mit den Bildchen, die überall vertheilt wurden, um dem leichtgläubigen Volke anschaulich zu machen, wie die Juden trotz des sie für.schuldlos erklärenden Richtcrsprnchs dennoch die Christenmaid von Tiöza-Eßlar geschlachtet und deren Blut am Peßach verzehrt haben, hatten die nach nnscrm Blute dürstenden Feinde wenig Glück. Daö Volk glaubte den grausigen Bildchen nicht, und in Folge Verwendung, von auswärtS fahndeten die Behörden ans diese malerischen Judenhetzartikel. — Indessen mußte doch etwas geschchen; die Zeit des Pcßachscstcs, die Frühlingszeit war ja stets die heilige Zeit der Judenfeinde. . Und so geschah denn auch etwas. Am siebten ׳Tage Peßach unternahm ein Polizeimann das Große. Er suchte mit einem jüdischen Soldaten Streit und verlangte sodann die Vorzeigung dcö Urlaubsscheines, welchen der Soldat sich für die Pcßachwoche erwirkt hatte. Dieser lehnte diese Znmuthung als ungehörig ab, indem er bemerkte, daß die Zivitpolizeiorgane nicht das. Recht hätten, eine Militär-Person in militärischen Angelegenheilen zu koutrollircri. Darauf versetzte ihm der Polizeimann eine Ohrfeige, erhielt aber in demselben Augenblicke von dritter Hand den Entgelt in einer nicht minder wuchtigen Maulschelle, welche ihn veranlaßte, sich vou dem Soldaten ab- und dein Spender dieses Streichs zuzuweudcu. Er konnte ihn aber nicht erreichen und vermochte nicht einmal dessen Gcsichtszüge wahrzulichknen. Ob nun diese Ohrfeige von jüdischer Hand herrührt oder ob ein christlicher Arm sie geleistet, das ist bis.zur Stunde überhaupt noch nicht konstatirt. Plötzlich, drei Tage nach dieser famosen Ohrfeige, wurde das Stadtviertel, welches der Schauplatz dieses wich- Ligen Ereignisses gewesen, von einer Schaar bcwassnetcr Polizisten besetzt, welche jeden Juden,׳der gerade auf der Straße war, verhaftete. Etwa neunzig Gefangene wurden auf -diese Weise zur Polizei geschleppt.Dort empfing jeder zunächst eine Anzahl furchtbarer Stockhiebe. Daun begann das Verhör. Ein. Jeglicher sollte angcben, welcher Jude dem Polizistcu jenen .Backenstreich versetzt hatte, und aus die Erklärung, daß_. er solches nicht wisse, wurde er aufs Neue ganz fürchterlich