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Jeschurun · 1887-05-05 · Heft 18 (5.5.1887) · p. 285

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 18 (5.5.1887)
Article
Österreich-Ungarn : Wien, 2. Mai [Nachricht]
Date
1887-05-05
Page
285 (sequence 2)
Language
German
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285 können, daß ans denselben jemals etwas Anderes als immcv wieder Inden werden können, wenn sie auch vielleicht im Interesse ihres Fortkommens zumeist sich verschiedene Sprachen aneignen, wenn sie sich auch in dem einem Falle konfessionslos erklären, oder in einem׳ anderen Falle sich taufen lassen." Die ״Sonn- und MontagS-Ztg." ist deshalb durchauö im Rechte, wenn sie daran die folgenden AuSlassungen knüpft: ״Das ist klar und deutlich! Binder, die ans einer Iudensamilie stammen, bleiben immer Inden, mögen sie auch getauft werden, so behauptet Herr v. Schönerer. Nicht die Religion, sondern die Nasse, das jüdische Blut ist cS, das Herr v. Schönerer mit beispielloser Wnth verfolgt. Nun, das Alles trifft ja bei seinen Kindern in vollstem Maße zu, denn sie stammen unleugbar aus jüdischem Blute. Tie Mutter, die das Kind unter ihrem Herzen getragen, sie nährt cs mit ihrem Blute. Das Blnt allein aber haßt Herr v. Schönerer. Wir bedauern seine armen Kinder. Wenn diese Bedaueruswerthen eine der giftgeschwollcnen Reden, in welchen ihr Herr Papa gegen das jüdische Blut eifert, zufällig zu Gesichte bekämen, wer wollte es diesen bemitlcidcnswerthcn Kindern verargen, falls sie sich Hinreißen ließen, der eigenen Mutter ein ״Hcpp, Heppl" zuznrufen?" ״Soweit kann nur der blindwüthigsten Fanatiömus gehen! Die alten Griechen hatten kein Gesetz gegen den Vatermord, weil sie ein solches Verbrechen gegen die Natur für unmöglich hielten. Gewiß kennt aus demselben Grunde unsere moderne Gesetzgebung keine Ahndung der Naturwldrigkcit, die ein Vater begeht, der unbekümmert seiner Kinder, das Blut ihrer eigenen Abstammung schmäht — darob sei das Gesetz unserer Zeit gepriesen!" *||* Pest, 23. April. In -er hiesigen Stadt werden aufreizende Plakate gegen die Inden vcrthcilt. ES handelt sich darum, die Wähler für die.Antisemitcn günstig zu stimmen. Die Schmähschriften enthalten das zum Ueberdruß bekannte Gettntsche der Judenfeinde. *׳Hemberg, 28. April. Der hier erscheinende ״Israelit", das Organ des reformistisch gesinnten Vereins ״Schomcr Israel" bringt die folgende Notiz׳: In den abgelaufenen Ostcrfciertagen war die jüdische Bevölkerung Lembergs Zeuge eines neuen Schauspiels, welches allgcmeine Befriedigung erweckte. Die jüdischen Soldaten der hiesigen Garnison, ungefähr 560 Mann, rückten abtheilungsweise unter der Führung von Kommandanten in den Tempel und die hiesigen Hanptsynagogen, um an! Gottesdienst Anthcil zu nehmen. Diese neuartige, und in Oesterreich vielleicht noch gar nicht praktizirte Kirchen- Parade wurde .vom hiesigen KnltilSgemcmd.c-Vorstandc veranlaßt. Seit Jahren werden nämlich die jüdischen Soldaten der Lembergcr Garnison während aller acht Öfterfeiertage (sowie an bat Herbst - Hauptfeiertagen) von dem KultnSgemcinde-Vorstande mit Hülfe eines Spezialkomitees gänzlich rituell gespeist. Eine Deputation dieser Soldaten erschien vor den jüngst abgelattsenen Ostcrfciertagen beim Mitgliede unseres hiesigen Vor^ standeS Herrn Dr. Emil Byk mit der Bitte, daß den jüdischen Soldaten der Besuch drr Gotteshäuser in ähnlicher Form ermöglicht werde, wie der ihrer christlichen Kameraden in den Kirchen. Unser Vcreinspräsident verantaßte daher eine Versammlung der Verwaltungen deS Tempels und der Hauptsynagogcn, und nachdem festgestellt wurde, wie viele Sold.atcn jedes dieser GolteS- Häuser fassen könne, richtete der Vorstand eine Zuschrift an das hiesige Korps-Kommando und brachte die Befreinng der jüdischen Soldaten vom Dienste und die ganze Maßregel der geordneten Thcilnahme der jüdischen Soldaten LcmbcrgS am Gottesdienste in Vorschlag. Mit anerkcnncttSwcrther Bereitwilligkeit genehmigte das Korps-Kommando diese Maßregel, eben so wie dasselbe stets die rituelle Speisung der jüdischen Soldaten an den Ostcrfeiertagcn durch Abführung der entfallenden Menage-Gelder und dergleichen untckstützt. Rußland. ...)׳. Petersburg, 27. April. Der Senat hat kürzlich eine bcachtcnSwerthe Entscheidung zu Gunsten der jüdischen Svldatcn-Wittwcn getroffen. Einer Frau Nenseld war Seitens, der Oberpolizeibehörde der fernere hiesige Aufenthaltutttcrsagt worden, weil mit dem Tode ihres Gatten, dem. als ausgedienten Soldaten die Bercchtigung zttm Wohnen in der NcichShauptstadt znstand, das für dessen Ehefrau ebenfalls vorhandene gleiche Recht hinfällig geworden sei. Alis erhobene Beschwerde der Frau Nenseld hat der Senat jedoch entschieden, daß dieses Recht der Ehefrau eines jüdischen Soldaten ein ihrer Person zugehöriges sei, welches sic selbst gleichzeitig mit ihrem Gatten erworben habe und das daher nicht mit dem Ableben des Mannes erlöschen könne. — Der ״Wochod" berichtet von einer charakteristischen Acnßernng des gefeierten Schriftstellers Turgeniew. Derselbe wurde gefragt, weshalb weder er noch andere hervorragende Männer der Feder kein Wort zu Gunsten der Juden schrieben. Er antwortete, er unterließe solches, weil man ihn verdächtigen könnte, von den Inden bestochen zu sein. Wahrlich, eines Mannes würdige Erklärung ist diese Antwort nicht. Daß ein Turgeniew also denkt und spricht,' zählt zu den traurigsten Zeichen dieser trübsten Zeit. * Petersburg, 36. April. Nach einer Vcrfngnng des Finanzministers ist der sogenannte jüdische Kolonisationsfonds, welcher ursprünglich zur Einrichlnng von Rustikal-Kolonien für Inden bestimmt war und mehr als zwei. Millionen Rubel betrug, dem Staats-

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