Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1887)
- Article
- Deutschland : Trier [Nachricht]
- Date
- 1887-05-05
- Page
- 283 (sequence 2)
- Language
- German
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383 Weltgeschäfts, das Jahre lang mit Unterbilanz gearbeitet hatte, sehr schlecht weggekonrmen wäre, daß über den zweiten Punkt ja die Handlungsbücher AuSkunft geben, daß der dritte Vorschlag noch nicht weit genug gehen dürfte und man jedem Falliten, wenn er Jude ist, jedes Geschäft versagen sollte, und daß der Korrespondent der ״Germania" sich über die Gründe, weshalb sein vierter Vorschlag verworfen worden, sich ans den Materialien der Konkursordnnng unterrichten kann. Wir aber möchten Vorschlägen, daß lügnerische Korrespondenten, wen» auch keine harte Strafe, doch einen kleinen Denkzettel besehen sollten, den wir, bis unser Vorschlag durchgeht, hiermit ertheilt haben wollen. * Ans dem Königreich Sachsen. Der sächsischen Kirchcnstatistik sind folgende Angaben zu entnehmen: In dem Jahrfünft 1881 bis 1685 traten 1225 Personen aus der evangelischen Landeskirche aus und 652 Personen in dieselbe ein, so daß auf 100 Austritte 53 Eintritte entfielen. Von den Austrctenden wandten sich 364 zu den Methodisten, 352 zu dm apostolischcu Gemeinden, 214 zu den scparirten Luthranern, 135 zum KatholikiSmnS, 70 den religionslosen Dissideuten, 59 zu den Baptisten, 13 zu den Deutsch- Katholiken, 10 zum Judenthum, 6 zur Tempelgemeinde und je 1 Person zu den Anglikanern und zu Neformirtcn. Von den Eintrctcnden gehörten ehedem au 291 der katholischen Kirche, 118 den religionslosen Dissidenten, 63 den scparirten Lutheranern, 56 dem Judenthum, 48 den Deutsch-Katholiken, 36 der apostolischen Gemeinde, 30 den Methodisten, 4 der Tempelgemcinde, 3 den Baptisten und 3 der griechisch- '׳ katholischen Kirche au. Ein Vergleich crgicbt, daß von den Katholiken und Juden mehr zur evangelischlutherischen Landeskirche übertreten, als umgekehrt bei dmselben eintrelcn. Auch die religionslosen Dissidenten'und die Deutsch-Katholiken haben eine erhebliche Einbuße erlitten. Dagegen sind -viele Angehörige der Landeskirche zu den ׳Methodisten, Apostolischen/ scparirten Lutheranern x. Ucbcrgctrctcn, welche Übertritte meist in den Ländbezirken Vorkommen,, in denen das Sektenwesen öfter vorübergehend blüht. ׳ . XX KatLowitz. Daß die hiesige jüdische Bevölkerung.zu der Intelligenz und Bildung der Stadt nicht wenig beiträgt, erhellt auch.aus der Statistik dcö hiesigen GymnasimnS. Dasselbe zählte im abgclaufenen Schuljahre 273 Schüler, welche nach dem NeligionSbekennt»isse auf 72 Evangelische, 95 Katholiken und 106 Juden sich vertheilen. .. Oesterreich-Ungarn. * Wien. Wie'die Behörde über die Abänderung jüdischer Vornamen denkt, geht aus der folgenden Mit-! theitung des ״Wiener Diöcesanblatts" hervor: vr. T. in W. richtete an die Stadthalterei das Ansuchen um' Ncktisizirnng seines in der GeburtSmatrik der israelitische» KnltuSgemeinde in A. eingetragenen hebräischen Vornamens ״Samuel Löb" in den angeblich identischen deutschen Namen ״Leopold" und führte zur Begründung an, daß er seit seiner frühesten Kindheit überall stets mit dem Vornamen ״Leopold" genant worden sei. In dem Ex otko-AuSzuge der GeburtSmatrik der Israelitengemeinde A. erscheint der im Jahre 1836 geborene Gcsnchsteller unter dem Namen ״Samuel Löb T." eingetragen. Die Statthalterci holte die Aeußerung des LandeSrabbinateS darüber ein, ob der jüdische Name ״Löb" mit dem deutschen Namen ״Leopold" identisch sei. Daö Nabbinat sprach sich dahin ans, daß ״Samuel Löb" zwei verschiedene Namen und .,Löb" und ״Leopold" als identisch anzuschcn seien. Die Stadthalterei gab mit der Entscheidung vom 2. Oktober 1666, Z. 28.681, dem Gesuche keine Folge, ״weil der in der Geburtsmatrik eingetragene Vorname ״Samuel Löb" zwei verschiedeue Namen, nämlich Samuel und Löb sind. Wenngleich der hebräische Name ״Löb" mit dem deutschcn Namen ״Leopold" als identisch angesehen werden kann, so würde doch die Hinweglassung des Vornamen- Samuel als eine Acnderung des Vornamens des GesuchstellcrS erscheinen, welche nach den bestchenoen Vorschriftcn unzulässig ist. ES unterliegt jedoch keinem Anstande, daß T. neben dem Vornamen ״Samuel" auch den zweiten Nanim ״Leopold" führe, und daß dies in der GeburtSmatrik mit Berufung' auf diesen Erlaß ersichtlich gemacht werde." In dem dagegen eingebrachten Ministerialreknrse suchte T. den Nachweis zu liefern, das es keincm.Anstande unterliegt, den hebräischen Vornamen ״Samuel Löb" als Einheit anfznfajsen und mit dem deutschen ״Leopold" zu identifiziren. DaS k. k. Ministerium des Innern entschied hierüber am 29. Novbr. 1886 a<l Nr. 20.621. nachstehend: ״DaS Ministerium, des Innern findet dem Rekurse des 1)1*. T. keine Folge zu geben, da eine Acnderung des Vornamens überhaupt unzulässig, daher auch die Ncktisizirnng -er bezüglichen GeburtSmatrik nnstatthaft ist, weshalb auch jener Theil der angefochtenen Statthalterei-Entscheidung, mit welchem dem Rekurrenten die Ersichtlichmachung der Führung des zweiten Vornamens ״Leopold" in der Geburts- .matrik zngestandcn wurde, als gesetzlich unbegründet behoben wird,׳ weil in der GeburtSmatrik die Vornamen ״Samuel Löb" eingetragen sind und das israelitische LandcSrabbinat nicht kompetent ist, ausznsprcchcn, daß der-jüdische Name ״Löb" mit dem christlichen (nicht deutschen) Namen ״Leopold" identisch sei, sowie auch eine christliche Kirchenbehörde zu dem umgekehrten Anssprnche gleichfalls -nicht die Kompetenz besäße." . (Oesterreichische Wochenschrift.)