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Jeschurun · 1887-05-05 · Heft 18 (5.5.1887) · p. 277

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 18 (5.5.1887)
Article
Pirqe avot
Date
1887-05-05
Page
277 (sequence 2)
Language
German
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m hohen Werth Gott dem Abraham zuerkannte, nach dem Ausdrucke des Midrasch: Der Töpfer schlägt zur Probe nur an die guten, ganzen Topft, weil er weiß, daß diese selbst wiederholte Probefchläge anshalten. - 1)5. Zehn Wunder geschahen unfern Vätern in Mizrajim und zehn.am Meere. ׳ ") 6. Zehn Plagen brachte der Heilige, gesegnet sei Er, über die Aegypter Ln Aegypten und zehn im Meere. Von den עשר׳ מכרת, welche die Aegypter am Meere trafen, haben wir keine hinreichende Kenntniß. Die Wunder, welche unsere Väter in Mizrajim und am Meere erfuhren, bestanden zunächst darin, daß sie von den Plagen besreit blieben, von denen die Aegypter betroffen wurden. 3) 7- Zehn Mal versuchten unsere Väter den Heiligen, gesegnet sei Er, in der Wüste, denn eS heißt: sie haben mich nunmehr zehn Mal versucht und haben meiner Stimme nicht gehorcht. Dieses wiederholte Zweifeln und Auslehnen gegen den göttlichen Willen, das die Wanderung unserer Väter in der Wüste kennzeichnet, ist denn doch der vollgültige Beweis für den, der dieses Beweises bedarf, daß nicht, wie alle andern Religionen und Gesetzgedungen, die jüdische ״Religion" und das jüdische Gesetz — wie man gerne sich und Andere bereden möchte — aus dem Volke entstanden und hervorgegangen, sondern a n das Volk, somit außermenschlichen Ursprungs, hinantrat und 'seine göttliche Macht eben in der endlichen, jahrhundertiangcn Eroberung des Volkes zu beweisenhatte, das aber sodann ein beispielloses - Martyrerthnm von Jahrhunderten ffir das Gesetz bestand, zu dem es zuerst im hartnäckigen Gegensatz sich befunden. Und ebenso sind die wiederholten Zweifel nur eine vollgültige Garantie, für die thatsächlichc Wahrheit der die Gründung unseres Volkes begleitenden und von uns der Welt ver-kündeten GottcSosfenbarung ' und Wnnderführnng. Sic zeigen, wie das Geschlecht, dem diese Offenbarung und Führung zu Theil wurden, keineswegs die leichtgcsügigcn Leichtgläubigen waren, die sich den zu.ihrer Zeit völlig neuen, beispiclloscn Erscheinungen und Ereignissen ohne weitere Prüfung hingcgeben hätten. Sie waren, wie ein Wort der Weisen sie nennt, ein תר דעה, ein ״intelligentes" Geschlecht, das erst nach wiederholten Prüfungen sich dcr Erkcnntniß und Ancrkcnntmß der selbstcrlebten Göttesbezengungen ergeben, und sodann für das Selbst- ׳ erlebte und Erkannte nicht mit einem ״dafürhaltenden י) עשרה גסיב געשו לאבותינו כמצרים• ועשרה על היס- 2> עימד מכות הביא ה־כ״ה ער המצריים כמצרים ועשרה עי1 הים• י; עשי נכיוגוד. גם.׳ אביתייו את' המתוח רייך הוא כמדבר* שגא׳ וינסו אותי זה עשי פעמים ולא עמעד בל־וריי• Glauben", sondern mit einem von Wahrheit ״überzeugten Wissen" clntrat und ein steht. ־.־ ־•:■־ (Fortsetzung folgt.) / Dir Ilurafjen in Tunis. Der jüngste Monatsbericht dcr ״Alliance israclite universelle" enthält über *die in Tunis stattgehabtcn Unruhen die folgende Darstellung. Eine Maßregel, welche die städtische Behörde von Tunis gefaßt, und die nach einem Dekret deö Bcy, vom 27. Dezember 1886, am 20. März 1887 in Kraft treten sollte, gewährt einem Unternehmer das Monopol der TodcSbestaltung. znm Transport der Leichen nach dem Vegräbnißplatz. Sie ist anwendbar auf Europäer und Juden, nicht aber auf Mohamedaner. In einem Anhang des Dekrets ist dcr diesbezügliche Tarif verzeichnet. Außerdem ׳ gestattet derselbe den Freunden dcS Verstorbenen, die Leiche nach dem Kirchhof zu tragen, ohne sich der Träger und des Wagens zu bedienen, die alsdann dem Zuge folgen. Man ersieht also nicht recht, wozu die behördliche Maßregel, wenigstcnS was den Transport betrifft, soll. Das neue Dekret verletzt aus das Tiefste die religiösen Gefühle dcr tunesischen Israeliten. Einer ferneren Sitte gemäß, legen sic Werth darauf, selbst ihre Tobten nach dem GottcSackec zu' trägen. Sie betrachten dies als eine Pflicht und eine letzte dem'Verstorbenen schuldige Ehre. Außerdem wollen sie die alte Sitte bcibchaltcn, daß Reiche und Arme ohne Unterschied und Pomp begraben werden, wogegen die neue Verordnung Klassenunterschiede cinführt. Diese Sitten und Gesinnungen sind zweifelsohne sehr achtbar, und da man sich hütete, den Traditionen dcr Muselmünner nahezutrcten, so hätte man die eingeborenen Israeliten, wenn man auch berechtigt war, bei ihnen ans größeres Assimilationsvermögen zu rechnen, in dieser Gewissenösache .dcS Todtcnkuitnö, mit mehv Schonung behandeln sollen. Noch einen andern ernsten Einwaiid machen die Inden gegen das neue Gesetz. Bis jetzt war der.Dienst bei den Tobten freiwillig, folglich unentgeltlich; doch verfehlte die Familie des Verstorbenen nicht, der Gemeinde eine ihren Verhältnissen angemessene Gabe zu verabreichen. Diese Geschenke bildeten-eine der Hauptcinnahmc» der Gemeinden. Wenn mau das Elend der großen Mehrheit der tunesischen Israeliten kennt und die Armnth. dcr Gemeinde, so wird man ohne Mühe die Bedeutung dieser Frage erkennen und die' mißlichen Folgen, welche für sic, für die vielen Armen, die sie unterstützt, und für die bedeutenden Schulen,

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