Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 17 (28.4.1887)
- Article
- Deutschland : Berlin, 22. April [Nachricht]
- Date
- 1887-04-28
- Page
- 268 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Unwesen getrieben hat". Wir haben heule, wo Morgenstern tobt ist, noch weniger Veranlassung, uns mit seiner Person zu beschäftigen und etwa Belege für unsere Behauptung, die wir selbstverständlich vollinhaltlich aufrecht halten, zu erbringen. Daß Morgenstern zum Christenthum nbergetrcteu war, entnahmen wir einer Notiz in der ״Boss. Ztg", von der wir vorauSjetzten, daß sie über die persönlichen Verhältnisse Morgensterns bester unterrichtet ist, als wir." A. Berlin, 22. April. In der gestrigen Sitzung. der Petitionskommission des Reichstages wurde über die Petition des ThierschutzvereineVcrbandö verhandelt. Die Petition ist bekanntlich u. A. dahin gerichtet, die Schcchita nur nach stattgehabtcr Betäubung vollziehen zu dürfen. Dieser Theil der Petition wurde von der Kommission einstimmig mit der Motivinrng abgelehnt, daß keine Veranlassung vvrlicge, gegen die rituellen Schlachtgesetze der Juden einzuschrciten. Der übrige Theil der Petition soll dem Reichskanzler zur Berücksichtig mig empfohlen werden. Es steht zu erwarten, daß der Reichstag sich den Antrag seiner Kommission au eignen wird. u. Berlin, 27. April. Die folgende Gerichts- Verhandlung, welche das ״Berl. Tagbl." mittheilte, dürste für Ihre Leser nicht ohne Jntcreffc sein: Ein Prozeß wegen Herausforderung zun! Zweikampfe mit tödtlichm Waffen, beziehungsweise Kartcllträgcrei, welcher gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I stattfand. hatte eine große Anzahl Studenten nach Moabit gelockt, die den Zuhörerraum bis aus den letzten Platz stillte. Das Interesse der Studireuden an der Verhandlung war um so crllärlicher, als in derselben Vorgänge zur Sprache kamen, welche seiner Zeit viel Staub anfgewirbelt haben. Des ersteren der ,vorbenannten Vergehen war der Sind. jnriS Max Gchrke, deö zweiten der Sind. jnriS Ludwig Joseph angcklagt. Beide Beschuldigten gaben unumwunden den Inhalt der Anklage zu, und der Angeklagte Gchrke erbat sich nur die Erlaubnis, den Sachverhalt und die Beweggründe, welche ihn zu der Herausforderung getrieben, mitthcilen zu dürfen. Diese Erlanbniß wurde seitens des Vorsitzenden, Landgerichtsdirektor Lüty, bcrcitwilligst erthcilt,?vorauf der Angeklagte sich im Wesentlichen folgendermaßen auSlicß: Im Dezember v. I. sollte die Neuwahl des aus zehn Mitgliedern bcstehenden Ausschusses der Berliner Studentenschaft stattfinden,' besten Direktion u. A. auch die akademische Lese- Halle unterstellt ist. Die Wahl geschieht in der Weise, daß die Namen der vorgcschtagcnen Kandidaten durch daS ״schwarze Brett" veröffentlicht werden, und Derjcnigc gilt für gewählt, welcher 100 Stimmen auf sich vereinigt. Die Studireuden bilden nun zwei Vereine, die sich in Politischer-Beziehung ziemlich schrost ge'gcn< über stehen, den ״Verein deutscher Studenten" und die ״Freie wissenschaftliche Bereinigung". Erstere gilt für konservativ, letztere für liberal. Am vierten und letzten Wahltage und wenige Stunden vor dem Schlüsse -der Wahl war der Stand derselben ein derartiger, daß je vier Kandidaten von-jeder Partei gewählt worden waren, während der fünfte konservative Kandidat, der Studiosus Fittich, achtzig und der fünfte liberale Kandidat, Studiosus Oerthmann, zwanzig Stimmen erhalten hatte. Trotzdem die Wahl deö Ersteren somit gesichert schien, habe dessen Partei, wie dem Angeklagten mitgctheilt worden war, dennoch die Wähler in unerlaubter Weise zn beeinflussen gesucht. Er habe sich hiervon überzeugen wollen und sei deshalb an das schwarze Brett getreten, als er zwei Studenten vor demselben sichen sah, welche äugen« schcinlich unschlüssig waren, weichem Kandidaten sie ihre Stimme geben sollten und zu denen sich eben ein eifriges _ Mitglied der konservativen Partei, der Stud. thcol. Wolfs gesellt hatte, der lebhaft auf sie cinsprach. Der Angeklagte hörte die Worte des Letzteren: ״Mc-ine Herren, wenn sie dcutschnational und nicht jüdisch sind, so müssen Sie Fittich ihre Stimme geben." Hierüber wurde er so empört, daß er zu Woisf sagte: ״Das ist eine Albernheit und außerdem eine freche Unverschämtheit." Wolst habe sich entfernt, ohne anscheinend von dieser Bemerkung, deren beleidigenden Charakter der Angeklagte anerkennen mußte, Notiz zn nehmen. Der Präsident richtete an den Angeklagten die Frage, weshalb er dem Wolfs denn einige Tage daraus noch eine Herausforderung geschickt habe, da die ihm zngefngte Beleidigung durch die Gcgcnbcleidigung doch reichlich gesühnt worden sei? Der Gefragte erwiderte, daß er der Vorsitzende der ״Freien wissenschaftlichen Percinigung" sei und als solcher geglaubt habe, für dieselbe cintrcten zn müssen, zumal der Student Wolfs die oben angeführte Aenßerung auch anderen Wählern gegenüber wiederholt habe. Die Forderung habe auf krumme Säbet ohne Binden und Bandagen gelautet, sei aber nicht angenommen worden. Im klebrigen müsse er noch bemerken, daß er bereits wegen der Vorgänge vom Universitätsgericht unter Androhung der Entfernung von der Universität und mit vierzehn Tagen Karzer bestraft worden sei. Der zweite Angeklagte gab an, daß er sich ans Grund des persönlichen freundschaftlichcn Verhältnisses, welches zwischen Gehrke und ihm bestände, für verpflichtet gehalten .habe, dessen Forderung cm Wolfs zn' überbringen. Seine Ver- Mittelung zn einer gütlichen Beilegung der Sache habe deshalb nicht erfolgen können, weil Wolfs sich bei seinem Besuche in einer solchen Weise benommen, daß auch er seinerseits ihn hätte fordern muffen, wenn Wolfs sich.nicht zur Revozirung bcguemt hätte. Derselbe habe nämlich auch ihm gegenüber mehrmals die