Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 15-16 (21.4.1887)
- Article
- In den Amsterdamer Aprilfesten
- Date
- 1887-04-21
- Page
- 237 (sequence 2)
- Language
- German
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23? Of anders in je baard Dat is de Koning waard!"1) Wenn auch ans der Natur der Sache die Verzierungen in allen Thcilen der Stadt im großen Ganzen einander gleichen, so machen doch die in der Jodenbreestraat und den ״verwandten" Straßen insofern eine Ausnahme von der Regel, als sic vielsagender sind. Am Eingänge der Jodenbreestraat ist eine außergewöhnlich große Ehrenpforte errichtet, massiv, als sollte sie Jahre, und nicht einige Tage dauern. Aber cö ist nicht genug, daß diese Psorte für sich selbst spricht, durch allerlei Inschriften und Devisen soll deutlich zu Tage treten, warum sie da steht: ״Oranicn und Holland ist eins!" ״Das Volk freut sich mit seinem Könige!" 1617—1887." ״W. und E." ״Je maintiendrai!״; kein Fleckchen ist leer. Ferner ist die Vrcestraat zu beiden Seiten entlang mit Bögen von Fichtengriin,!unterbrochen von Stackcten, geschmückt. ״Aber, was hat man davon, wenn die Lichtchen nichts sagen? Sr. Majestät muß wissen, daß cS für ihn und sonst Niemand ist!" Deshalb sind die Stackcte mit Buchstaben gekrönt, die zusammen die Worte ergeben: ״Huldigung von den Bewohnern der Sint- Anthoniebrecstraat an Se. Majestät ihrem geliebten Könige Wilhelm dem Dritten!" Obwohl eine Seitenstraße, steht die Balkenburgcrstraat an reichem Festschmuck der Brecstraat nicht nach. Hier wohnt die ״schmale Gemeinde", und unbcschrciblieh ist die Aufeinaudcrstapelung der heterogensten Gegenstände, die hier sonst die Passage erschweren. Hier ist Alles altes Eisen, Abfall n. s. w., zwischen dem die Menschen sich bewegen. Ich kenne den Maßstab nicht, nach welchem die sanitären Behörden die größere oder geringere Bewohnbarkeit eines Hauses bcurthcilen, aber heute schlug ich den Blick durch Thore und Thürcn und Luken und Löcher, die zu menschlichen Wohnungen führen, welche ein Faustschlag sind in das Antlitz der GesundhcitSlchre. Dafür ist eS aber desto treffender zu bemerken, wie diese Menschen, die doch gar so wenig entbehren können, nicht an Opferwitligkcit zurückgeblieben sind, wo eS galt, ihre Armuth vor dem Auge des Königs zu verbergen. Dem! — Se. Majestät wird die Valkenburgerstraat besuchen. DaS denken sic, das hoffen sie, davon sind sie überzeugt! ״ES ist be>- stimmt, mit allgemeinen Stimineu!" sagte Einer, der eifrig an den kolossalen Ehrenpforten arbeitete, den Ein- und Ausgang der Straße zu schmücken. ״Die ז) Du slectt's an Deine Brust Für Vaterland und Fürst.- Du steckt's auf Deinen Hut, Da steht Oranje gut.׳ Oder sonst in Deinen Bart, Das ist der König wrrth. Polizei hat die Breite der Straße ausgenommen, ob des Königs Equipage dnrchpassiren kann!" Eö ist bestimmt, mit allgemeinen St immen! Wo ist eS bestimmt? Wo? In den Herzen dieser armen Leute, und deshalb, glauben sie eS. Und sie würden cS verdienen, daß der König sie mit einem Blicke belohnte für die viele Mühe, die großen Kosten, die sie sich zn seiner Ehre verursachn. In den beiden Hontstraten, der Vatavierstraat, der Zwanenbnrgerstraat — überall entstehen Ehren- Pforten und befestigt man Grün, so verschwenderisch, daß die Straßen in grüne Alleen nmgcschassen erscheinen. Denn die Israeliten wollen bei der Festfeicr ihres Landes und ihres Königs nicht zurückblciben! ׳ Mitgethcilt durch Dr. Karl Scharfer in München. (Fortsetzung.) 5. Zur Geschichte der Rechtslage der Inden in unserem Jahrhundert. Die Eingangs geschilderte Lage der Juden in Deutschland erhielt selbst durch die Reformation, die der freien religiösen Ueberzcugnng und der konfessionellen Gleichstellung das Wort redete, eine durchgreifende Aenderung nicht. Der Wcstphälifche Friede behandelte nur dad Rechtsverhältnis; der streitenden NeligionS- Parteien, der Katholiken und Protestanten, während die Juden, welche die Gräuel der Konfessionskriege mit erlebt, in ihrer bisherigen Rechtslage verblieben und' gegenüber den staatlich anerkannten Konfessionen nur ein Recht auf ״Duldung" in denjenigen Staaten hatten, wo ihnen solches für das einzelne Territorium gewährt worden war. In! Allgemeinen wird man die Inden zu dieser Zeit als die arn wenigsten bcgünstigste Konfession in Deutschland bezeichnen können; denn gerade in deren ״Duldung" gegenüber den staatlich anerkannten Andersgläubigen lag von, nun ab die Ungleichheit des NechtSzustaudcS der Juden in der Zeit des 17. und 18. Jahrhunderts, wenn auch in Folge und nach der Neformalion die Inden in Deutschland nicht mehr als rechtslose Fremde betrachtet wurden, Ein Grund aber, der zn größerer rechtlicher Anerkennnng der Juden in Deutschland führte, lag in der Entfaltung und fortschreitenden Entwickelung deS territorialen StaatSgedankenS, nach wcld)em Recht und Gesetz nicht' als etwas Individuelles, dem Menschen I Angeborenes betrachtet, sondern als eine die Gesammt-