Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 12 (24.3.1887)
- Article
- Schweiz : Luzern [Nachricht]
- Date
- 1887-03-24
- Page
- 191 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2932754-2932755-2932768--24558-2934663- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
191 — 7. Adar — unter den üblichen Formalitäten durch dm VezirkSrabbiner Herrn Dr. Chrmann in Baden eingeweiht. b Bern, 20. März. Der Rcgierungsrath hat das Schlachthausrcglemcut der Gemeinde Dclemont, in welchem das Schächten untersagt ist, genchniigt, gestillt auf ein obergcrichtlichcs Urtheil gegen den jüdischen Metzger und Schächter in Langenthal, laut welchem die ,שהייייד als ThicrquäLcrci bezeichnet wird. Es ist zu befürchten, daß im ganzen Kanton Bern die Ausübung des untersagt wird. UcbrigenS werde ich Sic betreffend diese Angelegenheit auf dem Laufenden erhalten. Rußland. ...v.- Petersburg, 17. Marz. Eine neueste Verordnung verlangt eine genaue amtliche Ermittelung darüber, welche von den hier ansässigen jüdischen Hand- Werkern neben ihren eigenen Erzeugnissen auch mit fremden Fabrikaten Handel treiben. Alle, welche solches Lhun, sollen ausgewiesen werden. Es werden ohne Zweifel sehr Viele diesem Schicksal verfallen, weil cs fast unmöglich für die meisten Gewerbe ist, ausschließlich die von den Werkmeistern selbst ans Rohstoff hergestellten Gegenstände zu verkaufen, d?. ja gewisse Theite oder nöthigc Zubehöre derselben aus Fabriken bezogen werden müssen. Pz. Grodtto. Ich habe bis jetzt gezögert, Ihnen über einen Vorfall zu berichten, welcher nicht nur für die zunächst Betroffenen, sondern auch für alle Inden hiesiger Gegend von den traurigsten Folgen sein kann. In dem nahe gelegenen Dorfe Noszanki wurden vor etlichen Wochen ein Offizier und Gemahlin in ihrem Hause tvdt, und.zwar gräßlich verstümmelt, aufgefunden. Die ganze Wohnung war zugleich gründlich ausgeplündcrt worden. Der Unterstuhungsrichler ließ in Folge dessen zehn Juden verhaften, .darunter mehrere Fleischer und ein Arzt. Das sic bezichtigende Indizium waren Blutflecke in ihren Gewändern. Die Fleischer erklärten diese mit ihrem Gewerbe, und der Arzt wies nach, daß solche von einer Operation herrühren, die er gerade bei einer Gebärerin vorzuuchmcn hatte. Dieses aber genügte nicht, man hält die Unglücklichen in strenger Haft. Inzwischen rumort das alte Märchen von dem Blutdurst der Juden — Pcßach rückt ja heran! Gott schütze die Emgekerkerten und bewahre uns vor den Gräueln eines sanatisirten Pöbels. Amerika. 11. Newyor», 22. Februar. Meinem Berichte vom 18. d. M. über die Bestrebungen der Reformrabbiner. das ausschließliche staatlich anerkannte Recht zur Vornahme von jüdischen Tramrugen zu erlangen, füge ich heute hinzu, daß sich eine große Bewegung unter den zahlreichen orthodoxen gottesdienstlichen Dereinigungen bemerkbar macht, um diesen Streich zu pariren. Man beabsichtigt den gesetzgebenden Organen klar zu machen, daß das - erste Erforderlich Zur Bornähme einer Trauung nach jüdisch-religiösem NituS die Kenntniß der einschlägigen religionsgesetzlichen Vorschriftcn über die Ehe ist, daß aber diese Kenntniß noch keineswegs durch Attest einer Vereinigung von unwissenden und das jüdische Gesetz mißachtenden Personen nachgcwiescn ist, daß Dieser oder Jener von ihnen, die sich als eine jüdische Gemeinde haben, ein- . rcgistriren lassen, als Geistlicher angenommen worden ist. Man will ferner die Legislatur darüber verständigen, daß Personen, welche sich NcverendS nennen und von gewissen Vereinigungen als Rabbis angestellt sind, aber die Religion selbst mißachten, einem Kultus vorstehen, der einer Verhöhnung des JudenthumS gleichkommt, und heilige Vorschriften der jüdischen Neligion prinzipiell übertreten und einen Lebenswandel führen, in welchem sie sich als Verächter des IndenthumS eklatant zeigen, ganz bestimmt nicht geeignet sind, jüdisch-religiöse Eheschließungen zu vollziehen. Daß dagegen Andere durch Kenntniß und Frömmigkeit sich allerdings wohl geeignet und befähigt zeigen können, dieses wichtigen Amtes zu walten. Man will ferner darthun, das; cs ein schreiender Eingriff in die GewisscnSfreiheit wäre, wollte man orthodoxe Israeliten zwingen, sich von einem Reformpredigcr kopuliren zu lassen. Den Herren von der Reform ist der Kamm geschwollen. Sic möchten in dem freien Amerika eine Hierarchie bilden, deren Omnipotcnz alle Juden sich zu beugen hätten. Wenn sie denn die Intervention des Staats ihren Zielen dienstbar machen wollen, so mögen sie doch erst anftretcn und den Beweis erbringen, daß sie nach jüdischem Brauch und Herkommen 'rite promoutilc Rabbiner sind. Ein Mann, dessen reformistischcr Standpunkt gewiß unzwcnelhaft ist — wenn ich nicht irre, so war cs Herr Isaak M. Wise in Cincinnati selbst — hat vor Kurzen! darauf aufmerksam gemacht, daß doch die Thatsache nicht zu leugnen, daß nur ein winziger Vruchthcil der ״amtirenden" Rab« bincr hier zu Lande in Besitz eines ordeuttichen rabbinischcu Diploms sich befindet. Die Herren sollen froh sein, wenn man sic nicht nach ihrer Legitimation fragt. Druckfehler-Berichtigung. In dem Gutachten dcS vr. Wirtz in Utrecht, S. 793 des vorigen Jahrgangs vorletzter Absatz, statt vielleicht langsamer!icS: nicht langsamer. In dem Artikel: Die Militärpflicht der׳ jüdischen NeligionSlchrcr, Nr. 10 dieses Jahrgangs S. 118, 2. Spalte statt begru ndete Bemerkungen lies; begründende.