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Jeschurun · 1887-03-24 · Heft 12 (24.3.1887) · p. 185

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 12 (24.3.1887)
Article
Eine Provinzial-Synode : gehalten in der Stefanskirche zu Wien am 10. Mai 1267 behufs Umgestaltung der Verhältnisse des jüdischen Volkes
Date
1887-03-24
Page
185 (sequence 1)
Language
German
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Mt 2. 185- Zsschurm« Eine UwomKl-ZiMöde^ gehalten in der Stefanökirche zu Wien am 10. Mai 1267 be- Hufs Umgestaltung der Verhältnisse des jüdischen Volkes. Unter dem Vorsitze des päpstlichen Legates Kardinal Guido waren die Bischöfe Johann von Prag, Peter von Passau, Bruno von Br ixen, Konrad von׳ Freisingen, Lev von Regen-bürg, Almarik von Lavant und viele andere Prälaten, Erzdiakonen, Diakonen und Aebte dieser Diözesen vcrsammelt, um nachstehende Verfügung in Betreff der Juden zu besorgen. 1. Die Inden sollen einen gehörnten Hut (conmtum ])ileum) tragen, um sie von den Christen unterscheiden zu können. Welcher Jude sich aber unterfangen würde, ohne dieses Zeichen unter die Leute zu gehen, soll uni Geld gcstrafct werden. Auch sollen die Juden dein Pfarrer, in dessen Bezirk sie wohnen, nicht nur den Zehent, sondern auch die Stolgebühren, als wenn, christliche Familien daselbst wohnten, bezahlen. b) Sic sollen weder in die Bäder noch in die WirthShäuser der Christen zugelasscn, weder zu Mauthcn, noch andern öffentlichen Aemtern verwendet werden. Auch, sollen sie keine christlichen Dienstboten halten dürfen. e) Wenn ein Jud mit einer Christin sich vergißt, soll er so lange im harten Gefängnisse gehalten werden, bis er zur Strafe 10 Mark Silber bezahlt haben wird. Die Christin aber soll durch die Stadt gestäupet und auö derselben gänzlich verstoßen werden, ohne je wieder zurückkchrcn zu dürfen. 6) Die Christen sollen mit den Juden nicht essen oder trinken, weder ihren Hochzeiten noch anderen Ergötzungen beiwohnen; anch nicht einiges Fleisch oder andere Eßwaaren von ihnen kaufen. o) Wenn die Inden die Christen mit Wucher beschweren oder betrügen, sott ihnen die Gemeinschaft mit den Christen so lange entzogen werden, bis sie dm Wucher ersetzt haben. Wenn es sich zuträgt, daß das Altarssakrament bei den Wohnungen der Juden vorbeigetragen wird, sollen sie, sobald sie daS Glöcktcin hören, sich sogleich in ihre Häuser verfügen und die Thüren und Fenster verschließen. Am Charfreitag soll cö keinem erlaubt sein, aus dem Hause zu gehen. Sie sollen nicht mit ungelehrten Christen über Glaubenssachen streiten. Sie sollen ihre Weiber und Kinder, welche zum Christen- 11)unt übertreten wollen, davon nicht abhalten, viel weniger die Christen zum Judenthume verleiten oder beschneiden. Es ist untersagt, bei den Christen die *) Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht Herr Albert Löw in der ״Oestcrr. Wochenschrift" Len folgenden interessanten Bericht. . . ׳ Arzneikunst zu treiben. ES. ist ihnen nicht gestattet, neue Synagogen zu bauen; .die alten dürfen sie zwar ausbessern, aber nicht höher, geräumiger und schöner machen. In den Fastcnzcilen sollen sie ihr Fleisch nicht öffentlich nach Hause tragen, damit sie nicht der Christen, die zu dieser Zeit kein Fleisch , essen dürfen, zu spotten scheinen. Unter Rudolf von Habsburg verlor dieses Gesetz wieder seine Kraft. Die Juden Wienerhielten neue und günstigere Ordnung. ES wurde bestinuilt, daß nicht einmal der Stadtrichter, sondern nur der König über sie zu richten habe. Unter Albrecht II wurde den Juden wieder Härte, Wucher, Entsühruug der Christenkinder, Ent- Weihung heiliger Gefäße und Mißhandlung der Hostien vorgcworfcnund mußte zufolge Aufforderung Albrecht's von den Juden ein Revers eingelegt werden. Dieser Revers wurde in das Eisen buch der Stadt Wien in hebräischer Schrift eingetragen, des Inhaltes: ״Revers der Sammlung der Inden zu Wien, mit ״Willen ihres Leibes, unbezwungen und mit ganzen; ״Herzen, daß sie sehen die Noih der ehrsamen Bürger ״und den Zwist darüber und wie ihnen das hart ״sei und wie sie dazu thnn wollen, mit GottcS Gnad ״und ihrer Gnad. Darum geben sie hierfür zu ״leihen ein Pfund Wiener Pfennig und 3 Pfennig ״und 60 Pfennig und wieder einen um 30 Pfennig ״und einen Helbling für die Woche, den Neichen wie ״den Armen." Das haben sie gethan zu Wien am Freitag am Neumond im Juli des Jahres 5098, als die Welt erschaffen ward, und das sind, die Namen der jüdischen Meister: der arme H a d g i m i, Sohn E l e a z a r S, seine Seele sei in den sanften Gärten der Verschämten, als er nie ward. — Der betrübte Sadgia Hadyin, Sohn SeorS, sein Gedächtniß soll, sein in der zukünftigen Welt. — Der betrübte Moise, Sohn eines Meisters Gamliet, dessen Seele soll umfangen sein mit den lebendigen Seelen. ä Kollektiv-Berichte aus Ungarn. LIV. (Fortsetzung.) Nun kommen wir zum Dritten im Bunde: Nr. 3) קול בת עמי Sendschreiben der Ujhelyer 8tatu8-guo-Gemcinde. In demselben werden dem Groß- Meister Ignaz Reich wuchtige Hiebe versetzt, dann wird Rabbiner L. der Zank- und Streitsucht geziehen und ein ganzes Sündenregister zusammengestellt, weiter wird das eigene Martyrerthum. lebhaft geschildert, noch

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