Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1887)
- Article
- Österreich-Ungarn : Wien [Nachricht]
- Date
- 1887-03-03
- Page
- 141 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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141 zu erlassen. Demzufolge werden 1) für ein aus zwei Theilcn bestehendes Lehrbuch der NcligionSlehrc für Volks- und Bürgerschulen, sowie für Gymnasien und Realschulen ein Preis von 3000 JL 2) für ein ans zwei mäßigen Bändeil bestehendes Lehrbuch der Geschichte der Inden für das Obergymnasium ein Preis von 4000 016. und als Ehrengaben für je drei der nächst besten Arbeiten und zwar b. für das Lehrbuch der Geschichte der Inden für das Obergymuasinm je 600 ,1(■, a. für daö Lehrbuch der NeligionSlchrc je 400 016. festgesetzt, ad. I. Der erste Theit dieses LehrbuchcS soll für Volks- und Bürgerschulen, der zweite für Gymnasien und Realschulen bestimmt seit׳. Bei der Ausarbeitung dcS ersten Theitcs darf der Verfasser nicht außer Acht lassen, daß derselbe zumeist für solche Schüler bestimmt ist, welche nach dem Verlassen der Volks- oder Bürgerschule dem praktischen Leben sich zuwcudcn und keine höhere Schule mehr besuchen. Das- Lehrbuch muß daher den Lchrgehalt des JudenthnmS summarisch zusannnenfassen, dem Schüler biblische und nachbiblische Kerufprnchc für das Leben mitgeben und die ethische Seile der israelitischen Religion mit besonderen! Nachdrucke hcrvorheben. Bei der Abfassung einer NcligionSlehrc für die Mittelschulen ist insbesondere eine Zusammenfassung der Glaubens- und Pflichtenlehren zu liefern, welche auf analitischcm Wege bei der Bibcllcktnre gewonnen wurden. Hierbei sollen Kürze und Klarheit in allen Thcilen obwalten, bei möglichst vollständiger Darstellung der Nahmen eines Schulbuchcs in einem Bande nicht, überschritten werden. Frei von jeden! gelehrten Beiwerk, sollen die Desiuationcn präzis, wissenschaftlich strenge sein. Eine gesällige Foriu, sowie ein warmer, überzeugender Ton rnöge die ganze Darstellung durchdringen. Häufige Zitate sind zn vermeiden, nur allgemein gültige ErklärungSivciscu dürfen in Anwendung kommen; Quellenangaben sind unter dem Striche zu verzeichnen. Um das Buch allmälig zu einem Gemeingutc allen Geiueindeu zu machen, sollen die Lehrsätze sich überall ans allgemein anerkannte, unbestrittene Autoritäten berufen und die ethischen Partien mit besonderem Nachdrucke behandelt werden, ad II. Das Kompendium der jüdischen Geschichte für das Obcrgymuasiuin, auS zwei mäßigen Bänden bcstehend, soll in einer Einleitung die israelitische Geschichte bis zur Zerstörung dcS ersten Tempels bloS übersichtlich behandeln, die mosaische Gesetzgebung in ihren Hauptmomcutcu darstellcu, die hohe Bedeutung der Propheten stark markircn und «ebendem die politischen und Rechts- sowie den die wirthschastlichen und gcscllschastlichcu Verhältnisse behandelnden Theil, insbesondere sich mit der Kulturgeschichte und zwar der Literatur und Rcligionsgcschichtc beschäftigen. Auch hier dürfen nur die unbestrittenen Resultate der!uodcrncn Forschung ihren Platz siudcn. Jede hypothetische Annahme und subjektive Auffassung bleibe ausgeschlossen. Die Geschichte soll synchronistisch behandelt werden. Hierbei׳ wird verlangt, daß die Verhältnisse der Juden im Zusammenhang mit der allgemeinen Geschichte dargestellt werden. Dieser Zusammenhang darf nicht gesucht erscheinen, sondern muß sich von selbst ergeben. Bei der Neligionsgeschichte soll der Inhalt und Gedankcngang der Hauptwerke der religions-philosophischen Literatur kurz und lichtvoll angegeben werden. Bei der Literaturgeschichte werden Proben auS Dichtern und Prosaikern verlangt, welche ein Bild deS jüdischen Geisteslebens gewähren. Diese Proben müssen charakterislisch für das Werk sein und Geschinack für die schöne Form bekunden. Eine knappe Fassung und eine gedrängte Darstellung ist unbedingt erforderlich; die Angaben der Quellen hat unter dem Striche zn er-! folgen. Diejenigen Autoren, welche n!n die ansgeschriebenen Preise zn lonkurrlren beabstchtigcu, werden ersucht, das Nc!igio!tSb!!ch bis läugstcrtS l.'März 1888, Mittags 12 Uhr, und das Gcschichtswcrk bis längstens 3!.Dezember 1888, Mittags 12 Uhr, ins Sekretariat der israelitischen Kultnsgemcindc in Wien (1. Seitenstcttcugasse 4) einzusendcn. Die Prciöarbeitcn dürfen den Namen des Autors nicht enthalten und müssen mit einem Molto versehen sein, welches sich ans dem versiegelten Kuvert befindet, das ans einem besonderen Zettel Namen, Charakter und Adresse des Autors enthält. Die PrciSarbeitcn können deutsch, französisch, englisch oder italienisch verfaßt, müssen paginirt und deutlich geschrieben sein. Bei den nicht in deutscher Sprache abgefaßten PrciSarbeitcn hat der Autor eine korrekte, druckreife Ucbcrsctznng, die allein den Preisrichtcrn als Unterlage dienen soll, selbst mit zn überreichen. Durch Verleihung dcS Preises erwirbt die Wiener israelitische Knltnkgemcinde daö Verlags- und Nebcrsetznngsrccht aus die Dauer von zehn Jahren. Die anderen Koululreiizarbeitcu werden Denjenigen znrückgcstellt, welche nachweisbar zu ihrer Rücknahme berechtigt erscheinen. Die Zucrkcnnung der Preise erfolgt für daö RcligionSbnch längstens bis I. Juli 1886 und für das Geschichtsbuch bis längstens I. Juni 1889 auf Grund des Ausspruches einer aus anerkannten Fachmännern diesbezüglich bestehenden internationalen Jury." 0. Prcstburg, Februar. Dem achtzehnten GebahrnngsanSwciö über den hiesigen Verein מרפא לנפש 1885/86 entnehmen wir die folgenden Einzelheiten, i Der Verein verfolgt die Aufgabe, sich der in den!! hiesigen königlich ungarischen ailgciiicuxcu Krankcnhause! untcrgcbrachtcn jüdischen Kranken anznnehnicn und! ihnen Koscherkost zn gewähren. Im vergangenen Jahre! wurden 3552 Frühstücke und Abendmahlzeiten, sowie