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Jeschurun · 1887-02-17 · Heft 7 (17.2.1887) · p. 108

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 7 (17.2.1887)
Article
Deutschland : aus Mittelfranken [Nachricht]
Date
1887-02-17
Page
108 (sequence 2)
Language
German
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108 Der Kaiser allein und eine starke, vom Volksbewußtsein getragene Negierung geben Euch Schutz und Schirm gegen jene Geister, die Ihr unkluger Weise groß zieht." — Im Ucbrigc« waren auch die hier ausgestellten Behanptungcn noch erst zu erweisen. Ist cö denn so ausgemacht, daß die Juden in ihrer Majorität der deutschsrcisinnigen Partei sich zuzählen? Wo spielen sic denn in derselben eine tonangebende Nolle, so daß gerade sie der Halt und die Stutze dieser Partei wären? u. s. w. u. s. w. Ich wiederhole, als Burger schließe der Jude sich derjenigen Partei an, die nach seiner Meinung aur besten des Vaterlands Wohlfahrt zu fördern geeignet erscheint, die Judenschaft aber gehört so wenig einer politischen Partei an wie eine christliche Kirchengenossenschaft. Oesterreich-U ngarn.;V. Presbrrrg. (Unlieb verspätet.) Die hiesige orthodoxe israelitische KultuSgemeindc hat wieder den Beweis geliefert, daß sie den Namen עיר ואם בישראל mit Recht verdient; sic hat nämlich, — trotzdem sie auch bisher selbstverständlich im Besitze einer völlig gesetzmäßig cmgcridjtctcn מקוה ist und war, in Anbetracht des Umstandes, daß dieselbe in Bezug auf Komfort dem verwöhnten modernen Geschmack wohl nicht ganz cnspreche, — in der im Mai v. I. stattgehabten Sitzung den Neubau einer Mikwah beschlossen, am Tage darauf einen Komplex angekauft und den Bau sofort in Angriff nehmen lassen. Die Mikwah — ein Prachtbau — dürste zu den schönsten und komfortabelsten Bädern zählen. Die Kabinen sind ringsum das große Bassin situirt, werden sämmtlich — Kabinen und Bassins — durch Wasserdampf geheizt und prachtvoll möblirt. Wer die Wichtigkeit dieser Instituten kennt, wird eS unserer Genicinde nur Dank wissen, daß sie sich zu einem solchen Ban entschloß, der auf etwa 45,000 fl. zu stehen kommt. In demselben Hanse, natürlich ganz scparirt, mit einem in eine andere Gasse mündenden separaten Ausgange versehen, wird auch die vor einem Jahre ncukrcirte orthodoxe israelitische Gcmeinde-HaudclSschnle untergcbracht werden. Diese Schule crösfnete ihren ersten Jahrgang mit einer nur geringen Schülcrzahl; dieselbe wurde bloS von 13 Zöglingen freguentirt. Und heute wird dieselbe in ihrem zweiten Schuljahre bereits von 70 Schülern besucht. In einer kürzlich stattgchablcn Schulkommissions-Sitzung wurde beschlossen, mit dieser Handelsschule gleichzeitig eine vierklassige Bürgerschule zu verbinden. Dieser Beschluß wurde — wie mir mein Gewährsmann mittheilt, — auch von dem Gemeinde-Vorstände und der Nepräsentanz bereits gebilligt und bestätigt. 8-.V- Njhely, '8. Februar. Zur Steuer der- Wahrheit, sowie zur Beruhigung der über solche Vorgange, wie in Nr. 5 dieser geschätzten Zeitschrift von dem Pcster ^.-Korrespondenten im Namen der ״Neuen jüdischen Pcster Zeitung" mitgethcilt wurden, aufgeregten Gcmülher, halte ich die nachfolgende Berichtigung für eine heilige Pflicht. Weder hier, nach so viel unö bekannt ist, in anderen Gemeinden des Zcmpliner KomitatcS, wird ״gegen das Studium der Thora ein solch heftiger Kampf entfesselt, der an die traurigen Zeiten in Spanien erinnert." Die Talmudlehrer genießen vielmehr in gewisser Beziehung vielleicht eine besondere Rücksichtnahme seitens der Behörde und zwar insofern, als es für sie nur eines QnalisikationSzengnisses seitens des Rabbiners oder israelitischen Gemeindevorstandes bedarf, um ihnen die Erlaubnis zum Unterrichte zu ertheilen. Es ist allerdings richtig, daß nach dem Landesgesetze nur diejenigen Kinder in der Talmud-Thora- Schule unterrichtet werden dürfen, welche entweder die am Orte befindliche Elementarschule schon absolvirt haben oder sie noch während der gesetzlichen Schn!- stunden besuchen. Hierüber müssen sie sich durch ein Zengniß ׳des betreffenden ElemcntarlehrerS auSwciscn. Die daö schulpflichtige Alter von zwölf Jahren bereits zurückgelegten Kinder bedürsen auch eines solchen ZeugnisseS nicht. Ich glaube somit, daß die ungarischen Talmud- Thora-Schullehrer dieselben Rechte besitzen wie die Lehrer an den anerkannten NeligionSschnlen in Deutschland. Die Lehrer tnüssen der Landessprache kundig sein, waS freilich bei den meisten Talmnd-Thora׳-Schnllehrern, welche nur den Jargon reden, nicht der Fall ist. Es giebt unter ihnen allerdings wohl einige, die die profanen Kenntnisse der Elementarschule besitzen, aber ohne den Besitz eines staatsgesetzlich gültigen Zeugnisses, haben sie keine Bcfugniß zu unterrichten. Also: nur soche Lehrer werden bestraft, die kein Befähigungszcugniß zmn Unterricht haben, und deren Schüler keine gesetzlich anerkannte Volksschule absolvirt haben oder noch besuchen. Ich bin aber der Meinung, daß der Vater, welcher es verabsäumt, sein Kind außer in der Thora auch in denjenigen für das bürgerliche Leben unentbehrlichen Kenntnissen unterrichten zu lassen, scharfen Tadel verdient. Auch auf ihn findet das Wort des Talmuds, Kiduschim 39, Anwendung: כל מי שאינו מלמד את בנו אומגות כאילו מלמדו ליפטות. Wer aber beides, Thora- Wissenschaft und profanes Wissen, seinen Kindern nicht vorenthält, aus den kann das Wort im Talmud gesprachen werden: יפהת״תעם דרך• ארץ שיגיעת שניתם משכחת עון. Israel Sing er, Haupt schul- und NeligionSlehrcr.

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