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Jeschurun · 1887-01-06 · Heft 1 (6.1.1887) · p. 14

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 1 (6.1.1887)
Article
Österreich-Ungarn : Wien [Nachricht]
Date
1887-01-06
Page
14 (sequence 2)
Language
German
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ärztlichen Gutachtens über ihn ist selbstverständlich die Untersuchung wegen des Drohbriefes unterbrochen worden. (N. fr. P.) 0. Obvnn in Mähren. Von hier wird der ״N. fr. Pr." unterm 19. v. M. in der in vorvoriger Nummer erwähnten Friedhofs-Asfaire geschrieben: Der stille Konflikt, der zwischen der Gemeinde und dem Klerus wegen des Rechtes der Verfügung über den Friedhof auSgebrochcn war, hat nun seine Lösung gefunden. Nachdem die Gemeindevertretung trotz des Protestes des Pfarramtes die Bestattung eines an Blattern vcrstorbencn jüdischen Kindes auf dem OrtSfricdhofc hatte vornehmen lassen, hielt sich die Geistlichkeit von dem Friedhöfe ganz fern. In der Bevölkerung war man neugierig, wie lange die Geistlichkeit diese Haltung werde durchführen können und welchen Ausweg sie suchen werde. Vorgestern starb hier eine Ordensschwester, und um die kirchliche Assistenz bei der Beerdigung derselben zu ermöglichen, wurde eine erneute Einweihung des Friedhofs vorgcnommcn. Es scheint also, dag' die Geistlichkeit den Ort der Ruhe und dcö Friedens in Folge der Beerdigung dcö jüdischen Kindes als entweiht betrachtete. ** Pnrdnbih. Der ״N. fr. P." wird von einem Abonnenten die folgende, auch für weitere Kreise inter-! cssantc Mittheilung geinacht: ״Da ich eben heute von! Pardubitz zurnckgckommcn, wo ich Gelegenheit gehabt. mit dortigen Persönlichkeiten zu verkehren, erlaube ich . mir, unter Bezugnahme auf die Notiz ״Erzherzog Eugen"! iin Abcndblatte der ״N. fr. P." vom 29. Dezember folgende Milthcilungcn über die Beziehungen des Erz׳ Herzogs zum dortigen Kantor, Herrn Jakob Bader, zu machen, welche wohl auch in weiteren Kreisen einigen Antheil erwecken dürften: Der Herr Erzherzog, welcher seit seinem 18. Jahre Zögling dcö Gesaugprofcssors Baron Victor Rokitansky ist, garnisonirte bekannt-!ich vor einiger Zeit in Pardubitz. Dort wurde ihm der Ober-Kantor Herr Jakob Bader, welcher ein lüchtiger Musiker ist und eine prächtige Varitonstimme besitzt, vom Prinzen Rudolph Liechtenstein, der in Pardubitz seinen ständigen Wohnsitz hat und seit Jahren Zithcrstundcn bei jenem Kantor uinnnt, dem Erzherzog Eugen als Gesang-Repetitor empfohlen. Der Erzherzog, der eine sehr schöne, äußerst sympathische Varitonstimme hat, ließ Herrn Bader nun zu sich berufen, um bei dcntsclben seine Gcsangübnngcn fortzusetzcn. Sehr oft mußte auch der Kantor die alten israelitischen Feiertagsgcsänge Vorträgen, die das musikhistorische Interesse dcö Erzherzogs erregten. Bei gelegentlichen Gesprächen über die verschiedenen Konfessionen bekundete der Erz- Herzog stctö die liberalsten Gesinnungen. Erzherzog Eugen war übrigens der fleißigste Gast des Kantors, er versäumte nur dann eine Ucbnng, wenn cr durch Dienstverhältnisse daran verhindert war. Erwähnung verdient wohl noch, daß, angeregt durch das Beispiel des Erzherzogs, mehrere Offiziere des Pardnbitzer Husaren-Regiments sich lebhaft mit Gesang und Musik unter Leitung dcö Obcr-KantorS beschäftigten. Als der Erzherzog nach GünS versetzt wurde, überreichte cr dem Kantor zum Andenken sein Bild mit einer freundlichen Widmung, und auf die briefliche Gratulation dcö Kantors bei der Erucunnug dcö Erzherzogs zum GcneralstabS- Haupt mann erhielt der Kantor ein eigenhändiges Schreiben, in wclchent der Erzherzog in der herzlichsten Weife seinen Dank für den Glückwunsch anödrückt und hinzufügt, daß er stets mit Vergnügen an die musikalischcn Stunden in Pardubitz zurückdenkc." Belgien. ** Antwerpen, Dezember. Die Gesellschaft ״La librc penscc“ verbreitet den folgenden Protest: ״Der internationale antisemitische Kongreß, welcher im September v. I. tagte, hat die folgenden Erklärungen beschlossen: ]) Die Inden werden für unwürdig erklärt, fernerhin in Europa unter den Völkern zu vcrbleiben. 2) Bis die Mittel gefunden sind, um sie auS den europäischen Staaten anSzutreiben, verpflichtet der Kongreß seine Gesinnungsgenossen in Rumänien, Frankreich, Ungarn und allen anderen Staaten, welche seine Beschlüsse billigen, bei ihren Regierungen und Parlamenten die Anfordernng zu stellen: a) den Inden unter keiner erdenklichen Form, selbst nicht unter dem Namen eines AulehcnS, irgendwelche staatliche, provinziale oder kounnnnalc Konzession zu crthcilcu; b) keinerlei besoldetes Staats-, Provinzial- oder Gemeindeamt irgend einem Juden zu übertragen, auch nicht ein Amt bei Versicherungsgesellschaften, Banken re.; o) keinerlei Grundbesitz Juden zu verkaufen, denselben auch nicht daS Recht zuzuerkennen, Grundstücke, Häuser, Mühlen zu pachten (überhaupt verpachte Niemand an Juden Grundstücke, Häuser, Gasthäuser und Schenken); d) den Juden folgende Gclvcrbe zu verbieten: Nestauratioucn, Gasthöfc, Kusfechäuscr, Brauereien, Brennereien, Weinverkauf; sie sollen keine Bäcker, Spezerciwaarenhändlcr, Mchlhändler, Aerztc und Apotheker sein; 0) die Geistlichen aller Konfessionen zu veranlassen, diese Ideen unter ihren Psarrlindern zu verbreiten, ebenso durch die Schul- . lehrcr cinznwirkcn, daß nichts bei Juden gekauft wird, und daß n!an keinen Juden in Dienst nimmt, 5) Alle Nationen, welche diesen Beschlüssen zuslimmcn, sollen bei ihren Negierungen

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