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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 2 · p. Seite 235

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 2
Article
Anmerkung
Date
1837-01-01
Page
Seite 235 (sequence 3)
Language
German
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AntsierkmA 235 Gerichte zu Jerusalem gesteht also Maimonides allein die Befngniß zu, allgemein gültige religiöse Anordnungen zu erlassen, und in dem ganzen Abschnitte ist von diesem allein die Rede, wie auch zu ersehen ist aus 1!, 2, wo er die Frage aufwirft: „wie kann denn ein ein früheres an Zahl der Mitglieder übertreffen, da jedes aus 74. Personen besteht?" Da wir nun jetzt kein ^2, also keine völlig competente Neligivnsbehörde haben (obwohl nach Maimonides über ^anhedrin V, 11. dieß nicht zu den Unmöglichkeiten gehört), könnte kein Gebrauch abgeschafft werden, sobald dazu der Beschluß einer solchen Behörde erforderlich wäre. Dagegen , .dürfte man durchaus keinen Anstand Nehmen, Gebrauche' und' DekordnÜngeit j ''die von einzelnen - wenn auch noch'' sö'alten und angeseh'e'Mu Rabbiner» sünd Gemeinden, denen höchstens zeitliche(und -örtliche Autorität zukommen kann, herrühren, aufzuheben, .wenn sie sich auch später allgemein verbreitet hätten, falls man deren Unstatthaftigkeit für Zeit und Ort erkannt hat. Es käme daher blos darauf an., welche rabbinische Verordnungenvon einem herrühren , was bei einer.genauen U.ntersuchung sich nur von sehr wenigen ergeben dürfte,

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