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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 388

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Itzehoe [Nachricht]
Date
1836-01-01
Page
Seite 388 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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388 Nachrichten. .digen Privilegien, auf einen eigenen Gerichtsstand in rein bürgerlichen Nechtsangelegenheitcn, und wo eS noch Statt findet, des Privilegiums, höhere Zinsen zu nehmen, als die Landesgcsctze sonst gestatten; 3) auf die gesetzliche Bestimmung, daß die vorerwähnte Gleichstellung der mosaischen Glaubensgenossen mit den christlichen Landes - Einwohnern in privatrechtlichen Beziehungen nur auf die jetzt im Lande ansässigen isr. Familien sich erstrecken solle, und ans Diejenigen, welche etwa demnächst in Folge allerhöchster Erlaubniß ihren Wohnort in hiesigen Landen nehmen, daß aber allen andern auswärtigen Israeliten ohne eine solche allerhöchste Erlaubniß nur auf eine kurze, näher zu bestimmende Frist von wenigen Wochen der Aufenthalt in hiesigen Landen zu gestatten sei, und 4) auf eine Veranstaltung, daß die Ansetzung der Rabbiner und Schullehrer , so wie der Unterricht der isr. Zugend auf eine zur Förderung religiöser und sittlicher Bildung geeignete Weise unter die Aufsicht und Obhut des Staats gestellt werde, ehrfurchtsvoll angetragen .werden möge.— Nach einer umständlichen Erirterung deS Inhalts der eingereichten Petitionen der Altonaer und der Nendsburger Israeliten-Gemeinde, motivirte Etatsrath Falk seinen Antrag in einer ausführlichen Rede. Nach einer langem Diskussion, in welcher sich mehre'Mitglieder für und wider aussprachen, wurde die Verweisung des Antrags an einen Ausschluß mit Stimmenmehrheit abgelehnt. (Nd. Bl.) (Gießen, 15. Jan.). Aus der hiesigen Provincial-Vereinscasse sollen vorläufig für das Jahr 1836 drei Knaben, ein Schreiner, ein Küfer, ein Grobschmied in die Lehre gegeben werden, und dabei namentlich der Kreis Biedenkopf und Landrathsbezirk Hungen berücksichtigt werde». Hierauf reflectirende Eltern oder Vormünder wollen ihre Gesuche, unter Anschließung der statutenmäßig erforderlichen Bescheinigungen, spätestens bis Ende März d. Z. durch die betreffenden Bczirksbevollmächtigten an uns gelangen lassen. Der Vorstand des Qberhessischcn Provincialvcreins für Verbesserung des Zustandes der Israeliten. Aug. Heichelheim, Di Lcvi. (F. Z.)

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