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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1836-01-01 · Heft 2 · p. Seite 378

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1836
Issue
Heft 2
Article
Marokko [Nachricht]
Date
1836-01-01
Page
Seite 378 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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373 Nachrichten. rokko's" von dem vormaligen schwedischen Consul Lavaliero Lonto Ki-Lborx äi Hvmsü ist die Anzahl der Juden in diesem Reiche 339,500. Sie sind daselbst, nach dem Vfr., wie überall, wo Mvslimen herrschen, in der größten Verachtung und Unterdrück, ung; eö ist ihnen verboten, arabisch lesen und schreiben zu lernen, weil sie nicht würdig seien, den Koran zu verstehn. Selbst wenn sie Renegaten werden, sind sie, trotz ihrem Islam, ihres Stammes wegen verachtet, und dürfen nur Negerinnen heirathen. — Die Inden stehn unter ihrem Kai de; sie zahlen Kopfsteuer (Dschisijet), außerdem aber zahlt noch jeder mannbare Jude einen Miscal oder Ducatcn in Gold, welcher „das Gvldhnhn mit sei. neu Küchlein" heißt. — In der Fortsetzung des schon erwähnten Tagebuches des Freiherrn v. Pflügt heißt es: Alle Gold- , Sil. ber- und Kupfermünzen werden in den Städten Marokko, Fez, Mequinez, Tctuan und Rabat geschlagen. Man verwendet zu diesem Geschäfte Juden, welche darin geübt sind, und die aus den Judeiiqna.rtieren in die Münzstätten geholt werden, wo sie unter der Aussicht und Controle mchrer von der Regierung ausgestellter Adnl arbeiten. — Die Wäsche ist in der Hauptstadt den Jüdinnen anvertraut, welche vom Mangen und Plätten jedoch keinen Begriff haben. — Die Inden sind die Dolmetscher, und ei» strenges Etignette - Gesetz scheint zu erheischen, daß Mittheilungen zwischen den Gesandten fremder Mächte und dem Sultan oder seinen Ministern nur durch den Mnnd eines demüthigcn Juden gehen. (W. I. d. L. B. 71.) (Berlin, 5. Dcc. 1835.) In Schlesien hat bei den Juden seit 1825 eine Vermehrung der Bevölkerung um 17 Procent Statt gefunden, in einigen Kreisen sogar um 41 Procent. (F. I.) (Stuttgart, 13. Dec.) Unter den in der Kammer der Abgeordneten eingekomincne» Anträgen befinden sich auch die des Aba. D. Menzel: Die Regierung zu bitten, daß sie das bereits glücklich begonnene Werk der Judenemancipatio» weiter fortsetzen, und. diesfalls zunächst: 1) Eine Aenderung des H. 47 des revidieren Gesetzes über das Gemeinde-, Bürger, und Beisitzrccht, die gemeindcbürgcrlichcn Wahlen betr.; 2) die Abschaffung des tz. 35 des Jndengesetzes von 1828 der ständischen Verabschiedung unterstellen möge. (F. I.)

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