Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1836
- Issue
- Heft 1
- Article
- London [Nachricht]
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachrichtens L65 Werkes, welches unter Anderm enthalten soll: etneu genauen Bericht über den Zustand der Juden in Persien, Turkestan, Bokhara, Hindustan, Malabar und Jemen; die verschiedenen Ansichten über die zehn Stämme Israels; das Vorhandensein der Wechabiten in Arabien; Unwahrscheinlichkeit der Ansicht, daß die Afghanen die zehn Stamme sind, und Erläuterung von Schriftstellen durch Gebrauche und Sitten des Ostens. (Berlin, 18 Oct) Im Abschiede für die zum dritten Provincial - Landtage versammelt gewesenen Provincialstände des Großherzogthums Posen heißt esu. A.: Was die gewünschten Modifikationen der revidirten Städteordnung anlangt, so beruht diese Ol Z. LI —L4) auf einem Mißverständnisse, da die Juden, welche naturalisier wurden, mit dem Naturalisations- Patente noch nicht das Bürgerrecht in irgend einer Stadt erhalten, vielmehr, wenn sie es erwerben wollen, wie die christl., Einwohner, es besonders gewinnen und die Gebühren dafür bezahlen müssen. Auch finden wir es für unzulässig, die Rechte, welche Wir Unfern jüdischen Unterthanen durch die Verordnung vom 1. Juni v. I. verliehen haben, durch die in Antrag gebrachte Bestimmung zu beschränken, daß nur ein Viertheil der Stadtverordneten aus Juden bestehen dürfe. — Durch die in Antrag gebrachte Ausschließung der naturalisirten Juden vom Betriebe des Schankrechts würden die dieser Classe von Unterthanen durch das Gesetz vom 1. Juni 1833 crtheiltcn Rechte geschmälert werden, wozu wir unsere Zustimmung nicht ertheileu können. (F. I.) (München, 17. Oct.) Unsere Bekenner mosaischen Gesetzes sind in großer Beklemmung wegen eines Bescheides, der gegeben wurde in Beziehung auf ihre Söhne, welche die gelehrten Schulen—Gymnasien—besuchen. Sie dürfen nach den Vorschriften ihrer Religion am Sonnabend, als ihrem streng gebotenen Feiertage, Nichts arbeiten, auch Nichts schreiben, und die Rabbinen könnnen davon nicht dispensiren. 'Da es sich nun häufig traf, daß an diesen Tagen in der Schule Aufgaben auögearbcitet werden mußten, solche ausgcgebcn wurden, die zu Hause mußten ausgeführt werden, und die israelitischen