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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 3 · p. Seite 450

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 3
Article
Berlin [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 450 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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450 Na ch r i ch t e n. Unsrer Gemeindeschule, die bisher nur Knabenclassen hatte, ist nun auch eine Mädchenschule zur Seite gestellt. Beide Anstalten find nur eigentlich Elementarschulen; die erstere steht unter der Leitung des durch Anlegung eines Waiseninstituts um die Gemeinde sehr verdienten B. An erb ach; die andere unter der des Herrn Engelmann, eines recht wackern, thätigcn Lehrers. (Stuttgart, 16. August). Das israelitische Gesangbuch für unser Land wird demnächst die Presse verlassen. Ein umfassendes Lehrbuch der Religion liegt dem k. Ministerium zur Gutheißung vor. Gegenwärtig wird auch eine Gottesdicnstordnung bearbeitet, die noch vor dem Eintritte des Winters zur Berathung gebracht werden soll; dieser wird dann die Amtsinstrnction für die Rabbiner und Vorbcter folgen, und damit die innere und äußere Organisation des Synagogcnwesens bei uns vollendet sein. Ich denke Ihnen recht bald die Organisation der würtembergischen Synagoge schicken zu können. (Schwerin, 10. August). Se. k. H. der Großherzog haben an einen Privatmann folgendes Rescript erlassen. Fried, rich Franz rc. Wir haben Uns eure Vorstellung und Bitte v. 8. d., die Bildung eines Vereins zur Beförderung von Handwerken unter den Juden betreffend, vorlegen lassen, und geben euch mit dem Wunsche, daß dieses heilsame Unternehmen bei cuern Glaubensgenossen willigen Anklang und reichliche Unterstützung finden möge, Unser gnädigstes Wohlgefallen an euerm Vorhaben hiemit gerne zu erkennen; anlangend jedoch euer weiteres Gesuch, um Gleichstellung der jüdischen Handwerker mit den christlichen, soll, nach Befinden, angemessene Resolution erfolgen, wenn ihr dvciren werdet, daß der von euch beabsichtigte Verein wirklich zu Stande gekommen sei. Wonach ihr euch zu richten habt. Gegeben durch unsre Negierung. Schwerin, am 27. Juli 1835. Friedrich Franz, G. v. M. von Brandenstein. (N. Ztg.) (B i nge n). Von dort ist uns die „Begräbnißordnung der israelitischen Religionsgemeinde in Bingen, mit einem Vorworte vom Vorstände derselben" (gedr. bei Wittwe Gunst 23 S. 12.) zugckommen, und es zeigt sich uns hierin neu die Unermüdlich-

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