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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 1 · p. Seite 125

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 1
Article
Frankfurt [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 125 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Nachrichten aus der Synagoge. 185 (F rankfürt, den 16. März.) Sonntag den 82. d. wird in der israelitischen Synagoge dahier auf Verordnung des hohen Senats eine Träucrfeierlichkeit wegen des Todes des Kaisers Franz l. von Oesterreich abgchalten werden. (F.J.) »*«, (Bayern.) Folgendes Dekret der kön. Regierung erfreut alle Wohlgesinnten: „Nach §. 25 u. 30 des Edikts über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche vom 10. Juni 1813 sind die kirchlichen Verrichtungen in den Synagogen ausschließend dem Rabbiner oder dessen bestätigtem Substituten übertragen, und derselbe kann daher von einzelnen Israeliten nicht angehalten werden, in der ihm anvertrauten Synagoge Gebete und Gebräuche zu verrichten oder verrichten zu lassen, welche nach seiner Ucbcrzeugung durch die positiven Lehren der israelitischen Religion nicht ausdrücklich als unbestritten zum Wesen derselben gehörig geboten sind. Da nun ein solches Gebot hinsichtlich derjenigen Gebete und Gebräuche, welche nach der von einigen Rabbinern des Obermainkreises zur Erhaltung und Veredlung des israelitischen Gottesdienstes eingcführten Synagogcnordnung in den Synagogen unterbleiben sollen, nicht nachgewiescn ist, und da diese Synagogenordnung auch sonst keine mit der allgemeinen Moral und mit »den Gesetzen des Staates unverträgliche Vorschrift enthält, welche eine Einschreitung von Oberaufsichts wegen rechtfertigen könnte, so ist zu der von einigen Israeliten zu Baireuth »achgesuchten Aufhebung der Synagogenordnung um so weniger ein Grund gegeben, als diese Israeliten die in der Synagoge unterbleibenden Gebete und Gebräuche, sofcrne sie ihnen unerläßlich scheinen, in ihrer Wohnung innerhalb der gesetzlichen Grenze der einfachen Hausandacht verrichten können. — Uebrigens ist aufgcfallen, daß die Rabbiner A. Bing zu Würzburg, Moses Hochheimer (Hechingen) zu Ansbach und I. Gugenheimer zu Kriegshaber, auf blose Einleitung einiger Israeliten, die in Frage liegende Synagogenordnung als gesetz- und religionswidrig erklärt haben , und daß namentlich der Rabbiner Bing sogar die Aufforderung beifügt: „Jeder, der Gottesfurcht im Herzen hat,

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