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Menorah · 1927-12-01 · Heft 12 (Dezember 1927) · p. 757

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 12 (Dezember 1927)
Article
Hauptsynagoge, eingeweiht 1912 [Mainz] [Illustration]
Date
1927-12-01
Page
757 (sequence 1)
Language
German
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Ilauplsijnaynye, eingeweiht W12 Die israelitische Gemeinde Mainz in der Neuzeit Darstellung auf Grund der Geineiudealvtcn T. G KMEIN J) EYERFASSVN('. Nachdem clor Gemcindevorstand -- zur Zeit der französischen Herrschaft — im Jahre 1S03 einmal durch eine direkte Wahl gebildet wurde, ist durch Vorslandsbeschluß mit Genehmigung der Hessischen Provinzialregierung vom 22. April 1819 das von der kurfürstlichen Regierung unlerm 17. Dezember 1750 erlassene Regulativ wieder in Wirksamkeit gesetzt worden. Am 21. Januar 1821 wurden demgemäß in einer Dreiklassenwahl zehn Deputierte gewählt. Die Wahl wurde vorgenommen in Gegenwart: a) des Oberrahbiners David (Herz) Scheuer; b) der verbliebenen drei Vorstandsmitglieder Marcus Reinach, Leo Schlesinger, Josef Cassel; c) der zu diesem Behufe gewählten fünf Ältesten: David Mayer, Louis Reiss, Isaac Wolfskehl, Abraham Cahu und Jos. Friedberg; d) zweier Gesetzeslehrer: Abraham Moch nnd Jacob Kannsladl; e) der zwei Gemeindebeglaubten (Sekretäre): Hartwig Dernburg und Josef Leibnick. Auf Grund des Wahlergebnisses wurden aus der Reihe der zehn Gewählten Emanuel Oppenheim und Moritz Reiss als zwei weiten? Vorsteher. M. Benedict Löh, Samuel. Sehlessinger, Baruch Scheuer, Bernhard Mayer und Salomon Mayer als Deputierte ernannt. Die Finführung erfolgte durch die drei älteren Vorsteher am 25. Februar 1821; den Diensteid leisteten, die Neugewählten in der Synagoge vor dem Gemeindebeglaubten Dernburg in folgender Form: ..Da schwören wir, dal.» wir wollen unsere Ämter so lang wir dabei verbleiben werden als Vorsieher und Deputierten jeder nach seiner Pllieht und Amt G'tl wohlgefällig führen, mit ganzer Aufrichtigkeit und wie es sich geziemt vor G'tl und den Menschen. AU dies schwören wir in dem Sinn wie der Allmächtige heischt und in dem Sinn wie es der Oberrabbiner Scheuer von uns fordert." Im Jahre 1830 gehörten dem Vorstände an: Moritz Reiss, Marcus Reinach. Emanuel Oppenheim, Samuel Schiessinger und Bernhard Mayer. Unlerm 19. November 18.'U) wurde eine Großherzogliche Verordnung erlassen: nach derselben war erstmals der Vorstand durch den Kreisrat nach Anhörung der Lokalbehörde zu ernennen. Alljährlich hatte der Vorstand nach Ausscheiden eines Mitgliedes Zu-

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