Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1927)
- Article
- Wehrhafte Synagogen in den östlichen Randgebieten der polnischen Republik
- Date
- 1927-06-01
- Page
- Seite 370 (sequence 2)
- Language
- German
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370 MENORAH Juden, deren es hier so viele gibt, daß sie einen besonderen, und zwar den besten Teil der Stadt einnehmen, haben hier eine derart schöne aus Stein erbaute Synagoge, wie ich keine solche noch in Polen gesehen1)." Die Tarnopoler Synagoge fiel damals dem Reisenden vor allem ins Auge; sie war groß und befestigt, wie wir sie noch heute sehen (siehe Bild 1), aber sie war nicht die einzige dieser Größe und in diesem Stil in den Randgebieten Polens; wir finden nämlich viele solche Synagogen, wenn sich auch nicht alle bis auf den heutigen Tag erhalten haben. Wir kennen zwei Arten von Synagogen in Polen, je nach dem Orte, an dem sie erbaut wurden. Die innerhalb der Stadtmauern — intra muros — erbauten Synagogen mußten lediglich den Vorschriften des Kirchenrechtes bezüglich ihres Innenaussehens, ihrer Höhe und ihrer Entfernung von der nächstgelegenen Kirche (quoad vicinitatem) entsprechen2). Die extra muros erbauten Synagogen — außerhalb der Befestigungen der Stadt — mußten entweder aus Holz erbaut, oder aber befestigt sein. Diese Vorschrift bestand mit Rücksicht auf die Wehr haftigkeit der Stadt: Im Falle des Herannahens eines Feindes mußte man alles außerhalb der Mauern Befindliche entweder verbrennen oder in eine Festung verwandeln und von hier aus sich verteidigen. Reiche und stark bevölkerte Gemeinden wählten meist die zweite Möglichkeit und bauten befestigte Synagogen, gleichsam kleine Festungen, gestützt mit Escarpen und umgeben mit Brustwehren und Schießscharten, wie wir es heute noch hie und da sehen. Diese Gewohnheit wurde allmählich zu einem bindenden Recht; Zygmunt III. stellt, als er der jüdischen Gemeinde Luck die Erlaubnis zum Bau einer neuen Synagoge erteilt (5. Mai 1626) ausdrücklich die Bedingung, ... „daß die Juden — Rabaniten3) — auf dem Dache dieser Schule eine entsprechende Vorrichtung auf allen vier Seiten zur Handhabung des Gewehres und zur Verteidigung errichten, entsprechende Kanonen auf eigene Kosten anschaffen und bei Überfällen der Heiden eine gewisse Anzahl von Leuten aus ihrer Mitte darauf zum Schutze zurücklassen, gemäß den Erfordernissen des Rathes, selbst aber zusammen mit den übrigen Städtern und Bürgern, falls Gott behüte, irgend ein Angriff gegen die Stadt erfolgt, die Stadt verteidigen und dem Stadtmagistrat während Feindesgefahr in keiner Hinsicht widersprechen, sondern ihm vielmehr gehorsam sein sollten4)". Und tatsächlich erhielt die Synagoge von Luck die Form einer Festung; auf dem flachen Dache errichtete man eine Attika mit Brustwehren und Schießöffnungen, und auf einem Flügel erbaute man einen Turm in Gestalt einer Ecksäule, den wir auch heute noch sehen (siehe Bild 2 und 6). In Friedenszeiten diente dieser Turm als Gefängnis der jüdischen Gemeinde. Zu Zeiten von Überfällen der Kosaken und Russen diente er als Bastei, von der aus man von weitem die Fortschritte des Feindes beobachten konnte und sich auch mehrmals wehrte. Ob die Lemberger Synagoge in der Krakauer Vorstadt ebenfalls wehrhaft war, läßt sich aus Archivakten nicht erhärten, obwohl die historischen Tatsachen deutlich darauf hinweisen. Im Jahre 1623