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Menorah · 1926-02-01 · Heft 2 (Februar 1926) · p. Seite 74

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 2 (Februar 1926)
Article
Die Steiger-Affäre
Date
1926-02-01
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
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74 MENO RAH in Polen werden wollen. Und wie immer, wo es an Beweisen fehlt — muß der Antisemitismus herhalten. Die antijüdische Presse wird mobilisiert. In den ersten offiziellen Communiques heißt es schon, „der Jude Steiger" hat die Bombe geworfen. Die polnische Bevölkerung wird von Anfang an irregeführt und verhetzt und der Chauvinismus wird in maßloser Weise von böswilligen Drahtziehern aufgestachelt. Aus dem MißgrifT einiger Polizeibeamten wird bewußt ein Justizirrtum fabriziert. Trotz mangelndem Belastungsmaterials beeilt man sich, das unglückliche Opfer eines Zufalles als Mörder und Bombenwerfer zu stigmatisieren und vor ein Standgericht zu stellen, welches nur eine Strafe verhängen kann: die Todesstrafe. Von den vier Richtern ist es nur einer, welcher dagegen stimmt. (Dieser Richter, nebenbei sei es bemerkt, hat bis heute noch ein stilles Martyrium seitens seiner chauvinistischen Kollegen zu bestehen.) Es erfolgt jetzt eine neue lange, tendenziöse Untersuchung, in deren Verlauf der Richter und sein Schriftführer das Gesetz mit Füßen traten und ihr Amt in einer wohl selten vorkommenden Weise mißbrauchten. Zum Ziele der Untersuchung machten sich jetzt die beiden, den Beweis zu erbringen, daß nicht nur der „Jude Steiger" der Täter war, sondern daß man es mit einem von langer Hand vorbereiteten Komplott zu tun hatte, an welchem jüdische angesehene Bürger, Vorsitzende des Handwerkervereines, Ingenieure, Leiter des Kaufmännischen und sonstiger Vereine, ja, sogar zionistische Deputierte teilgenommen haben. Vier geachtete jüdische Bürger kamen ins Gefängnis, drei von ihnen auf die Anklagebank. So kam der zweite Akt heran: Die sechswöchentliche Verhandlung gegen makellose, geachtete, in sozialer Arbeit ergraute jüdische Bürger. Wieder kamen haarsträubende Dinge zum Vorschein, falsche Zeugenaussage durch Verlockungen und Erpressungen veranlaßt, dazu ein Hexentanz von Spitzelgestalten, kurz ein kleines „Inferno", das sich in den verschlossenen Polizeibureaus und im Dunkel der Untersuchungszimmer abspielte. Das Gericht (aus Fachrichtern bestehend) sprach die Angeklagten frei. Ihre Unschuld lag doch zu klar am Tage. Dann kam der dritte Akt: Die zehn wöchentliche Verhandlung gegen Steiger vor den Geschworenen. Die zwei einflußreichen Hetzblätter Lembergs überboten jetzt einander an Verhetzung, an Terrorisierung des Gerichtshofes und der Geschworenen, an Beschimpfungen und Bedrohungen der Verteidiger. Sie spieen Tag für Tag Gift und Galle ohne Hindernis. Die Rolle des Oberstaatsanwaltes Malina, seine

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