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Neue jüdische Monatshefte · 1920-03-10 · Heft 11-12 (10.3.1920) · p. Seite 265

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1919-1920
Issue
Heft 11-12 (10.3.1920)
Article
Pflichterfüllung
Date
1920-03-10
Page
Seite 265 (sequence 2)
Language
German
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265 dürfen, schuldig war. Dass* inzwischen der Deliquent wahnsinnig geworden war, hinderte den Braven nicht, seine Erschliessung dennoch vornehmen zu lassen. Er beging aus; lauter Pflichtgefühl ein furchtbares Verbrechen. Er hat einen Menschen auf dem Gewissen. Aber er kann immerhin geltend machen, dass er als' Jude bei Ausübung seines Amtes durchaus nicht seelisch besonders gelitten hat. Und die Gesinnungsgenossen des' deutschen Abwehrvereins in Oesterreich sind ihm, dtm es an Orden und Ehrenzeichen nicht mangeln wird, wahrscheinlich besonders dankbar dafür, dass er in der Statistik der „patriotischen" Kriegsverbrecher die den Juden zustehenden Prozente darstellt. Wir andern denken inzwischen daran, welch tiefer Sinn manchmal in einer so beliebten Kedensart liegen kann, wie sie das1 Wort von der verdammt e n Pflicht und Schuldigkeit ist. C. Z. K. Zur Frage der Hausangestellten. Das Problem der Hausangestellten ist eine Zeitfrage, die weit über den Kreis der Zunächstbeteiügten interessieren sollte, weil sich in ihm der Charakter der sozialen Neuordnung mit am deutlichsten sowohl in seinen Vorzügen wie in seinen Schwächen offenbart. Die Gleichstellung der ehemaligen „Dienstboten" in organisatorischer und lohntechnischer Hinsicht mit der Arbeiterschaft führt nach Ansicht aller Sachkundigen unfehlbar dazu, dass die weitaus grössere Zahl aller Haushaltungen sich in Zukunft ohne Hilfskraft werden behelfen müssen. Tatsächlich wird bereits heute eine Bewertung der häuslichen Arbeit verlangt und zum Teil auch durchgesetzt, die es voraussehen lässt, dass demnächst nur dort Dienstmädchen gehalten werden können, wo* das Geld keine Rolle spielt oder wo aussergewöhnliche Verhältnisse zu aussergewöhnlich hohen Opfern in dieser Hinsicht drängen. Angesichts dieser Entwicklung, der man eine innere Berechtigung in vieler Beziehung nicht absprechen kann, ist die Beobachtung interessant, dass man sich in jüdischen Kreisen in sehr vernünftiger Weise mit diesen Verhältnissen abzufinden scheint. Wenigstens finden wir in ein und derselben Nummer eines jüdischen Blattes nicht weniger als 45 Stellenangebote, in denen jüdische junge Mädchen als „Stütze" gesucht werden. Verlangt wird in den meisten Fällen, dass die häusliche Arbeit in Gemeinschaft mit der Hausfrau verrichtet wird, geboten wird fast überall sogen. „Familienanschlüsse. Es will uns scheinen < als wenn hier die jüdischen Hausfrauen einen Weg beschreiten, der vorbildlich wirken könnte. Mari kann sagen, dass der aus einer beruflichen Tätigkeit erworbene Gewinn aus zwei Faktoren besteht: aus der materiellen Entlohnung und aus der mehr oder minder grossen gesellschaftlichen Wertschätzung, welche den betr. Beruf in die soziale Stufenfolge einreiht. Je geringer dieser ideelle Ertrag ist, desto radikaler werden die Lohnforderungen und das Verlangen nach Arbeitsrefonrt stets sein. Es ist deshalb durchaus begreiflich und berechtigt, wenn die Hausangestellten, die nach der bisher üblichen Form trotz der räumlichen Gemeinschaft doch nicht zur häuslichen Gemeinschaft gehörten, dieses gesellschaftliche Manko auszugleichen suchen durch Berufsorganisation und Tarifvertrag. Gegen diese Entwicklung gibt es nur ein Mittel: den Beruf, wie man zu sagen pflegt, zu „heben", aus dem Dienstboten die Hausangestellte, die Hausbeamtin, vor allem aber die Hausgenossin zu machen. Die Bereitwilligkeit, der Arbeitsgenossin im Prinzip auch gesellschaftliche Gleichstellung zu gewähren, berechtigt zu grösseren Forderungen an Erziehung und Bildungsgrad der Hilfskraft und wird schnell geeignetere Elemente in den Beruf strömen lassen. Darum wäre es ausserordentlich zu begrüssen, wenn wirklich die jüdischen Familien anstelle des Dienstmädchens eine solche „Stütze der Hausfrau" gewinnen würden. Wobei allerdings mit Nachdruck darauf hingewiesen werden soll, dass die Arbeit wirklich geteilt sein muss, d. h-, dass die Stütze nicht die Arbeiterin für die Hausfrau, sondern wirklich Mitarbeiterin ist. Für zahlreiche jüdische junge Mädchen wäre es ein Segen, wenn sie die Möglichkeit hochbewerteter häuslicher Tätigkeit vor dem Unsegen des sogen, „kaufmännischen" Berufes, der Frauenarbeit an der Schreibmaschine, bewahren würde. — kl —

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