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Neue jüdische Monatshefte · 1918-06-25 · Heft 18 (25.6.1918) · p. Seite 432

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 18 (25.6.1918)
Article
Jüdische Chronik [Nachricht]
Date
1918-06-25
Page
Seite 432 (sequence 1)
Language
German
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iMB&mBBBB Umschau (lOGDGDiniGDiniiniGD Dio ungoheure Papierknappheit, unter der wir, wie alle andern Zeitschriften Deutschlands, leiden, haben es uns leider unmöglich gemacht, unsere Umschau in der Weise auszugestalten, wie wir es gern getan hätten.. Um jedoch unseren Lesern, wenn nicht in zusammenfassenden Darstellungen, so'wenigstens in genauer Aufzählung der wi ch tigs tc n E r : eigniöße des jüdischen Lebens eine noch so kurx gehaltene Umschau 7,u geben, werden wir von der nächsten Nummer, ab eine knappe JÜDISCHE CHRONIK bringen. Die nächste Chronik wird sich auf die'Zeit vom 1. Januar bis zum!. Juli 1918 beziehen/ Die nächstfolgenden werden jedesmal einen Zeitraum von 14 Tagen umfassen und nach Möglichkeit ausführlich gehalten sein.* Die Redaktion. Deutschland : Dio rumänische Judenfrage. Die Aussprache über die rumänische Jud«nfrago im Zusammenhang mit der Erörterung des Bukarester Friedensvertrages im Hauptausschuß des Reichstages vom 25. Juni 1918 hat weitere Klarheit über einige wesentliche Punkte geschaffen. Es wird zunächst vollauf & bestätigt, daß der Wortlaut des Artikels 28 des Bukarests Vertrages ganz von r u in iLn i sc h e r Seite herrührt, der seitens der Unterhändler der Mittelmächte die Formulierung der Gleichberechtigungsverheißung überlassen wurde. Von der Erklärung des Regierungsvertreters, daß die Handhabung, der neuen Bestimmungen eine loyale sein und durch den Artikel 28 der Berliner Vertrag zur Ausführung gelangen werde, sei' hier mit Genugtuung . Vermerk genommen. Wir bssen den Verhandlungsbcricht des Kauptaussehusses hier folgen: . Bei einem v/eiteren Artikel bemängelt Abg. Scheidemann (Soz.) die Unklarheit der Bestimmungen über die Einbürgerung der Staatenlosen; sie genügen nicht infolge dor Be- F.chränkung auf einen Bruchteil der .Juden. Grundsätzlich müssen wir antliche Glcichbcrechtigun g ver- 1 •'•:)'.;• en. Warum hat man nicht mehr u wicht? 2Ii:vSaicri&ldirektor Dr, Kriege gibt cho längere Darstellung über die!£;;!;o'iiGcho Entwicklung und die ItcoMclago. Da es ßieh um einen \A^lim VägfiiiU In die innorrumrüii« schen Verhältnisse handelte, so for-. dertc man Vorschläge Rumäniens. Diese sind im Artikel 28 niedergelegt, und treffen den überwiegenden Teil der in Betracht kommenden Landes* cinwohner. Die Handhabung der Bestimmungen wird eine loyale sein. Der Berliner Vertrag gelangt dadurch xu r Ausführung. Abg. Graf Praschma (Zentr.): Die Frage ist, ob Juden in Rumänien Grundbesitz zu erwerben erlaubt sein soll. Das läßt sich nur bei gründlicher Kenntnis der Verhältnisse beurteilen. Materiell ist die Lage der Juden günstig, sie begegnen aber einer großen Abneigung im Lande. Die Gewährung weitergehender Rechte hätte dem Haß und der .Judenverfolgung neue Nahrung gegeben. Man muß diese Fragen sehr behutsam lösen. Abg. v. Gräfe (Kons.): Es handelt sich enn einen schweren Eingriff in die innerrumänischen Verhältnisse, und das Entgegenkommen der rumänischen Regierung war sicherlich kein freiwilliges. Warum müssen wir uns die Finger verbrennen mit diesem Engagement? Die Berufung auf den Berliner Vertrag rächt nicht zur Begründung aus. Ob wir den Juden einen wirklichen Dienst geleistet haben, angesichts des Hasses der Bevölkerung, erscheint zweifelhaft. Abg. 'Gothein . (Fortschr. Vp.): Artikel 28 bringt nicht so viel, wie die entsprechende Bestimmung des

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