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Neue jüdische Monatshefte · 1918-02-10 · Heft 9-10 (10.2.1918) · p. Seite 242

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 9-10 (10.2.1918)
Article
Das Schicksal Galiziens
Date
1918-02-10
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
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242 den? Wird man es dem Polenstaate einverleiben? Ganz oder bloß den polnischen, westgulizischen Teil? Jeder weiß, daß die Entscheidung auch für die #alizische Judenheitvon prößter Bedeutung ist. Es ist das Los einer derart zerklüfteten, unorganisierten Minorität, wie die Juden es leider Gottes noch immer sind, daß ihr nationales Recht nur dort zur Geltung zu kommen Aussicht hat, wo noch andere nationale Körper um ihre Rechte streiten und so — wohl mehr der Not gehorchend als dem eigenen Triebe — zu Bundesgenossen der Juden werden. Dieser Zufall liegt bezüglich 0 s t - galiziens vor. Dort siedelt das national unterdrückte Volk der Ukrainer. Als das Handschreiben des verstorbenen Kaisers Franz Josef)'. vom 4. November 1916 eine „Weiterung der galizisclien Autonomie4' zusagte, und vollends, als anfangs November 1917 in den Blättern plötzlich die Nachricht auftauchte, Galizien werde ans der Monarchie ausgeschieden und dem Königreiche Polen zugeschlagen werden, erhob sich unter den ukrainischen Führern em Sturm der Entrüstung, der sich noch steigerte, als einzelne polnische Führer eine Teilung Galiziens für undiskutabel erklärten, so der polnischnationale Marxist Daszynski und ganz besonders der polnische Yizipriisident des österreichischen Abgeordnetenhauses, Hof rat German, welcher wörtlich sagte: „Was die ukrainischen Teile Galiziens betrifft, ist eine Teilung des Landes außgeschlösse n." In dieser Frage heißt es, Stellung nehmen, und es muß gesagt worden, daß die Zerlegung Galiziens in zwei Provinzen nicht nur historisch begründet und gerecht, sondern auch vom jüdischen Standpunkt überaus wünschenswert wäre, auch wenn was ein großer Teil der Judenschaft innigst wünscht — das ganze galizischc Gebiet österreichisch bliebe. 0 s t g a 1 i z i e n zahlt rund fünf Millionen Einwohner, von denen TO Prozent Ukrainer, 16 Prozent Polen, 12 Prozent Juden und 2 Prozent Deutsche sind. Es kam schon bei der ersten Teilung Polens (1772j an Österreich, das polnische Westgalizien hingegen erst bei der dritten Teilung Polens (1795). Eine Auseinanderlegung der zwecks Errichtung einer polnischen Hegemonie zu einer Verwaltungseinheit zusammengeschweißten heterogenen zwei Ge¬ Mete wurdo von den Ukrainern schon nach der Märzrevolution des Jahres 1848 angestrebt und war — wie Lozynskyj in seiner Arbeit „Die Schaffung einer ukrainischen Provinz in Österreich" ausführt — auch der Verwirklichung nahe. Die polnische Gegenströmung gewann jedoch Oberwasser, und so schuf das Februarpatent (1860) das heutige Kronland Galizien. Daß der Ruf der Ukrainer nach der „Provinz Ostgalizienu um so lauter wird, je nachdrücklicher im Weltkriege die Völker das „Recht auf die eigene Nation" proklamieren und daß ihre Forderung im wohlverstandenen Staatsinteresse nicht leicht wird abgewiesen werden können — seitdem in Rußland die selbständige Volksrepublik Ukraine entstand —, wird jedem einleuchten. So ist zu erhoffen, daß das ostgalizischo Gebiet, in welchem doch nur 16 Prozent Polen wohnen, keinesfalls dem polnischen Nationalstaate einverleibt wird, was nicht nur den Ukrainern zu wünschen ist und den Polen (die ansonsten in ihrem neuerstandenen Nationalstaate die „Segnungen" der Irredenta erfahren müßten), sondern ganz besonders den ostgalizischen Juden. Ihr Selbsterhaltungstrieb, ihre unverwischbare nationale Eigenart — in Ostgalizien kann doch von „Assimilation" keine Rede sein!—muß sie für diese natürliche, gerechte und notwendige Lösung gewinnen. In einem N a t i o n al Staate sind sie eine vorschwindende Minderheit, über deren nationale Rechte man zur Tagesordnung übergeht, in einer Provinz, die neben der ruthenischen Majorität drei ansehnliche nationale Minoritäten aufweist (800 000 Polen, 600 000 Juden, 100000 Deutsche) und die überdies einem N a t i o - n alitäten Staate einverleibt ist, werden sie sich national entwickeln können. Dr. O. A. Verantwortlich für die Sehriftleltung und für den Verlag: Martin Goetz, Berlln-Churlottcnburg. Nachdruck der Beitrüge den Tageszeitungen mit genauer Quellenangabe gestattet. Gedruckt bei Julius Sittcnfeld, Hofbuchdrucker.,, Berlin W

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