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Neue jüdische Monatshefte · 1917-12-10 · Heft 5 (10.12.1917) · p. Seite 121

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 5 (10.12.1917)
Article
Chanukkah
Date
1917-12-10
Page
Seite 121 (sequence 3)
Language
German
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t<>4 Dafür bekam er das Georgskreuz! „Die .verfluchten Juden!" hört er plötzlich seinen Kutscher rufen ... Der Schlitten fährt langsam durch die lange Gasse eines Städtchens In den Fenstern zu beiden Seiten der Straße brennen Lichter . * . Die Flammen zittern und blicken erschrocken hinaus . . . Aus einem der Häuser tritt jemand auf die Straße und summt vor sich hin; „Hancjres Halolu0) . . Ja, so heißt wohl dieses Fest: „Hanejres Halolu . . Die Straße wird wieder eben, die Pferde rennen wie besessen, der General sitzt stumm und ohne Gedanken im Schlitten. mm sä si nin mim Umschau (Wt»\ «nasw, itrwu** r t^iSOiiyiiiii Polen Wie bekannt, haben die polnischen Behörden im verflossenen Sommer eine Reihe von Ausweisungen von Juden vom Lande vorgenommen; die polnischen Gerichte haben diese Ausweisungen bestätigt. Wie wir hören, ist diesen Ausweisungen seitens der neuen polnischen Regierung Einhalt geboten worden. Daß diese Ausweisungen nach der Aufhelmg der russischen Judengesetzgebung ungesetzlich waren, war jedem klar. Interessant ist aber, daß noch vor dem Kriego, am 27. Juni 1914, der damalige nissische Generalgouverneur General Z i 1 i n s k y, eine Weisung an alle Gouverneure des Weichselgebietes erließ, in der es wörtlich hieß: „Die praktische Anwendung des bezeichneten Gesetzes hinsichtlich der Baueingründe in Dörfern, welche demnächst zur Umbenennung in Stadt- oder Marktgemeinden aus ersehen sind, würde sich als unzweckmäßig darstellen, nachdem im Falle der Verwirklichung der projektierten Umbenennung dieser ländlichen Ortschaften die Juden hierdurch von selbst das Recht, in ihnen zu wohnen, erwerben. Die Ausweisung der Juden in diesen Fällen würde daher, ohne das vom Gesetz verfolgte Ziel zu erreichen, nur zu einer unnützen Schädigung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen und in einzelnen Fällen sogar zum Ruine, was das Gesetz vom Ii. Juni 1891 natürlich nicht beabsichtigt. Nachdem ich daher die A^it tion zur Ausweisung der Juden in den angeführten Fällen aus ländlichen Ortschaften für unzweckmäßig erachte, habe ich es für entsprechend befunden, der Agitation hinsichtlich dieser ländlichen Ortschaften biß zur mentorischen Entscheidung der vorliegenden Umbenennungsgesuche Einhalt zu tun. Hiervon verständige ich im Einverständnis mit dem Minister des Innern Eure Exzellenz zu Ihrer Richtschnur und behufs Erlassung der hieraus sich ergebenden Verfügungen." Wir hoflen, daß nunmehr die alle antisemitische Praxis' der Ju&enausweisungen vom Lande aufgegeben wird. 6) So beginnt ein Gebet, das man am Chanukkah nach Anzünden der Lichter spricht.

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