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Neue jüdische Monatshefte · 1917-04-10 · Heft 13 (10.4.1917) · p. Seite 393

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 13 (10.4.1917)
Article
Notizen zur Gemeindepolitik [Nachricht]
Date
1917-04-10
Page
Seite 393 (sequence 2)
Language
German
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395 gionsunterrichts an öffentlichen Schulen in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewandten Mühen und Opfern, Sorten und Kämpfen? Ich wage es zu bestreiten. Die Gemeinden haben die Pflicht, für die religiöse Unterweisung der Schuljugend in sorgen. Gute Religionsschulen der Gemeinden sind notwendig, aber auch ausreichend. Ein Zwang zur Teil nähme am Unterricht besteht auch an den öffentlichen höheren Schulen nicht, denn dort ist die jüdische Religionslehre nur fakultativer l.'nterrichtsgegenstand. Das System des freiwilligen Lernens und Lehrens im Judentum sollte aber bei den jüdischen Selbstverwaltungen besser aufgehoben sein als unter der Staatsaufsicht christlicher Beamten. Nur eine schematische Auffassung der (Üeichberechtigung hat bei den Juden den Wunsch nach Einführung dieses Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen hervorgerufen, eine geläuterte Erkenntnis und Erfassung der Staatsbürgerrechte sowohl als des Wesens vom jüdischen Lernen und von jüdischer Erziehung wird ihn wieder erübrigen. 2. Daß die so sehnlichsterwartete Neuorientierung in Preußen keine Änderung des Schulsystems bringen wird, hat die jüngste Etatsdebatte deutlich gezeigt. Der Kultusminister hat den Satz gesprochen: „Ich werde niemals für eine Bewegung zu haben sein, die den konfessionellen Charakter unserer Volksschule beseitigt". Von rechts und aus der Mitte hat er die in diesen Kreisen selbstverständliche Zustimmung gefunden. Aber auch der Redner der fortschrittlichen Linken, Abgeordneter Otto, selbst ein Schulmann, hat der Konfessionsschule nicht in der bei seiner Partei üblichen Weise die Berechtigung bestritten. Gibt der Freisinn den Kampf gegen die Konfessionsschule auf, dann werden auch ihre jüdischen Gegner verstummen. Dann werden wir auch jüdische Schulen zur praktischen Wirklichkeit werden sehen. Österreich In der Wiener Kultusgemeinde hat nach parlamentarischem Muster die Beratung des Etats für das Jahr 1917 mit einer großzügigen Generaldebatte begonnen. Ohne daß auf die Einzelheiten eingegangen zu werden brauchte, muß auf diese im Gemeindeleben wohl allgemein neue Erscheinung hingewiesen werden. Der Fehler der alten Gemeindepolitik liegt in der Hauptsache darin begründet, daß der Kreis der Aufgaben, die sich die Gemeinden setzen, zu eng ist. Man begnügt sich zumeist damit, die vorhandenen Institutionen aufrechtzuerhalten, im besten Falle sie etwas auszubauen, die Beamten anzustellen und zu besolden, notwendige bauliche Veränderungen und Erneuerungen vorzunehmen usw. Damit werden die schon an Zahl geringen Sitzungen der Körperschaften ausgefüllt. Der neue jüdische Geist, der höhere Aufgaben erkannt hat. kann bei der Vielgeschäfdgkeifc dieser Art in der Gemeindestube sich das ganze Jahr hindurch kaum bemerkbar machen. Da sind im Plenum und in den Kommissionen die gerade vorliegenden dringenden Arbeiten zu erledigen. Wenn auch hierbei ein zielbewußter Wille manche wertvolle Verbesserung schaffen kann, so ist doch für die notwendige jüdische Erneuerung, für Änderungen im Prinzip und System, für Erweiterung des Aufgabenkreises, für die Umgestaltung der Kehilla zur jüdischen Gemeinschaft bei solchen Einzelberatungen weder Zeit noch Ort gegeben und geeignet. Die Etatsberatung dagegen, die für eine größere Verwaltungsperiode die Mittel bereitzustellen hat, muß auch zu einer Erörterung über die großen Aufgaben führen. Daruni verdient das Wiener Beispiel allgemeine Nachahmung. Polen. Im neuen Königreich Polen stehen die Wahlen zu den Körperschaften der jüdischen Gemeindeverwaltungen bevor. Mit ihrem Abschluß wird erst die im November vorigen Jahres erlassene Verfassung der jüdischen Gemeinden praktisch durchgeführt werden können. Daun wird man auch erst ein Urteil darüber zu gewinnen vermögen, ob auf Grund dieses Gesetzes sich eine jüdische Gemeindearbeit entwickeln kann, die nicht nur, wie es im Westen geworden ist, eine Verwaltung der Religionseinrichtungen darstellt, sondern zugleich auch den Mittelpunkt für die sozialen und kulturellen, die wirtschaftlichen und

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