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Neue jüdische Monatshefte · 1917-01-25 · Heft 8 (25.1.1917) · p. Seite 219

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 8 (25.1.1917)
Article
Staatssekretär Zimmermann über das neue Judengesetz in Polen [Nachricht]
Date
1917-01-25
Page
Seite 219 (sequence 2)
Language
German
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219 Depesche zu übermitteln, die ich soeben von meiner Regierung erhalten habe: I. Das neue Gesetz über die Verwaltung und Organisation der jüdischen Gemeinden in Polen übertrifft nach übereinstimmendem Urteil aller Sachkenner bei weitem alle bisherigen Verfassungen für die Juden und vermeidet dadurch die durch die früheren Gesetze verursachten Fohler. Es gibt den Juden weitgehende Selbstverwaltung und die Möglichkeit zur Unterhaltung eigener Schulen auf Grundlage eines eigenen Unterrichtssystems. II. Die Frage der nationalen Autonomie ist nur durch die polnische Verfassung zu lösen und konnte durch das jetzige Gesetz nicht vorweggenommen werden. Hierzu ist eine vorhergehende Verständigung zwischen Polen und Juden erforderlich, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden. . III. Jedenfalls ermöglicht die Verordnung die gesunde Entwicklung eines blühenden jüdischen Lebens, und einer unbehinderten Vorwärtsentwicklung. Sie schafft Körperschaften mit Selbstverwaltung, die ihre Schulen organisieren, leiten, überwachen und den Lehrplan bestimmen. Sie haben die Befugnis zur Erhebung von Steuern und bilden angesehene Körperschaften zur Wahrnehmung jüdischer Interessen. Dio Verwaltungsräte der Kreisgemeinden und der Oberste Rat der Juden, welche in dem Gesetz vorgesehen sind, ermöglichen den polnischen Juden, an der künftigen Regierung des Königreichs Polen teilzunehmen. IV. Eine Zwangsaushebung von polnischen Juden erfolgt nicht. Nur freiwillige Meldung von Polen und Juden für die polnische Legion kommt in Frage. Der Umfang solcher freiwilligen Meldungen kann jedoch jetzt noch nicht übersehen werden. Z i m m e r m a n n , Staatssekretär des Auswärtigen Amtes/; An den Wassern zu Babel Von Jehuda Sfeinberg Gedalje Nachtigall war ein schlichter Musikant. Er zeichnete sich weder durch besondere Frömmigkeit noch durch judische Gelehrsamkeit aus. Selbst das geläufige Hebräischlesen war nie sein Fach. Zu seinem sozusagen künstlerischen Berufe gehörte vielmehr, es mit religiösen Dingen, Geboten wie Verboten, nicht allzu genau zu nehmen. Er nahm auch demgemäß einen Platz zweiten Ranges im Bethaus ein: an der Westseite, in der Nähe des Ofens. Und doch hatte er zwei Eigenschaften, die ihn nicht im Dunkel verharren

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