Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 5 (10.12.1916)
- Article
- Soziologische Tagebuchblätter
- Date
- 1916-12-10
- Page
- Seite 139 (sequence 2)
- Language
- German
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139 namentlich durch Albrecht Wirth) handelt es sich im Gegenteil um relativ schnell, in wenigen Generationen erworbene Eigenschaften: als Beispiel wird namentlich auf die Yankees, die Buren und die weißen Australier verwiesen. Die Präsumption ist natürlich, daß so schnell durch das Milieu erworbene Eigenschaften bei Veränderung des Milieus auch schnell wieder verschwinden können. Daß „Rasse" in diesem zweiten Sinne existiert und historisch wirkt, wird, glaube ich, kaum jemand bestreiten wollen, und jedenfalls denke ich nicht daran, es zu bestreiten. Aber hier handelt es sich durchaus nicht um eine qualitas occulta, sondern um durchaus verständliche, dem rationellen Denken zugängliche Erscheinungen, und von hier aus ist natürlich allen Folgerungen, die der Rassechauvinismus ziehen möchte, der Weg verbarrikadiert. Es fällt mir also z. B. nicht.ein, zu bestreiten, daß die Juden heute, dank ihrer Geschichte, ihrer Zerstreuung unter die Völker und ihres einseitigen städtisch-wirtschaftlichen Milieus, eine psychisch und physisch leidlich charakterisierte Rasse darstellen. Aber ich bin überzeugt, daß diese Eigentümlichkeiten schneller oder langsamer verschwinden werden, wenn ein völlig anderes sozial-wirtschaftliches Milieu lange genug auf sie einwirkt. Die Frage kann meines Erachtens nur sein: wie lange es dauern wird? In der Beziehung haben wir wohl einige Erfahrungen, die darauf hindeuten, daß wenige Generationen hinlangen, aber diese Erfahrungen reichen in der Tat noch nicht zur endgültigen Entscheidung der Frage aus. . . . 00000GDÖI3Ö23 Umschau Die polnlsdte Judenverfassung Das Land der Vierländersynode sieht wieder eine mit voller staatlicher Autorität ausgerüstete jüdische Verfassung erstehen. Wieder wird wie in jenen alten Tagen eine aus Rabbinern und Laien zusammengesetzte Behörde, der Oberste Rat, die Geschicke der Juden leiten. Unter rihm werden für größere Bezirke Kreisgemeinden gebildet, und die breite Grundlage für diesen Oberbau werden die Einzelgemeinden bilden. Und doch besteht ein großer Unterschied zwischen jener alten Regelung und der neuesten. Die alte Verfassung war nicht das Werk einer Gesetzgebung; sie war vielmehr aus den Bedürfnissen der Zeit erwachsen, die Fülle des jüdischen Lebens hatte sich in allmählicher Ent-• Wicklung die notwendigen Formen der Organisation geschaffen. Jetzt wird mit kühner Hand ein Gebäude plötzlich hervorgezaubert, in das das ganze jüdische Leben gezwängt werden soll. Freilich ist anzuerkennen, daß dieses Gebäude sehr modern ausgestattet ist. Alle Grundsätze einer fortschrittlichen Staatskunst sind darin angewandt, Abgrenzung der Zuständigkeit, Rechtsmittelzug, Finanz wirtschafte staatliche Aufsicht, Oberster Rat mit Wahrung der Gewissensfreiheit, Vorschriften über die Zulassung zum Rabbineramte, allgemeines, geheimes Wahlrecht mit Verhältniswahl. Man könnte sich sehr wohl denken, daß der Deutsch- Israelitische Gemeinde-Bund diesen Entwurf einer deutschen Regierung zur Annahme empfiehlt. Für die Bedürfnisse in Deutschland wäre an ihm nur wenig zu ändern, und man könnte ihn zu einem Muster^esctz umgestalten. Für Polen aber mit der anders gearteten jüdischen Bevölkerung, die doch nicht nur eine jüdische